Sichern Sie mit Swiss Life den erhöhten Versorgungsbedarf von Inhaberinnen und Inhabern, Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und Führungskräften mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse ab. Denn dieser Personenkreis hat in der Regel nur einen verhältnismäßig geringen oder sogar überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Das Wichtigste in Kürze
Unterstützungskasse
- Die Unterstützungkasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und eignet sich besonders für Gutverdienende wie z. B. Inhaberinnen und Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) oder Führungskräfte, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.
- Von der Unterstützungkasse profitieren beide Seiten: Für Ihre Fach- und Führungskräfte stellt sie eine attraktive Altersvorsorge dar – Sie profitieren von reduzierten Lohnnebenkosten und Steuerersparnissen.
Leistungsumfang
Ihre Vorteile
✔ Bilanzneutral und Vermögensschutz bei Insolvenz: Sie müssen als arbeitgebendes Unternehmen in der Firmenbilanz keine Rückstellungen bilden. Somit entfallen die damit verbundenen Bilanzgutachten.
✔ Unbegrenzte Steuerfreiheit: Ihre Fach- und Führungskräfte profitieren von einer unbegrenzten Steuerfreiheit der Beiträge, was besonders bei einer Altersvorsorge von GGF und leitenden Angestellten zu Buche schlägt.
✔ Keine Sozialversicherungsbeiträge: Für Beiträge, die durch das arbeitgebende Unternehmen finanziert werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
✔ Mitarbeiterbindung: Die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss für nachhaltige Unternehmen in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten. Wer hier gute Angebote hat, steigert die Attraktivität des eigenen Unternehmens und kann so eher qualifizierte Mitarbeitende finden und halten.
Gut zu wissen
Unser Vorsorgekonzept
Swiss Life Maximo mit einer 80-% Beitragsgarantie sorgt für gesteigerte Renditechancen!
Eine Entscheidung für Swiss Life Maximo mit einer renditeorientierten 80-prozentigen Beitragsgarantie ermöglicht einen zeitnahen Wechsel vom Sicherungsvermögen in das Investmentvermögen und damit in die ertragsstarken Anlagestrategien. Das bedeutet, dass auch bei kurzer Ansparzeit ein Schnelleinstieg in Kapitalanlagen mit hohen Profitchancen gegeben ist.
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Zusätzlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge zur Altersversorgung und ggf. eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Absicherung der Hinterbliebenen
Für die Hinterbliebenenabsicherung ist der Einschluss eines zusätzlichen Todesfallkapitals möglich.
Gehaltsdynamik
Mit Vereinbarung einer Gehaltsdynamik können gehaltsabhängige Versorgungszusagen abgebildet werden. Die Beiträge werden in Abhängigkeit von der Gehaltsentwicklung festgelegt, d. h. die Versorgung entwickelt sich adäquat zum Gehalt.
Tarifdetails
Swiss Life Unterstützungskasse – unsere Leistungen im Überblick
Swiss Life Unterstützungskasse |
|
Einzahlungen steuerfrei | jährlich unbegrenzt steuerfrei |
Einzahlungen sozialversicherungsfrei |
bis 3.624 Euro jährlich |
Hinterbliebenenrente | wählbar |
Berufsunfähigkeitsvorsorge |
wählbar |
Gehaltsdynamik | wählbar |
Altersrente | 62 bis 70 Jahre (höheres Rentenbeginnalter auf Anfrage) |
Auszahlung |
steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Jetzt beraten lassen |
Gute Gründe für Swiss Life
Finanzstark und solide
Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.
Exzellente bAV-Kompetenz
Swiss Life erhielt 2022 erneut eine exzellente Bewertung im bAV-Kompetenz Rating von IVFP.
Individuelle Beratung
Profitieren Sie von individuellen Vorsorgekonzepten. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Häufige Fragen
Diese Form der Vorsorge ist richtig für Sie, wenn...
- Sie für sich eine hohe Altersversorgung aufbauen möchten, die zu keiner Bilanzberührung führt, verwaltungsarm ist und Ihnen sogar flexibel eine lebenslange insolvenzgeschützte Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung ermöglicht.
- Sie Ihren Mitarbeitenden eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung bieten möchten, ohne die Möglichkeit der Direktversicherung für die Entgeltumwandlung einzuschränken und gleichzeitig kein Ausweis von Positionen für die betriebliche Altersversorgung in der Steuerbilanz der Firma erfolgen soll.
- Ihren Mitarbeitenden der steuerlich geförderte Beitragsrahmen für die Entgeltumwandlungen bei einer Direktversicherung nicht ausreicht und sie ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen möchten, mehr in ihre Altersversorgung zu investieren.
Die Swiss Life Unterstützungskasse e. V. ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie steht jedem Unternehmen offen und ist als von der Körperschaftsteuer befreite Kasse anerkannt. Somit kommen den Versorgungsberechtigten alle Erträge ungeschmälert zugute.
Derzeit führen über 5.000 Firmen ihre betriebliche Altersversorgung für mehr als 28.000 Mitarbeiter über die Swiss Life Unterstützungskasse e. V. durch.
Swiss Life-Ratgeber
Wertvolle Tipps rund um das Thema Altersvorsorge