Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einfach erklärt
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Im Leistungsfall zahlt sie Ihnen eine monatliche Rente und schützt Sie so vor einem dramatischen Einkommensverlust.
- Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Versicherung ist eine ärztlich attestierte und von der Versicherung anerkannte Berufsunfähigkeit. Außerdem müssen alle anderen Vertragsbedingungen erfüllt sein – z. B. die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen.
- Die Höhe der BU-Rente kann innerhalb bestimmter Mindest- und Höchstgrenzen selbst festgelegt werden. Der entsprechende Betrag wird im Leistungsfall bis zum Ende der Vertragslaufzeit monatlich ausgezahlt.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung, Sie sparen also nichts an. Endet die Vertragslaufzeit, ohne dass der Leistungsfall eingetreten ist, können Sie sich die eingezahlten Beiträge nicht auszahlen lassen.
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und müssen sie jetzt eventuell nutzen? Oder möchten Sie sich einfach über die Modalitäten der Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung informieren? Hier erfahren Sie, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift und wie lange sie ausgezahlt wird.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Voraussetzung für die Auszahlung der Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine ärztlich festgestellte und vom Versicherer anerkannte Berufsunfähigkeit. Als berufsunfähig gilt, wer seinen bisherigen in gesunden Tagen ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent oder mehr nicht mehr ausüben kann. Nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gesundheitsprobleme können zur Berufsunfähigkeit führen.
Achtung:
Sind Sie lediglich arbeitsunfähig – können Sie also z. B. wegen einer Grippe Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben – zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Sie können bei Swiss Life allerdings für den Fall einer mindestens 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsrente als zusätzliche Leistung Ihrer BU vereinbaren.
Machen Sie sich eingehend mit den Konditionen Ihrer persönlichen Police vertraut. Dann wissen Sie, wann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Wenn alle Voraussetzungen der Police erfüllt sind, können Sie mit einer Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente rechnen.
Karenzzeiten
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen Karenzzeiten vor.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlung. Der zu zahlende Beitrag ist in der Regel bei Vereinbarung einer Karenzzeit günstiger.
Ab wann eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, kann je nach Vertrag variieren.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daran gebunden, dass die antragstellende Person bei Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft über ihren Gesundheitszustand gegeben hat, inklusive jeglicher Vorerkrankungen, die im Antrag abgefragt wurden. Wurden falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht, kann der Versicherer die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtmäßig verweigern.
Weiterhin wird die Versicherung die Auszahlung verweigern, wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß ausgeschlossen ist – dies betrifft insbesondere die vorsätzliche Herbeiführung des
Versicherungsfalls oder falls die Berufsunfähigkeit durch die Ausführung einer strafbaren Handlung verursacht wurde.
Bei Selbständigen und Unternehmensinhabern kann der Versicherer zudem prüfen, ob der Betrieb durch eine betriebsinterne Verlagerung von Aufgaben auf zumutbare Weise umorganisiert werden kann. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dem Geschäftsinhaber nach der Umorganisation noch ein sinnvolles Aufgabengebiet verbleibt und die Folgen der Umorganisation mit Blick auf den dafür notwendigen Aufwand und die Auswirkungen auf die Ertragslage des Unternehmens wirtschaftlich vertretbar sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch dann nicht, wenn der Versicherer von der sogenannten abstrakten Verweisung Gebrauch macht. Einige Versicherer behalten sich im Versicherungsvertrag vor, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen – also keine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, sofern Sie theoretisch eine andere Tätigkeit als Ihren bisherigen Beruf ausüben könnten. Bei Swiss Life verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.
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Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dauer der Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von den spezifischen Bedingungen der Versicherungspolice ab. Grundsätzlich zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung so lange, bis die berufsunfähige Person wieder in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben, oder bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.
Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, das Ende der BU auf den Beginn der Altersrente abzustimmen, denn die BU ist grundsätzlich für den Schutz des Einkommens während des Erwerbslebens konzipiert. Nach dem Renteneintritt sollten andere Formen der Renten- oder Altersversorgung die finanzielle Sicherheit gewährleisten.
Erneute Prüfung der Berufsunfähigkeit
Während der Dauer der Berufsunfähigkeit kann die Versicherung die Situation jährlich erneut prüfen lassen. Das geschieht in der Regel durch eine medizinische Untersuchung oder Beurteilung. Sollte sich der Gesundheitszustand verbessern und die berufsunfähige Person wieder in der Lage sein, ihren Beruf auszuüben, werden die Zahlungen normalerweise eingestellt.
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Ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?
Rentenzahlungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. In der Steuererklärung sind sie als „sonstiges Einkommen“ anzugeben. Abhängig davon welcher Vorsorgeschicht die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angehört muss die Rentenzahlung voll oder nur teilweise besteuert werden. Mehr erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema BU und Steuer .
Häufige Fragen zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Einige Policen enthalten eine Dynamikklausel, die es ermöglicht, den Wert der Rentenzahlungen im Laufe der Zeit anzupassen. Sie können in diesem Fall bei Vertragsabschluss bestimmen, ob Sie Ihren Beitrag jährlich um einen kleinen Prozentsatz erhöhen möchten, um entsprechend auch die Rente zu erhöhen und damit die Inflation abzufangen. Wenn Ihre Police eine solche Klausel nicht enthält, könnte die Kaufkraft Ihrer Rentenzahlungen im Laufe der Zeit durch die Inflation erodiert werden.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss gegen Mehrbeitrag eine garantierte Rentensteigerung zu vereinbaren: Die Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann, wenn der Leistungsfall eingetreten ist und eine Rente gezahlt wird, regelmäßig um einen festen Prozentsatz erhöht (i.d.R. können Steigerungen zwischen 1-3 % pro Jahr vereinbart werden).
Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf jeden Fall eine Dynamikklausel zu vereinbaren und je nach verfügbarem Budget noch zusätzlich mit einer garantierte Rentensteigerung in den Vertrag einzuschließen.
Andere Versicherungsleistungen, zum Beispiel aus einer privaten Unfallversicherung, haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Machen Sie sich dennoch im Detail mit den Bedingungen Ihres BU-Vertrags vertraut, um zu klären, was in Ihrem individuellen Fall zutrifft.
Allerdings kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgekehrt Auswirkungen auf eine bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen bestehende private Krankentagegeldabsicherung haben: Der gleichzeitige Bezug von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Krankentagegeldversicherung schließen sich aus. Wird eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt, wird der Krankentagegeldversicherer die Leistung aus dem Krankentagegeld einstellen.
Es kann durchaus möglich sein, in einem anderen Beruf zu arbeiten oder eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen, während Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Vorher ist es jedoch wichtig, mit Ihrer Versicherung zu klären, ob spezifische Bedingungen Ihrer Police dies zulassen. Grundsätzlich hat der Versicherer das Recht, vom Recht der konkreten Verweisung Gebrauch zu machen und damit die Leistung einzustellen: Dies setzt voraus, dass die ausgeübte Tätigkeit hinsichtlich benötigter Ausbildung, Lebensstellung und Einkommen mit der Tätigkeit vergleichbar ist, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche durch die Aufnahme einer Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Die BU ist eine reine Risikoversicherung und eignet sich nicht, um Vermögen anzusparen. Darum ist es nicht möglich, sich die Beiträge zur BU am Ende der Laufzeit auszahlen zu lassen. Wenn bis zum Vertragsende der Leistungsfall nicht eintritt, verbleiben die gezahlten Beiträge beim Versicherer.
Bei der BU-Versicherung gibt es – anders als bei einer Lebensversicherung – auch keinen Rückkaufswert. Wenn Sie die BU-Versicherung kündigen , erhalten Sie keine Beiträge zurück. Nicht nur aus diesem Grund raten Expertinnen und Experten dringend von der Kündigung der BU ab, sondern vor allem, weil Ihnen dann die wichtige Absicherung Ihrer Arbeitskraft fehlen würde. Die BU beitragsfrei zu stellen, ist fast immer die bessere Option.