Sie möchten Ihre Beiträge aussetzen? Mit diesem Onlineformular können Sie uns schnell, einfach und bequem über die befristete Aussetzung Ihres Beitrages informieren.
Wussten Sie, dass es gerade bei finanziellen Engpässen oder Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation verschiedene Möglichkeiten gibt, einen Versicherungsvertrag anzupassen? Wir suchen gerne gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater auf oder informieren Sie sich in unseren FAQ.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen rund um die Beitragsfreistellung Ihres Vertrags.
Beitragsfreistellung für einen Altersvorsorgevertrag
Grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beiträge zu reduzieren oder auszusetzen. Bei der Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Beiträge.
Wenn Sie Ihren Vertrag dauerhaft beitragsfrei stellen, zahlen Sie keine Beiträge mehr und der Vertrag läuft mit reduzierter Leistung weiter. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen läuft die Kapitalanlage auch während der Beitragsfreistellung weiter und ggf. vorhandene Gewinnsicherungsmechanismen bleiben aktiv.
Bei einer befristeten Beitragsfreistellung pausiert die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum und die Zahlung wird später wieder aufgenommen.
Alternativ können Sie mit einer Beitragsreduktion Ihre Zahlbeiträge verringern. Die Beitragshöhe kann dabei nur so weit reduziert werden, dass die tariflich festgelegte Mindestversicherungssumme und der Mindestbeitrag nicht unterschritten werden. Die Mindestsummen und -beiträge finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.
Gerne erstellen wir für Sie einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.
Bei einem Riester- oder Rürup-Vertrag haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag im Falle eines Zahlungsengpasses oder einerberuflichen Veränderung beitragsfrei zu stellen.
Setzen Sie sich dazu am besten mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.
Freistellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit BUprotect bietet Swiss Life eine auf dem Versicherungsmarkt einzigartige Möglichkeit zur Zahlungsüberbrückung in besonderen Lebensphasen (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung, Mutterschutz, Sabbatical). Je nach Vertragslaufzeit und Deckungskapital reduzieren wir innerhalb eines Zeitraums von sechs bis 36 Monaten Ihren Beitrag auf fünf Euro monatlich – dabei bleiben 70 Prozent Ihrer BU-Rente versichert.
Sollten Sie vorübergehend einen finanziellen Engpass haben und Ihre Beiträge nicht zahlen können, kann eine BU-Versicherung vorübergehend beitragsfrei gestellt werden oder sie können die Beiträge stunden oder reduzieren.
Bei einer befristeten und unbefristeten Beitragsfreistellung zahlen Sie (vorübergehend) keine Beiträge mehr. Hierfür muss Ihr Vertrag eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Jahr erreicht haben. Eine befristete Beitragsfreistellung kann bis zu 18 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
Alle Informationen zu den Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung, Beitragsstundung oder Beitragsreduktion finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen.
Wenn Sie bereits absehen können, dass der finanzielle Engpass nur vorübergehend ist, können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung befristet für einen selbst festgelegten Zeitraum von bis zu 18 Monaten beitragsfrei stellen. Voraussetzung ist, dass die vom Deckungskapital abhängige beitragsfreie BU-Rente mindestens 600 Euro jährlich beträgt.
Eine befristete Beitragsfreistellung bietet den Vorteil, dass die Beitragszahlung automatisch weiter geht, sobald die Frist abgelaufen ist: Sie müssen keine Beiträge nachzahlen. Außerdem ist bei der befristeten Beitragsfreistellung für die Wiederaufnahme keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Sie können die befristete Beitragsfreistellung während der BU-Vertragslaufzeit mehrmals in Anspruch nehmen. Wie viel Zeit seit der letzten Beitragsfreistellung verstrichen sein muss, wird für Ihren Vertrag individuell geprüft. Eine befristete Beitragsfreistellung darf nicht im letzten Versicherungsjahr enden.
Die BU unbefristet beitragsfrei zu stellen bedeutet:
Sie zahlen für die Restlaufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Beiträge mehr.
Das geht allerdings mit dem Herabsetzen der versicherten BU-Rente einher: Sie wird während der Beitragsfreistellung auf die sogenannte „beitragsfreie Rente“ reduziert. Das heißt: Sollten Sie während der Beitragsfreistellung berufsunfähig werden, erhalten Sie eine geringere Rente als ursprünglich vereinbart. Die Höhe der beitragsfreien Rente hängt davon ab, wie viel Sie bereits in die Versicherung eingezahlt haben, wenn Sie die BU beitragsfrei stellen. Damit Sie Anspruch auf eine beitragsfreie Rente haben, muss eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht sein. Diese liegt bei einer Einzelversicherung bei 600 Euro p.a.
Sind die Zahlungsschwierigkeiten überwunden, können Sie die Zahlung der BU-Beiträge wieder aufnehmen. Durch den Zeitraum der Beitragsfreistellung weist Ihre Absicherung nun allerdings eine finanzielle Lücke auf. Diese lässt sich auf zweierlei Weise schließen:
- Die BU-Rente wird gesenkt.
- Die künftigen Beiträge werden erhöht.
Für die Wiederinkraftsetzung (WIK) Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Beitragsfreistellung gibt es bestimmte Bedingungen. Zum einen ist die Wiederinkraftsetzung nur bis zum 55. Lebensjahr möglich (Höchstalter für den Abschluss einer BU). Zum anderen ist nach sechs Monaten beitragsfreier Zeit eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei einer Beitragsfreistellung von mehr als 18 Monaten ist eine Wiederinkraftsetzung nicht möglich.
Beitragsfreistellung für sonstige Versicherungen
Mit Vitalprotect bietet Swiss Life eine auf dem Versicherungsmarkt einzigartige Möglichkeit zur Zahlungsüberbrückung in besonderen Lebensphasen (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung, Mutterschutz, Sabbatical). Je nach Vertragslaufzeit und Deckungskapital reduzieren wir innerhalb eines Zeitraums von sechs bis 36 Monaten Ihren Beitrag auf fünf Euro monatlich – dabei bleiben 70 Prozent Ihrer Grundfähigkeitsrente versichert.
Sollten Sie vorübergehend einen finanziellen Engpass haben und Ihre Beiträge nicht zahlen können, kann eine BU-Versicherung vorübergehend beitragsfrei gestellt werden oder Sie können die Beiträge stunden oder reduzieren.
Bei einer befristeten und unbefristeten Beitragsfreistellung zahlen Sie (vorübergehend) keine Beiträge mehr. Hierfür muss Ihr Vertrag eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme von 600 Euro pro Jahr erreicht haben. Eine befristete Beitragsfreistellung kann bis zu 18 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
Wenn Sie den Beitrag senken oder die Beitragszahlung einstellen möchten, muss die reduzierte bzw. beitragsfreie Pflegerente im Pflegegrad 5 mindestens 250 Euro pro Monat betragen. Dabei verringert sich die vereinbarte Pflegerente.
Bei Zusatzbausteinen – wie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ), Arbeitsunfähigkeits-Renten (AU-Rente) oder Hinterbliebenenschutz – führt eine dauerhafte Beitragsfreistellung zum Wegfall der Versicherungsleistung.
Bei einer Risiko- oder Pflegeversicherung bleibt der Versicherungsschutz mit reduzierter Leistung bestehen.