• Mit einem Anteil von 37 Prozent sind Erkrankungen der Psyche die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem Depressionen, die sowohl ältere als auch junge Menschen treffen können.
  • Eine Depression kann in unterschiedlichen Formen auftreten und lässt sich heute anhand standardisierter Kriterien diagnostizieren. Unter anderem Schweregrad und Dauer sind ausschlaggebend dafür, ob ein Versicherer Betroffene wegen einer Depression als berufsunfähig einstuft.
  • Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Betroffene psychische Vorerkrankungen wie Depressionen angeben. Ob sie einen Versicherungsschutz erhalten können, entscheiden Versicherer von Fall zu Fall.
  • Bei Beantragung der BU-Rente aufgrund von Depressionen muss ein fachärztlicher Befund vorliegen.

Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland ist oder war schon einmal von einer Depression betroffen. Da es sich dabei nicht um eine vorübergehende Verstimmung, sondern um eine anerkannte psychische Erkrankung handelt, können viele Betroffene früher oder später nicht mehr ihrem Beruf nachgehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt bei Depressionen, wenn eine ärztlich begründete Einschränkung der Berufsfähigkeit vorliegt,  die finanziellen Sorgen und kann so zur Entlastung und Genesung beitragen.

Tatsächlich nehmen Versicherte die Berufsunfähigkeitsversicherung am häufigsten wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch: Ganze 37 Prozent der Leistungsfälle gehen bei Swiss Life darauf zurück. Hierzu zählt nicht nur Depressionen, sondern noch weitere psychische Leiden. Doch die Depression ist eine Erkrankung, von der besonders viele Menschen betroffen sind.

Dass sie jeden, unabhängig vom Alter oder Geschlecht, treffen kann, zeigt eine aktuelle Swiss-Life-Studie zur mentalen Gesundheit: Junge Menschen erkranken etwa genauso häufig an Depressionen wie ältere. In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, woran Sie eine Depression erkennen, welche Formen es gibt und was Betroffene in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beachten sollten.

Häufige Anzeichen für Depressionen

Die Symptome können von Person zu Person unterschiedlich aussehen. Dennoch gibt es heutzutage standardisierte Kriterien, anhand derer sich eine Depression – auch für die Leistungsbeantragung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ‒ diagnostizieren lässt. Typische Anzeichen sind folgende:

Hauptsymptome

  • Gedrückte, depressive Stimmung: Betroffene fühlen sich niedergeschlagen, leer oder unfähig, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen.
  • Verlust von Freude oder Interesse: Betroffene verlieren das Interesse an Dingen, die ihnen früher wichtig waren und Freude gemacht haben: zum Beispiel der Job, Hobbys oder Aktivitäten mit der Familie oder dem Freundeskreis.

Weitere Symptome

  • erhöhte Antriebslosigkeit und Ermüdung
  • geringere Konzentrationsfähigkeit
  • häufige Schlafstörungen
  • veränderter Appetit und dadurch Gewichtsverlust oder  zunahme
  • vermindertes Selbstwertgefühl und vermehrte Schuldgefühle
  • pessimistische Zukunftsvorstellungen
  • Suizidgedanken und -handlungen
  • psychomotorische Unruhe oder Verlangsamung

Laut der Deutschen Depressionshilfe liegt wahrscheinlich eine Depression vor, wenn mindestens fünf dieser Symptome, inklusive mindestens eines Hauptsymptoms, länger als zwei Wochen anhalten. Da die genannten Symptome aber auch andere gesundheitliche Ursachen haben können, ist eine ärztliche Untersuchung sinnvoll, um einer Verwechselung vorzubeugen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Schweregrad der Depression ausschlaggebend für die Leistung sein.

