Das Versorgungswerk KlinikRente wurde 2002 gegründet. Heute ist es die erste Wahl für Verbände, Unternehmen und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Es bietet auf die Branche zugeschnittene Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung sowie zur Arbeitskraft- und Pflegeabsicherung.
Das Wichtigste in Kürze
KlinikRente
- Das Versorgungswerk KlinikRente wurde als Branchenlösung vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) initiiert, um Beschäftigten im Gesundheitswesen eine optimale finanzielle Vorsorge zu ermöglichen.
- KlinikRente ist ein Versorgungswerk für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.
- Hinter dem Angebot von KlinikRente steht ein Verbund führender Versicherungsunternehmen. Daher treten Swiss Life, Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Condor und R+V gemeinsam für die zugesagten Versorgungsleistungen ein.
- Dadurch werden etwaige Risiken auf mehrere starke Schultern verteilt. So können sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeitenden die besondere Sicherheit und Stabilität eines Versorgungswerks nutzen.
Leistungsumfang
Ihre Vorteile:
✔ Bei KlinikRente profitieren Verbände, Unternehmen und Beschäftigte im Gesundheitswesen von einem breiten Produktportfolio mit umfassenden Vorsorgemöglichkeiten.
✔ Unabhängig von der Größe des Unternehmens können Ihre Mitarbeitenden von besonders günstigen Sonderkonditionen profitieren.
✔ Dauerhafte Vorteile: Einmal versichert, immer versichert. Das heißt: Auch wenn jemand aus Ihrer Belegschaft den Beruf oder die Branche wechselt, bleibt ihr oder sein individueller Schutz bestehen.
✔ Erweiterter Branchenzugang: Sind Ihre Angestellten selbst über das Versorgungswerk abgesichert, können auch deren Ehepartner/-innen, Lebensgefährten/-innen und Kinder profitieren.
Gut zu wissen
Diese Branchen können das Versorgungswerk nutzen
Beschäftigte in diesen Branchen und deren Familienangehörige können dieses Versorgungswerk nutzen:
Gute Gründe für Swiss Life
Finanzstark und solide
Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.
Ausgezeichneter Schutz
Swiss Life Deutschland wird regelmäßig für ihre angebotenen Tarife KlinikRente.bAV, KlinikRente.BU, und KlinikRente.Vitalschutz ausgezeichnet.
Individuelle Beratung
Profitieren Sie von individuellen Vorsorgekonzepten. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Häufige Fragen
Ist Ihr Unternehmen im Gesundheitswesen tätig, können Sie Ihren Mitarbeitenden eine Versorgung über KlinikRente anbieten – und auch deren Familienangehörigen steht der Schutz dann offen.
Aus Arbeitgebersicht bietet Ihnen KlinikRente die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden in Sachen Vorsorge unter die Arme zu greifen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Und das zu günstigen Konditionen und mit einem zielgruppengerechten Angebot für bestimmte Berufsgruppen.
Eine betriebliche Altersvorsorge können Sie Ihren Mitarbeitenden bei der KlinikRente auf zwei Wegen anbieten: über die Direktversicherung und über die Unterstützungskasse. Sie können dabei entscheiden, welches Angebot am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Zusatzbausteine sind hier z. B. eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge. Rund 3.000 Unternehmen in Deutschland bieten ihrer Belegschaft bereits eine betriebliche Altersversorgung über KlinikRente an.
Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung können Ihre Beschäftigten eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der KlinikRente abschließen. Mit dieser sogenannten KlinikRente.BU erhält Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter im Falle einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf alle Leistungen und Optionen, die der Swiss Life Berufsunfähigkeitsschutz auch anbietet, denn hinter der Lösung steht Swiss Life als Produktgeberin mit BU-Expertise seit 1894.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch als Belegschaftskonzept abschließbar. Weitere Informationen zur KlinikRente.BU finden Sie hier. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie deren Familienangehörigen bietet die KlinikRente einen gesonderten Tarif an, nämlich KlinikRente.BUÄ.
Bei KlinikRente können Ihre Mitarbeitenden einen Pflegerententarif abschließen. Das heißt: Sollte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter pflegebedürftig werden, zahlt das Versorgungswerk ab Pflegegrad 2 lebenslang die monatlich vereinbarte Pflegerente. Diese kann dann frei für die persönlichen Bedürfnisse eingesetzt werden.
Im Pflegegrad 1 wird zwar keine Pflegerente ausgezahlt, aber die KlinikRente übernimmt für Sie die Zahlung der Beiträge zum Tarif. Weitere Bausteine zum Beispiel zur Hinterbliebenenversorgung können ebenfalls abgeschlossen werden.