Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag bei Swiss Life kündigen? Das bedauern wir sehr und stehen Ihnen auch in diesem Fall zur Seite.

Wussten Sie, dass es gerade bei finanziellen Engpässen oder Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation verschiedene Möglichkeiten gibt, einen Versicherungsvertrag anzupassen?
Wir suchen gerne gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns oder zu Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater auf oder informieren Sie sich in unseren FAQ.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Über das folgende Online-Formular können ausschließlich Privatverträge gekündigt werden. Wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung oder einen staatlich geförderten Vertrag zur Altersvorsorge (Basisrente / Rürup-Rente oder Riester-Rente) vorzeitig beenden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns oder zu Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater auf. Wir informieren Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten.

Hier können Sie Ihren Kündigungswunsch übermitteln.

Wir werden Ihre Kündigung eingehend prüfen und fordern ggf. weitere Unterlagen von Ihnen an.

Hinweis: Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder. 

Hinweis: Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder. 

Wirksamkeit der Kündigung*

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nur zum 1. eines Monats möglich ist.

Kündigungsgrund

Damit wir unser Angebot weiter verbessern können, möchten wir gerne mehr darüber erfahren, aus welchem Grund Sie sich für eine Kündigung entschieden haben.

Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.

Auszahlung

Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.

Ihre Nachricht an uns:

Hier können Sie uns ggf. weitere Unterlagen als Datei (z. B. ein bereits formuliertes Kündigungsschreiben, eine aktuelle Ausweiskopie oder eine unterzeichnete Zahlungsverfügung) hochladen:

Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.

Hinweis: Die Größe jeder hochgeladenen Datei (PDF oder JPG) darf 5 MB nicht überschreiten.

Kundenzufriedenheitsbefragung:

Diese Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Per Brief an Swiss Life, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München. Per Fax an (089) 38109-4180, per E-Mail an [email protected].

Weitere Informationen zur Kundenbefragung und Ihrem Widerrufsrecht.

Hinweis zum Datenschutz:

Hier sind die Informationen zum Datenschutz zu finden.

Bitte überprüfen Sie Ihre gemachten Angaben.

Übersicht zu Ihren aktuellen Informationen:

Vertragsnummer:

{vertrags_nr}

Vorname:

{vorname}

Nachname:

{name}

Geburtsdatum:

{geb_date}

Straße:

{strasse}

Hausnummer:

{hausnr}

PLZ:

{plz}

Ort:

{ort}

E-Mail:

{kundenmail}

Telefon:

{tel}

Wirksamkeit der Kündigung:

{wirksamkeit_kündigung}

Kündigungstermin:

{anderer_termin}

Kündigungsgrund:

{kuendigungsgrund_auswahl}

Sonstiger Kündigungsgrund:

{text_für_sonstiges}

Auszahlung:

{kündigung_auszahlung}

Name der Bank:

{name_bank}

IBAN:

{iban}

BIC:

{bic}

Vorname (Kontoinhaber):

{vorname_kontoinhaber}

Nachname (Kontoinhaber):

{nachname_kontoinhaber}

Ihre Nachricht an uns:

{nachricht}

Hochgeladenes Dokument:

{file_upload}

Hochgeladenes Dokument:

{file_upload_2}

Kundenzufriedenheitsbefragung:

{einverstaendnis_kundenbefragung}

Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen rund um die Kündigung Ihres Vertrags.

Kündigung eines Altersvorsorge-Vertrags

Grundsätzlich können alle privat abgeschlossenen Verträge vor Rentenbeginn jederzeit zum nächsten Zahlungsabschnitt (Versicherungsperiode) gekündigt werden.

Für Verträge der betrieblichen Altersversorgung, die (teilweise) über den Arbeitgeber finanziert werden oder für staatlich geförderte Verträge (Rürup- und Riester-Verträge) oder Verträge mit Drittrechten gelten gesonderte Regelungen.

Mit einer Kündigung wird der gesamte Vertrag aufgehoben und
es besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Die Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung kann mit einigen Nachteilen verbunden sein:

  • Ihre Angehörigen sind im Todesfall nicht mehr abgesichert.
  • Ihre Versorgung für das Alter ist nicht länger gewährleistet.
  • Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Dieser Rückkaufswert ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss meist niedriger als die Summe Ihrer bereits gezahlten Beiträge.

Ihren Kündigungswunsch können Sie uns über das Online-Formular mitteilen, alternativ per E-Mail, per Post oder per Fax. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, daher ist eine telefonische Kündigung nicht möglich.

