Unternehmen schaffen Rechtssicherheit durch eine klare und eindeutige Regelung der Details zur betrieblichen Altersversorgung. Überlassen Sie daher ruhigen Gewissens Ihre Versorgungsordnung unseren bAV-Fachleuten.

Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie: 

 ✔ Erstellung

Eine individuelle Neuformulierung der Versorgungsordnung (VO) ist ratsam, wenn beispielsweise im Unternehmen verschiedene Versorgungswerke bestehen oder ältere Versorgungswerke für Neuzugänge geschlossen werden. 

✔ Überprüfung

Eine Versorgungsordnung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, insbesondere wenn es zu gesellschaftsrechtlichen Änderungen kommt, wie z. B. einer Verschmelzung.

Sie erhalten von uns eine inhaltliche Überprüfung im Hinblick auf arbeits- und steuerrechtliche Regelungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Die Versorgungsordnung können Sie entweder einmalig oder jährlich überprüfen lassen.

Weitere Informationen zur Versorgungsordnung finden Sie hier.

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Sie haben ein Anliegen, das Sie gerne mit uns besprechen wollen? Wir sind für Sie da.