Hinter einem Burn-out kann eine Depression stecken

Nach der international anerkannten Klassifikation von Erkrankungen (ICD-10) ist das Burn-out-Syndrom bisher keine eigenständige, sondern eher eine Zusatzdiagnose, zum Beispiel im Zusammenhang mit Depressionen. Während sich eine Depression im Normalfall auf alle Lebensbereiche auswirkt, ist das Burn-out-Syndrom eher auf einen bestimmten Kontext – meistens die berufliche Tätigkeit – bezogen. Je nach Ausprägung und Dauer der Symptome ist das Burn-out-Syndrom dennoch eine psychische Symptomatik, bei der in ärztlich begründeten Fällen die Berufsunfähigkeitsleistungen erbracht werden. 

Hochfunktionale Depression: nur scheinbar gesund

Nicht immer ist eine Depression für Außenstehende erkennbar. Bei der hochfunktionalen Depression (engl. high-functioning depression) sind Betroffene erfolgreich im Beruf, haben ein erfülltes Privatleben – und fühlen sich innerlich dennoch leer und verzweifelt. Diese Form der Depression trifft vor allem Menschen, die hohe Ansprüche an sich haben und sich keine Pausen gönnen. Wer sich in der hochfunktionalen Depression wiedererkennt, sollte sich ebenso wie andere Erkrankte dringend Hilfe holen.

Hier erhalten Sie Hilfe bei Depressionen

Studienergebnisse im Überblick
Studienergebnisse im Überblick

Berufsunfähig wegen Depressionen: Wie sich die Krankheit auswirkt

Der Anteil psychisch bedingter Fehlzeiten nimmt immer weiter zu: Im Jahr 2021 waren mehr als ein Fünftel der Krankheitstage auf Depressionen und andere psychische Erkrankungen zurückzuführen. Diese verursachen zudem überdurchschnittlich lange Fehlzeiten.

Lassen sich Betroffene nicht krankschreiben, kann sich eine Depression im Berufsalltag zum Beispiel durch Konzentrationsschwierigkeiten, mangelnde Motivation und Aufmerksamkeit, Unentschlossenheit und Überforderung äußern. Viele Betroffene sind demnach weniger leistungsfähig und produktiv. Darunter können auch Arbeitsbeziehungen und angestrebte Karrierewege leiden. Sind sich Betroffene ihrer Erkrankung bewusst, verschweigen sie diese dem Arbeitgeber dennoch oft, meist aus Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz.

Die BU-Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei Depressionen helfen, sich ohne allzu große finanzielle Sorgen in Behandlung zu geben. So kann die Arbeitskraftabsicherung nützlich für eine baldige Genesung oder gegebenenfalls eine berufliche Neuorientierung sein, wenn Sie einmal wegen einer Depression berufsunfähig werden sollten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie Sie bei Depressionen vorgehen

Wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit Depressionen geht, gibt es in der Regel zwei Szenarien:

  1. Sie waren in der Vergangenheit oder sind aktuell erkrankt und möchten eine BU-Versicherung trotz der Depression abschließen.
  2. Sie haben bereits eine BU abgeschlossen, sind nun berufsunfähig wegen Depressionen und möchten die BU-Rente beantragen.

BU-Versicherung trotz Depression beantragen: Was Sie zu Gesundheitsfragen wissen müssen

Wenn Sie eine BU abschließen möchten, müssen Sie unter anderem Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Diese Angaben benötigen Versicherer, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit ermitteln zu können. Je höher das Risiko, desto höher sind in der Regel die Kosten der BU, also die zu zahlenden Beiträge.

Sind oder waren Sie vor oder bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung von einer Depression betroffen, geben Sie die psychische Vorerkrankung in jedem Fall an. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Im Rahmen der Risikobewertung wird jeder Fall individuell geprüft. Es kann vorkommen, dass der Versicherer einen entsprechenden Risikozuschlag verlangt oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Vorerkrankungen nicht möglich ist. Das hängt unter anderem davon ab, wie lange eine Depression als Vorerkrankung zurückliegt, welcher Schweregrad vorlag bzw. vorliegt und ob die Depression behandelt, wurde bzw. wird.

Antrag auf BU-Rente stellen bei Berufsunfähigkeit durch Depression

Besteht bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen, können Sie Ihre BU-Rente beantragen, wenn Sie ärztlich nachgewiesen mindestens sechs Monate durchgehend zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind oder voraussichtlich sein werden.