Der Original-Versicherungsschein wird zur Auszahlung von Rückkaufswerten oder Ablaufleistungen nicht benötigt. Wir benötigen ihn lediglich bei Kündigung durch den Insolvenzverwalter und im Todesfall.

Sobald Ihr Kündigungswunsch bei uns eingegangen ist, werden wir ihn prüfen. In einigen Fällen fordern wir bei einer Kündigung noch weitere Unterlagen von Ihnen an, z. B. eine aktuelle Personalausweiskopie, Ihr Steuer-Identifikationsnummer oder eine unterzeichnete Zahlungsverfügung.

Wenn Sie diesen Prozess beschleunigen möchten, können Sie die Unterlagen direkt in diesem Online-Formular hochladen.

Grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beiträge zu reduzieren oder auszusetzen.

Bei einer Beitragsreduktion werden die Zahlbeiträge reduziert. Die Beitragshöhe kann nur so weit reduziert werden, dass die tariflich festgelegte Mindestversicherungssumme und der Mindestbeitrag nicht unterschritten werden. Die Mindestsummen und -beiträge finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.

Bei der Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Beiträge, der Vertrag läuft aber mit reduzierter Leistung weiter.

Gerne erstellen wir für Sie einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung können durch einen Teil- bzw. Bonusrückkauf Teile des Rückkaufswerts aus dem Garantie- bzw. dem Überschussteil entnommen werden. Der Vertrag wird für Sie mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt.

Bei einer fondsgebundenen Versicherung haben Sie die Möglichkeit, sich einen Teil des angesparten Fondsguthabens auszahlen zu lassen. Dabei darf die tariflich festgelegte Mindestversicherungssumme nicht unterschritten werden. Die Mindestsummen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns oder Ihrem Berater auf.

Die Kündigung eines Vertrags in der betrieblichen Altersversorgung ist nicht ohne weiteres möglich.

Abhängig von der Vertragsgestaltung und dem Durchführungsweg besteht die Möglichkeit einer privaten Weiterführung des Vertrags oder einer Beitragsfreistellung. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Die Kündigung eines Riester-Vertrages ist nur bei Rückzahlung der gesamten staatlichen Förderung möglich und mit Nachteilen für Sie verbunden. Die erhaltenen Zulagen bzw. der erhaltene Sonderausgabenabzug wird von Ihrem Rückkaufswert einbehalten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag im Falle eines Zahlungsengpasses oder einer beruflichen Veränderung beitragsfrei zu stellen.

Bei einem staatlich geförderten Rürup-Vertrag sieht der Gesetzgeber eine Kündigung, Beleihung, Veräußerung, etc. nicht vor. Daher kann der Rückkaufswert nicht vorzeitig ausgezahlt werden und eine Kündigung führt automatisch zu einer Beitragsfreistellung.

Setzen Sie sich dazu am besten mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist generell möglich, jedoch nicht zu empfehlen, da sie kannmit einigen Nachteilen verbunden sein kann:

  • Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und Ihr Lebensunterhalt ist nicht abgesichert, falls eine Berufsunfähigkeit eintritt.
  • Bei Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeit ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Dabei können aufgrund eines höheren Alters und eines veränderten Gesundheitszustands die Beiträge höher ausfallen als bisher.
  • Bei einer Kündigung sind die bisher eingezahlten Beiträge verloren, da es in der Regel keinen Rückkaufswert gibt.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Risikoabsicherung, bei der die Beiträge nicht angespart werden. Das bedeutet, dass Sie bei Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld zurückerhalten.

Mit BUprotect bietet Swiss Life eine auf dem Versicherungsmarkt einzigartige Möglichkeit zur Zahlungsüberbrückung in besonderen Lebensphasen (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung, Mutterschutz, Sabbatical). Je nach Vertragslaufzeit und Deckungskapital reduzieren wir innerhalb eines Zeitraums von sechs bis 36 Monaten Ihren Beitrag auf fünf Euro monatlich – dabei bleiben 70 Prozent Ihrer BU-Rente versichert. 

Alternativ kann eine BU-Versicherung bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass befristet beitragsfrei gestellt werden oder sie können die Beiträge stunden oder reduzieren.

Bei einer befristeten und unbefristeten Beitragsfreistellung zahlen Sie (vorübergehend) keine Beiträge mehr. Hierfür muss Ihr Vertrag eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Jahr erreicht haben. Eine befristete Beitragsfreistellung kann bis zu 18 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung, erfolgen.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung, Beitragsstundung oder Beitragsreduktion finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen.