• Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist selten sinnvoll. Wir erklären Ihnen, welche Gründe dagegensprechen und in welchen Ausnahmefällen eine Kündigung keine großen Nachteile hat.
  • Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, erhalten Sie – anders als z. B. bei einer Lebensversicherung – kein Geld zurück. Schließen Sie später erneut eine BU ab, geht das häufig mit höheren Beiträgen einher.
  • Versicherer wie Swiss Life bieten Alternativen zur Kündigung der BU-Versicherung. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie zur Zahlungsüberbrückung haben.

Bei einem finanziellen Engpass ist es sinnvoll, an einigen Stellen Kosten zu reduzieren. Bei manchen Menschen kommt in dieser Situation der Gedanke auf, laufende Verträge wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, um Geld zu sparen. Doch die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den seltensten Fällen ratsam. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Gründe für eine Kündigung, deren Ablauf und sinnvollere Alternativen.

Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen: Diese wenigen Gründe sprechen dafür

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Menschen, die von ihrem Einkommen leben müssen, eine der wichtigsten Versicherungen. Können Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, sorgt die BU-Rente im Idealfall dafür, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen Ihren gewohnten Lebensstandard behalten. Darum ist es grundsätzlich nicht ratsam, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen: Ohne BU-Versicherung ist Ihr Lebensunterhalt nicht länger abgesichert, falls eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Dazu kommt: Möchten Sie einige Zeit nach der Kündigung eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Da Sie zu diesem Zeitpunkt älter sind und sich Ihr Gesundheitszustand womöglich geändert hat, führt das in der Regel zu höheren Beiträgen, um den Lebensstandard zu erhalten. Haben Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder inzwischen gesundheitliche Einschränkungen, kann es auch sein, dass Sie nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden.

Bei einer Kündigung sind alle bisher eingezahlten Beiträge verloren. Es gibt keinen Rückkaufswert.

Eine BU-Versicherung zu kündigen, will also gut überlegt sein. Tatsächlich gibt es nur wenige Fälle, in denen die Kündigung sinnvoll sein kann. Hier einige Beispiele:

  • Sie haben den falschen Tarif gewählt oder einen Tarif mit besseren Konditionen entdeckt. Prüfen Sie dann genau, ob Sie für einen günstigeren Beitrag mindestens den gleichen Leistungsumfang erhalten und informieren Sie sich über die Leistungsquote des Versicherers, bevor Sie Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Dies lohnt sich nur, falls die Versicherung noch nicht lange läuft und Sie noch nicht viel eingezahlt haben. 
  • Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter abstrakter Verweisung abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen keine BU-Rente zahlen muss, solange Sie theoretisch einer anderen als Ihrer aktuellen Tätigkeit nachgehen können. Bevor es so weit kommt, sollten Sie den Tarif bzw. den Versicherer wechseln. Haben Sie eine Swiss Life BU-Versicherung, müssen Sie deshalb nicht kündigen: Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.

Übrigens: Liegt der Vertragsabschluss weniger als 30 Tage zurück, haben Sie noch die Möglichkeit, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Ansonsten müssen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. In jedem Fall ist eine Kündigung, selbst mit Ziel eines besseren Tarifs, nur dann sinnvoll, wenn die Versicherung noch nicht lange läuft und noch nicht zu viele Beiträge gezahlt wurden. Eine Ergänzung mit einem Zusatzvertag wäre hier die bessere Lösung. 

Alternativen zur Kündigung der Berufsunfähigkeits­versicherung

Der häufigste Grund, warum Menschen die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchten, ist ein finanzieller Engpass. Dieser beschränkt sich aber in den meisten Fällen auf einen überschaubaren Zeitraum, sodass es nicht sinnvoll ist, deswegen dauerhaft auf die Absicherung des Einkommens zu verzichten. Darum bieten Versicherer wie Swiss Life die Möglichkeit, die BU-Versicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen, die Beiträge zu stunden oder zu reduzieren. Durch diese finanzielle Entlastung besteht dann kein Grund mehr, die BU-Versicherung zu kündigen.

