Als arbeitgebendes Unternehmen stehen Sie in der heutigen Zeit vor vielen neuen Herausforderungen. Da ist zum einen der demografisch bedingte Fachkräftemangel und zum anderen wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute ein Unternehmen nach anderen Kriterien aus. Für Sie gilt es somit, Ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und im Wettbewerb um Talente auszubauen und Alleinstellungsmerkmale anzubieten. Und hier unterstützen wir Sie mit unserer neuen kollektiven Berufsunfähigkeitsrente Swiss Life BU Pro.

Das Wichtigste in Kürze
Betriebliche BU-Rente

 
 
  • Swiss Life BU Pro zahlt Ihren Mitarbeitenden entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente, wenn diese ihren Beruf für mehr als sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.   
  • Im Gegensatz zur betrieblichen Rentenzahlung, die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein, und bietet dem Arbeitnehmer somit einen sofortigen Nutzen.
  • Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitenden können Sie mit der betrieblichen BU-Rente die Mitarbeiterbindung erhöhen und die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft steigern. Gleichzeitig können Sie sich als attraktives arbeitgebendes Unternehmen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber positionieren.
Junge Führungskraft mit Blick in die Kamera
Junge Führungskraft mit Blick in die Kamera

Leistungsumfang
Das bietet Ihnen die betriebliche BU-Rente

Mit Swiss Life BU Pro ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine sofort wirksame Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Und das sohne eine Risikoprüfung, soweit dies im Rahmen der Annahmerichtlinien möglich ist. Ein weiteres Plus des Produktes ist die auf Wunsch einheitliche Tarifierung für alle Mitarbeitenden. Wichtig ist zudem, dass es durch ein Höchsteintrittsalter von 63 Jahren möglich ist, so gut wie die gesamte Belegschaft abzusichern.

Ihre Vorteile: 

✔ Sofort-Schutz: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen ab Vertragsabschluss eine sofortige Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ohne Wartezeit.

✔ Höhere Absicherung für Führungskräfte möglich: Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten Vorsorge können Führungskräfte eine weitaus höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern – und dies zu den gleichen Konditionen wie für die komplette Belegschaft.

✔ Vereinfachtes Aufnahmeverfahren: 
Unkomplizierte Aufnahme der Belegschaft über eine Listenanmeldung.

✔ Höherer Wirkungsgrad als eine Gehaltserhöhung: 
Der Beitrag für Swiss Life BU Pro ist für Sie als Betriebsausgabe absetzbar. Bei Beiträgen bis 4 % der BBG (West) fallen keine Steuer- oderSozialversicherungsbeiträge an.

✔ Beschäftigtenbindung/-gewinnung: 
Mit einer Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit differenzieren Sie sich vom Mitbewerb und binden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen.

✔ Beitragsübernahme im Krankheitsfall: 
Endet im Krankheitsfall die Lohnfortzahlungund damit i. d. R. auch die Beitragszahlung, übernimmt Swiss Life für bis zu 6 Monate die Beiträge. So bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

✔ Auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung* möglich: Für Sie steht die Altersversorgung Ihrer Mitarbeitenden im Vordergrund, Sie möchten die Belegschaft aber zusätzlich auch gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern? Kein Problem! Sie können unsere kollektive Berufsunfähigkeits-Absicherung auch als Zusatzversicherung zum Tarif Swiss Life Maximo und Swiss Life Maximo Kompakt abschließen: als Beitragsbefreiung und alternativ auch als Beitragsbefreiung mit BU-Rente.

* * Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der kollektiven Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Swiss Life BUZ Pro.

Gut zu wissen
So funktioniert Swiss Life BU Pro

Das Produkt gibt es grundsätzlich in zwei Varianten:
Der Beitrag kann entweder vollständig vom arbeitgebenden Unternehmen finanziert werden oder das Unternehmen und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei das arbeitgebende Unternehmen mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % bezahlt. Eine Kombination beider Varianten ist jedoch ebenfalls möglich.

Mindestvoraussetzung: Es müssen mindestens zehn Beschäftigte über einen Kollektivrahmenvertrag versichert werden. Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage.

So funktioniert Swiss Life BU Pro Erklaergrafik
So funktioniert Swiss Life BU Pro Erklaergrafik

       

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Gute Gründe für die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente

Finanzstark und solide

Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.

Exzellente bAV-Kompetenz

Swiss Life erhielt 2022 erneut eine exzellente Bewertung im bAV-Kompetenz Rating von IVFP.

Individuelle Beratung

Profitieren Sie von individuellen Vorsorgekonzepten. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Weitere Informationen
Betriebliche BU-Rente 

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Broschüre 

Alle Inhalte haben wir für Sie in unserer BU Pro-Broschüre zusammengefasst. 

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AVB

Hier finden Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für Swiss Life BU Pro.

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Swiss Life-Service

Nutzen Sie unseren Onlineservice, um Daten zu ändern und Bescheinigungen anzufordern.

Häufige Fragen

Eine berufliche Tätigkeit ist Grundlage für die Erzielung von Einkommen und damit für die Sicherung des Lebensstandards. Insofern hat die Absicherung der Arbeitskraft höchsten Stellenwert, denn sie dient der finanziellen Existenzsicherung.

Für alle Arbeitnehmende, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, gibt es seit dem 01.01.2001 keine gesetzliche Absicherung mehr für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann seitdem nur noch im Rahmen der privaten oder der betrieblichen Versorgung (bAV) abgeschlossen werden.

Bei der privaten BU-Versicherung ist der Arbeitnehmende Vertragspartner (= Versicherungsnehmer) des BU-Versicherers. Bei der betrieblichen BU im Rahmen der bAV ist das arbeitgebende Unternehmen Vertragspartner des BU-Versicherers. Wird der Arbeitnehmende (= versicherte Person) während der Vertragsdauer der privaten oder betrieblichen BU-Versicherung im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) berufsunfähig, so erbringt Swiss Life die im Rahmen der BU-Versicherung vereinbarte Leistung.

Berufsunfähigkeit im Sinne der AVB liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfalls außer Stande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben. Hierbei wird die bisherige Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht berücksichtigt. 

Die BU-Versicherung gibt es in zwei Ausprägungen: als selbständige Berufsunfähigkeitsrente (SBU) und als  Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Ergänzung zu einem Altersversorgungsvertrag als Hauptversicherung. Die SBU zahlt eine vereinbarte monatliche Rentenleistung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf des Vertrages. Swiss Life übernimmt zusätzlich die weitere Beitragszahlung während der Zeit der BU gemäß den AVB und den im jeweiligen Versicherungsvertrag individuell vereinbarten Rahmenbedingungen.

Die BUZ beinhaltet bei BU eine Befreiung von der Pflicht zur Beitragszahlung (BUZ-B) für die zugrundeliegende Hauptversicherung und ggf. noch zusätzlich eine BU-Rente (BUZ-R), sofern vereinbart. Tritt BU wegen Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ein, und wurden Dienstleistungen zur beruflichen Rehabilitation in Anspruch genommen, so zahlt Swiss Life eine Rehabilitationshilfe gemäß unserer AVB.

Für Arbeitnehmende ergeben sich eine Vielzahl an möglichen Vorteilen.

  • Der Beitrag für eine Direktversicherung ist für Arbeitnehmende bis zu einem Betrag in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei. Im Rahmen der Durchführungswege Pensionszusage und Unterstützungskasse sind auch höhere Beträge steuerfrei. Bis zu einem Betrag in Höhe von 4 % der BBG ist der Beitrag sozialversicherungsfrei. 
  • Da sich das arbeitgebende Unternehmen in vielen Fällen an den Beiträgen beteiligt, sinkt die tatsächliche Beitragshöhe für Arbeitnehmende. 
  • Das arbeitgebende Unternehmen hat durch den Abschluss eines entsprechenden Kollektivrahmenvertrages mit Swiss Life die Möglichkeit, seinen Beschäftigten eine Vorsorge zu vergünstigten Konditionen anzubieten. Im Vergleich zu einer privaten BU-Absicherung bietet eine Vorsorge im Rahmen der bAV den Vorteil, dass häufig eine geringere oder ggf. sogar gar keine Risikoprüfung erforderlich ist (abhängig von der Finanzierungsart und den Leistungshöhen).

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    • Unabhängige Beratungsorganisation mit DAV-geprüften Aktuarinnen und Aktuaren
    • Jahrzehntelange Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung
    • Alle Leistungen rund um die bAV unter einem Dach
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