Zögern Sie nicht mit der Antragsstellung, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Beachten Sie dabei, dass in der Regel ein fachärztlicher Befund vorliegen muss, dass Sie wegen einer Depression berufsunfähig sind. Ein hausärztliches Attest reicht meist nicht aus. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungsbeantragung bei Swiss Life.

Das hilft bei Depressionen: Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten

Depressionen sind heutzutage gut behandelbar. Vielen Betroffenen hilft eine Kombination aus medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung. Auch weitere körperbezogene Therapien wie zum Beispiel Lichttherapie, repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) oder Rehabilitationssport können auf dem Weg zur Genesung unterstützend wirken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei Depressionen dazu beitragen, dass sich Betroffene ohne zusätzliche finanzielle Belastungen ganz auf die Behandlung konzentrieren können.

Tipp
Lesen Sie in unserem Magazin im Interview mit einer Diplom-Psychologin, wie Betroffene und Angehörige besser mit einer Depression umgehen können. In einem weiteren Artikel finden Sie Informationen dazu, wie sich Depressionen frühzeitig erkennen und behandeln lassen.

Damit nach der Genesung der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelingt, sollten sich Betroffene realistische Ziele setzen und sich vor allem zu Beginn nicht überfordern. Stressmanagement und offene Kommunikation – auch über die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit – können helfen, langsam wieder im beruflichen Alltag anzukommen.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Depressionen

Eine Depression muss nicht automatisch dazu führen, dass Sie berufsunfähig werden. Je nach Schweregrad und eventueller Behandlung können Sie womöglich Ihrer beruflichen Tätigkeit noch ausreichend nachgehen. Führt die Erkrankung dazu, dass Sie Ihren Beruf mindestens sechs Monate lang durchgehend zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben können und dies fachärztlich nachgewiesen wurde, sind Sie wegen Depressionen berufsunfähig.

Die Psyche ist mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Sofern bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Ausschluss psychischer Erkrankungen vereinbart wurde, zahlt der Versicherer die BU-Rente auch bei Depressionen aus. Voraussetzung ist, dass Sie die Erkrankung ärztlich nachgewiesen für mindestens sechs Monate lang durchgehend zu mindestens 50 Prozent daran hindert, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Das kann sowohl bei chronischen Depressionen (Dysthymie) als auch bei depressiven Episoden, etwa bei einer unipolaren Depression, der Fall sein. Wichtig ist, dass bereits früher aufgetretene Depressionen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorerkrankung gemeldet wurden. Sonst könnte der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern.

Es gibt standardisierte Kriterien, anhand derer sich eine Depression– auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung ‒ diagnostizieren lässt. Die Hauptsymptome sind gedrückte, depressive Stimmung und der Verlust von Freude oder Interessen. Nebensymptome können zum Beispiel erhöhte Antriebslosigkeit, geringere Konzentrationsfähigkeit oder Schlafstörungen sein. 

Halten mindestens fünf Symptome, darunter mindestens ein Hauptsymptom, länger als zwei Wochen an, liegt wahrscheinlich eine Depression vor. Sorgen die Symptome dafür, dass Sie Ihren Beruf mindestens sechs Monate lang durchgehend zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben können, sind Sie berufsunfähig wegen Depressionen. Für die Beantragung der BU-Rente muss darüber ein fachärztlicher Befund vorliegen.

Wenn Sie schon einmal von einer Depression betroffen waren oder es aktuell sind, müssen Sie diese psychische Erkrankung beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorerkrankung melden. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Ob der Versicherer Ihnen eine BU (ggf. mit Risikozuschlag) anbietet oder Sie ablehnt, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. Diese berücksichtigt unter anderem, wie lange eine Depression als Vorerkrankung zurückliegt, welcher Schweregrad vorlag bzw. vorliegt und ob die Depression behandelt, wurde bzw. wird.