Die gesetzliche Rente wird bei vielen nicht ausreichen, damit im Alter der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es über die Entgeltumwandlung eine weitere Möglichkeit die Altersrente zu erhöhen. Eine Entgeltumwandlung ist sinnvoll, weil Sie dank der Steuervorteile ohne große Einbußen beim Nettoeinkommen für Ihren Ruhestand vorsorgen können. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, welches Angebot bei Ihnen in der Firma vorgesehen ist.
Das Wichtigste in Kürze
Entgeltumwandlung in der bAV
- Die Swiss Life Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), mit der Sie Ihre Altersvorsorge ergänzen können.
- Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Bruttogehalts mit staatlicher Förderung in einen betrieblichen Vorsorgevertrag einzuzahlen.
- Dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
- Da Ihr Arbeitgeber als Vertragspartner fungiert, übernimmt er alle Formalitäten und organisiert die Beitragszahlung.

Leistungsumfang
Das bietet Ihnen die
Swiss Life Direktversicherung
Um den Lebensstandard im Alter halten zu können, wird bei vielen die gesetzliche Rente nicht ausreichen. Deshalb sollten Sie zusätzlich vorsorgen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, welches Angebot bei Ihnen in der Firma vorgesehen ist.
Ihre Vorteile:
✔ Es können aktuell Beiträge bis zu 552 EUR monatlich steuerfrei eingezahlt werden.
(Dies entspricht 8 %der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung)
✔ Aktuell bleiben davon 276 EUR monatlich sozialabgabenfrei.
✔ Ihr finanzieller Aufwand für den Aufbau einer attraktiven Altersversorgung ist relativ niedrig.
✔ Seit 1.01.2019 ist Ihr Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet einen
Zuschuss zu Ihrem Eigenbeitrag zu zahlen.
✔ Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag bei Arbeitgeberwechsel mitzunehmen.
✔ Ihre eingezahlten Beiträge sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher.
Beispiel
Darum ist eine bAV sinnvoll
Matthias Bachmann macht bei einem Autohändler eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker. Er erhält im ersten Lehrjahr einen Bruttolohn von 850 Euro. Für die Altersvorsorge hat er einen Vertrag mit einem monatlichen Beitrag von 100 Euro abgeschlossen. Durch die Sozialversicherungsersparnis und die Arbeitgeberbeteiligung muss er tatsächlich monatlich nur 58,35 Euro zahlen.

Gute Gründe für die betriebliche Altersversorgung mit Swiss Life

Finanzstark und solide
Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.

Ausgezeichnete bAV-Kompetenz
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bewertet die Kompetenz von Swiss Life in der betrieblichen Altersvorsorge seit 2010 mit „Exzellent“.

Individuelle Beratung
Nutzen Sie jetzt die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung mit Swiss Life. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail.
Tarifdetails
Swiss Life Direktversicherung
Swiss Life Direktversicherung |
|
Staatlich gefördert | ✔ |
Einzahlungen steuerfrei | bis 6.642 Euro jährlich |
Einzahlungen sozialversicherungsfrei |
bis 3.312 Euro jährlich |
Berufsunfähigkeitsvorsorge |
wählbar |
Altersrente | ab 62 oder später |
Auszahlung |
steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Jetzt beraten lassen |

Was tun, wenn Sie noch keine betriebliche Altersversorgung haben?
Sprechen Sie Ihren Chef auf das Thema betriebliche Altersvorsorge an. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht bei Vorliegen aller Voraussetzungen unabhängig von der Firmengröße. Selbst wenn Sie der einzige Mitarbeiter sind oder nur in Teilzeit arbeiten, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Vertrag anbieten. Die einfachste Anlageform ist eine sogenannte Direktversicherung. Das ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber zu Ihren Gunsten abschließt.
Häufige Fragen
Sie erhalten bei Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente. Häufig kombinieren Arbeitgeber auch mit weiteren Bausteinen, wie einem zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder der Möglichkeit, statt der Rente eine einmalige Kapitalauszahlung zu erhalten.
Die betriebliche Altersversorgung eignet sich in der Regel für jeden Arbeitnehmer. Auch für Auszubildende, Berufseinsteiger und Familien lohnt sich diese Art der Altersvorsorge. Denn die Umwandlung von Gehalt in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung führt dazu, dass Sie fast die Hälfte der Steuern und Sozialabgaben sparen können. Für einen Sparbetrag von 100 Euro verzichten Sie damit gerade einmal auf etwa 50 Euro netto. Wenn Ihr Arbeitgeber den Aufbau einer Altersversorgung fördert oder Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben und diese ebenfalls in den Aufbau einer bAV fließen lassen, verringert sich Ihr Aufwand noch weiter.
Je früher Sie betrieblich vorsorgen, umso höher ist später Ihre monatliche Rente. Deshalb ist es bereits für Berufseinsteiger ratsam, mit dem Sparen zu beginnen. So haben Sie eine sehr lange Ansparphase und Sie können mit einem relativ geringen Aufwand über einen langen Zeitraum eine sehr gute Altersvorsorge finanzieren.
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Jeder Arbeitnehmer kann außerdem Teile seiner künftigen Gehälter oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) als Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen (Entgeltumwandlung). So baut er sich eine Zusatzrente auf. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der Entgeltumwandlung eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.
Ja, da seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung hat. Dieser Anspruch besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.
Wenn der Arbeitnehmer selbst die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufgebracht hat (z. B. durch Entgeltumwandlung), können Sie diese ruhen lassen oder teilweise privat weiterführen. Die angesparten Beiträge bleiben Ihnen in jedem Fall erhalten. Stimmt der neue Arbeitgeber zu, kann der bestehende Vertrag über den neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Oder das aufgebaute Kapital kann unter bestimmten Voraussetzungen in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Bei Betriebsrenten, die vom Arbeitgeber allein finanziert werden, hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, wenn zeitliche und altersmäßige Bedingungen erfüllt sind. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zusage zur Betriebsrente (Versorgungszusage) erteilt hat.
Da die Beiträge bei der Entgeltumwandlung automatisch vom Bruttogehalt abgeführt werden, müssen Sie dazu keine zusätzlichen Angaben in Ihrer Steuererklärung machen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst bei Rentenbeginn fällig.
Falls Sie die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung.