Lassen Sie sich Ihre private Altersvorsorge vom Staat sponsern: Mit den drei fondsgebundenen Rürup-Renten von Swiss Life sparen Sie Steuern und profitieren jedes Jahr ein Stück mehr von staatlicher Förderung. Zusätzlich nutzen Sie die attraktiven Renditechancen der Kapitalmärkte.

Rürup-Rente: Das Wichtigste in Kürze

 
 
  • Die Rürup-Rentenprodukte von Swiss Life heißen Basisrenten. Sie können zwischen Swiss Life Maximo, Swiss Life Investo und Swiss Life Investo Green wählen. 
  • Alle Produkte eignen sich besonders für junge Sparende, renditeorienterte Anlegerinnen und Anleger sowie Besserverdienende. Für Selbstständige und Freiberufler/-innen ist die Rürup-/Basisrente zurzeit die einzige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. 
  • Zusätzlich nutzen Sie die attraktiven Renditechancen der Kapitalmärkte.
Junger Mann in blauem Hemd und verschränkten Armen blickt in die Kamera

Sie legen Ihren Fokus auf Rendite?

Dann ist Swiss Life Investo Ihr Produkt! Profitieren Sie von optimale Renditechancen durch renditeorientierte fondsgebundene Anlage in der Anspar- und Rentenphase. Dank zwei Tarifvarianten eignet sich dieses Produkt für Anlegerinnen und Anleger mit und ohne Fachwissen.

Junge Frau mit Kaffee und Handy in der Hand blickt in die Kamera

Ihnen ist Rendite und Nachhaltigkeit wichtig?

Mit unserer fondsgebundenen Rentenversicherung Swiss Life Investo Green investieren Sie Ihr Geld nachhaltig und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz und Erhalt der Umwelt, zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von Betrug und Korruption.

Junger Wanderer mit Rucksack blickt in die Kamera

Ihnen sind umfangreiche Garantien wichtig?

Swiss Life Maximo bietet Ihnen intelligente Gewinnsicherungen in Kombination mit Renditechancen. Dank automatischer Gewinnsicherungsmechanismen ist Ihr Vorsorgeprodukt gegen starke Kursverluste geschützt.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei Abstufungen der Altersversorgung (Basisversorgung, Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte), die steuerlich auf unterschiedliche Weise behandelt werden. Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und aufgeschobene Rentenversicherungen, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Rürup-Rente von Swiss Life.

Aufwendungen zur Basisversorgung können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Die Höchstgrenze liegt hier bei 20.000 Euro pro Jahr und bei zusammenveranlagten Ehegatten bei 40.000 Euro pro Jahr. In den Jahren 2005 bis 2025 wird davon allerdings nur ein bestimmter Prozentsatz steuerlich berücksichtigt. Dieser beträgt 2011 94 % und steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte auf dann 100 %.

Ja, denn auch wenn in Deutschland keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (z.B. bei einem Wohnsitz im Ausland), werden die Leistungen der Basisversorgung der deutschen Einkommensteuer unterworfen. In diesem Fall besteht eine so genannte beschränkte Einkommensteuerpflicht, da der Ursprung der Einkünfte in Deutschland liegt.

Leistungen aus der Basisversorgung werden gemäß §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EstG grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung). Bei einem Leistungsbeginn in den Jahren 2005 bis 2039 bleibt jedoch ein Teil der Leistung dauerhaft steuerfrei.

Abhängig vom Jahr des Leistungsbeginns ist nur ein bestimmter Prozentsatz der Leistung steuerpflichtig. Der Prozentsatz beträgt 2022 82 % und steigt jährlich bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt auf dann 100 %.


Die Differenz aus der Gesamtleistung und dem steuerpflichtigen Teil ergibt den dauerhaft steuerfreien Betrag der Leistung. Dieser Berag bleibt dem Leistungsempfänger auch bei regelmäßigen Erhöhungen der Leistungen (z.B. aus Überschussbeteiligung) in unveränderter Höhe erhalten.


Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung einbehalten, sondern ist vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuerveranlagung zu zahlen. Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Sie erhalten jährlich automatisch Ihre Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Gerne erstellen wir Ihnen eine Zweitschrift. Diese können Sie hier anfordern.