Diese Lösungen sind mögliche Alternativen zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Befristete und unbefristete Beitragsfreistellung: Freistellung bedeutet, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen. Bei Swiss Life müssen Sie hierfür eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Jahr erreicht haben. Ist die Dauer des finanziellen Engpasses abzusehen, kann die Freistellung befristet, bis zu 18 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung, erfolgen. Bei der unbefristeten Freistellung ist eine mögliche Wiederaufnahme der Beitragszahlungen nur innerhalb von drei Jahren möglich. Eine Beitragsfreistellung hat in der Regel Auswirkungen auf die künftige Beitragshöhe und eine Minderung der Höhe der BU-Rente und des Versicherungsschutzes zur Folge. Eine Wiederaufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nur bis max. 6 Monate nach Freistellung möglich, sofern der Leistungsfall nicht eingetreten ist. Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt eine medizinische und wirtschaftliche Risikoprüfung.
  • Beitragsstundung: Bei der Stundung können Sie die Zahlung für maximal 24 Monate aussetzen und begleichen diese anschließend in voller Höhe. Während dieser Zeit bleibt Ihr Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Zur Rückzahlung stehen Ihnen unterschiedliche Optionen wie eine Ratenzahlung oder eine Leistungskürzung zur Auswahl.
  • Beitragsreduktion: Hier vereinbaren Sie mit dem Versicherer eine Senkung der Beiträge. Damit wird in der Regel auch die BU-Rente niedriger. Bei der Reduktion sind bestimmte Mindestversicherungssummen sowie Mindestbeiträge zu beachten. Zahlen Sie aktuell bereits nur den Mindestbeitrag ist eine Reduktion unter Umständen nicht mehr möglich. Eine spätere Erhöhung des Beitrags wäre mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und erschwerter Risikoannahme verbunden.
  • Aussetzen oder Kündigung der Beitragsdynamik: In manchen Fällen hilft es bereits die Beitragsdynamik auszusetzen oder zu kündigen. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht mehr automatisch . Bei einem  Wiedereinschluss der Dynamik gibt es bestimmte Bedingungen zu beachten. 

Ausführliche Informationen zu den Alternativen zur Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema Beitragsfreistellung. Darin erfahren Sie auch, wie Sie Swiss Life BUprotect zur Zahlungsüberbrückung nutzen können.

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BU-Versicherung kündigen: So gehen Sie vor

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Nachteilen zu kündigen, sollten Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Formalitäten Sie dabei beachten müssen. So spielen neben der Form auch die Kündigungsfrist der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle.

  • Möchten Sie die Swiss Life BU-Versicherung kündigen, müssen Sie dies in der Regel in Textform, also schriftlich per Brief, E-Mail oder Telefax, tun.
  • Eine Kündigung ist jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode möglich. Die Versicherungsperiode ist abhängig von der Zahlweise. Diese sind jährlich, halb- oder vierteljährlich sowie monatlich möglich. Haben Sie eine viertel-, halb- oder jährliche Beitragszahlung vereinbart, können Sie die Swiss Life BU-Versicherung auch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats kündigen. In diesem Fall endet die laufende Versicherungsperiode mit Ablauf dieser Frist.
  • Sinkt die verbleibende beitragspflichtige BU-Rente nicht unter 600 Euro pro Jahr, können Sie auch teilweise kündigen. Dies ist dann gleichzusetzen mit einer Beitragsreduktion.

Wichtig

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie nach dem Kündigen einer Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurückbekommen und erwarten eine Auszahlung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich jedoch um eine reine Risikoabsicherung, bei der die Beiträge nicht angespart werden. Das bedeutet, wenn Sie die Swiss Life BU-Versicherung kündigen, erhalten Sie kein Geld zurück!

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung einer Berufsunfähigkeits­versicherung

Weil sie eine reine Risikoversicherung ist, erhalten Sie keine Auszahlung, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Sie bekommen also auch kein Geld zurück, wenn Sie Ihre BU-Versicherung bei Swiss Life kündigen.

Es gibt gute Alternativen zur Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Swiss Life zum Beispiel bietet Möglichkeiten zur Beitragsfreistellung, Beitragsstundung und Beitragsreduktion an, damit Ihr Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten nicht erlischt.

Bei vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitragszahlungen können Sie die Swiss Life BU-Versicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats kündigen. In diesem Fall endet die laufende Versicherungsperiode mit Ablauf dieser Frist. Ansonsten können Sie jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode kündigen.

Kündigen Sie die Swiss Life BU-Versicherung bei vorliegender Berufsunfähigkeit, also nach Eintritt des Leistungsfalles, werden anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung durch die Kündigung nicht berührt. Das gilt auch, wenn die Berufsunfähigkeit bereits vor einer Kündigung eingetreten ist und erst danach anerkannt oder festgestellt wird.

Sollten Sie feststellen, dass Sie einen falschen oder in Anbetracht der Beiträge unzureichenden Tarif gewählt haben, kann es sinnvoll sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Versicherung mit abstrakter Verweisung, mit zu kurzer Laufzeit, ohne Nachversicherungsgarantie oder ohne Beitragsdynamik abgeschlossen haben. Sofern die Versicherung noch nicht lange läuft!