Ein Erbe, eine Abfindung, der Verkauf einer Immobilie oder die Auszahlung einer Lebensversicherung: Wenn ein größerer Geldbetrag verfügbar wird, ist das oft der ideale Zeitpunkt, die eigene Ruhestandsplanung anzugehen. Statt das Geld auf dem Konto liegen zu lassen, können Sie es gezielt nutzen, um Ihre Altersvorsorge aufzustocken, Ihre Rentenlücke zu verringern oder finanziell für einen möglichen Pflegefall vorzusorgen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Ruhestandsplanung mit einer Einmalanlage ankommt: von der Einordnung Ihrer persönlichen Situation über konkrete Anlageoptionen bis zu steuerlichen Aspekten und passenden Lösungen.
Wichtig für die Ruhestandsplanung: Rentenlücke ermitteln
Finden Sie zunächst heraus, wie groß Ihre individuelle Rentenlücke ausfallen könnte. So erhalten Sie einen Überblick über Ihre spätere finanzielle Situation und können Ihren Ruhestand gezielt planen.
Mit einem Einmalbetrag den Ruhestand planen: Ihre generellen Optionen
Steht Ihnen ein größerer Betrag zur Verfügung, etwa aus einer Erbschaft, einem Hausverkauf, einem Lottogewinn oder aus der Auszahlung einer Lebensversicherung? Es gibt mehrere Wege, ihn als Einmalanlage im Rahmen Ihrer Ruhestandsplanung einzusetzen und die Rentenlücke zu minimieren:
- Wertpapierdepot: Bei einem Wertpapierdepot können Sie selbst entscheiden, wann und wie viel Sie entnehmen. Es bietet vor allem Flexibilität, unterliegt aber den Marktschwankungen und garantiert keine lebenslange Rente.
- Immobilien: Ein Teil des Betrags kann als Eigenkapital für eine vermietete Immobilie oder für Immobilienfonds genutzt werden. Immobilien gelten als Sachwerte und können einen gewissen Schutz vor Inflation bieten sowie potenzielle Mieteinnahmen ermöglichen. Dem stehen unter anderem Klumpenrisiken, Verwaltungsaufwand und eine häufig geringere Flexibilität gegenüber.
- Festgeld und Anleihen: Festgeld oder hochwertige Anleihen können ein stabiler Baustein sein, um einen Teil des Kapitals mit planbaren Erträgen anzulegen. Die Rendite ist meist niedriger als bei Aktien oder Fonds, dafür sind die Schwankungen geringer.
- Fondsgebundene Versicherungsprodukte: Eine fondsgebundene private Rentenversicherung verbindet die Renditechancen der Kapitalmärkte mit den Vorteilen eines Versicherungsmantels. Je nach Produkt und Tarif können ergänzend Sicherheitsmechanismen gewählt werden.
- Versicherungslösungen für den Pflege- und Vermögensschutz: Außerdem kann eine private Pflegeversicherung sinnvoll sein, um das Vermögen zu schützen und für einen möglichen Pflegefall vorzusorgen.
Welcher Weg für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Zeithorizont und Ihren Zielen ab. Bei reinen Finanzprodukten wie Depots, Festgeld, Anleihen und Immobilieninvestitionen stehen vor allem der Vermögensaufbau und die flexible Nutzung des Kapitals im Fokus.
Fondsgebundene Versicherungslösungen näher betrachtet
Fondsgebundene Rentenversicherungen verbinden die Anlage am Kapitalmarkt mit den Vorteilen einer Versicherung. Im Vergleich zu Finanzprodukten wie einem Depot oder Festgeld dienen sie damit nicht nur dem Vermögensaufbau: Das angesparte Kapital kann auch in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.
Welche Leistungen bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Zu den wesentlichen Leistungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung zählen die Möglichkeit einer lebenslangen Rente ab dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn sowie – abhängig von Produkt und Vertragsgestaltung – Leistungen für Hinterbliebene. Alternativ zur Rente kann bei vielen privaten Rentenversicherungen auch eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung gewählt werden.
Lebenslange Rente
Zum vereinbarten Rentenbeginn kann das vorhandene Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Sie erhalten dann regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende und sichern damit das Risiko ab, dass das angesparte Kapital bei einer eigenständigen Entnahmeplanung nicht ausreicht. Die konkrete Rentenhöhe hängt unter anderem vom aufgebauten Vertragsguthaben und dem individuellen Vertrag ab.
Finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene
Je nach Produkt und gewählter Vertragsgestaltung sind Leistungen für begünstigte Hinterbliebene möglich. Dazu können beispielsweise die Auszahlung des vorhandenen Vertragsguthabens, eine Kapitalleistung im Todesfall oder die Weiterzahlung der Rente während einer vereinbarten Rentengarantiezeit gehören. Damit lassen sich gezielte Regelungen für die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen treffen. Art und Höhe der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Die Verbindung von Renditechancen durch die Fondsanlage und einer lebenslangen Altersversorgung durch den Versicherungsmantel kann fondsgebundene Rentenversicherungen besonders für Menschen interessant machen, die Vermögen aufbauen und daraus später ein Einkommen für den Ruhestand beziehen möchten.
Pflegevorsorge als Bestandteil der Ruhestandsplanung
Ein Einmalbeitrag kann im Rahmen der Ruhestandsplanung auch für die finanzielle Pflegevorsorge eingesetzt werden. Eine private Pflegeversicherung kann das Vermögen schützen und bietet die Möglichkeit, für einen etwaigen Pflegefall vorzusorgen. Je nach Vertragsgestaltung kann sie eine monatliche Pflegerente sowie Hinterbliebenen- und Zusatzleistungen umfassen. Für Beschäftigte bestimmter Branchen und deren Angehörige stehen spezielle Lösungen zur Verfügung.
Steuerliche Aspekte bei der Ruhestandsplanung mit Einmalzahlung
Im Rentenalter stellt sich die Frage, wie Ihre Versicherungsleistungen steuerlich behandelt werden. Ob Sie sich das Guthaben als lebenslange Rente auszahlen lassen oder als einmalige Kapitalleistung entnehmen: Die Besteuerung hängt von der Vertragsart und Ihrer persönlichen Situation ab.
Besteuerung bei Rentenzahlung
Wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt, gilt in der Regel die Ertragsanteilsbesteuerung. Das bedeutet: Nur der Ertragsanteil der Rente ist steuerpflichtig, der Kapitalanteil bleibt steuerfrei. Der Grund: Die Beiträge für Ihre private Rentenversicherung haben Sie bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt. Dieser bereits versteuerte Teil wird Ihnen im Rentenalter steuerfrei ausgezahlt.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und wird über Tabellen im Einkommensteuergesetz bestimmt.² Je jünger Sie bei Rentenbeginn sind, desto höher ist der Ertragsanteil – und damit der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente. Beginnt die Rente beispielsweise mit 65, liegt der Ertragsanteil aktuell (Stand September 2026) bei 18 Prozent; beginnt sie erst mit 71, sind es nur noch 14 Prozent. Das heißt: Von 1.000 Euro monatlicher Rente wären im ersten Fall rund 180 Euro steuerpflichtig, im zweiten Fall nur rund 140 Euro.
Besteuerung bei einmaliger Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht)
Nutzen Sie statt einer Rente das Kapitalwahlrecht und lassen Sie sich das Guthaben auf einmal auszahlen, kann eine begünstigte Besteuerung des Ertrags greifen. Für Verträge, zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, kann die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Vertrag lief mindestens 12 Jahre
- die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, gilt stattdessen das 62. Lebensjahr.³
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist grundsätzlich der gesamte Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Wie hoch die tatsächliche steuerliche Belastung ausfällt, hängt von der persönlichen Situation ab. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen komplex und von Ihrer individuellen Situation abhängig sind, empfehlen wir, sich hierzu individuell beraten zu lassen.
Passende Swiss Life-Lösungen für Ihre Ruhestandsplanung
Je nachdem, ob für Sie eher der Aufbau von zusätzlichem Einkommen oder die Absicherung im Pflegefall im Vordergrund steht, bieten sich unterschiedliche Lösungen an.
Swiss Life Maximo – fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie
Die flexible, fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Beitragsgarantie bietet attraktive Renditechancen in Kombination mit intelligenten Sicherungsmechanismen. Die Anlage kann nach Wunsch von sicherheits- bis renditeorientiert gestaltet werden.
Swiss Life Investo – fondsgebundene Rentenversicherung mit Fokus auf Renditechancen
Eine rein fondsgebundene Rentenversicherung mit Fokus auf attraktive Renditechancen und hohe Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit. Es stehen zwei Tarifvarianten zur Verfügung, bei denen Sie die Fondsauswahl selbst gestalten oder ein gemanagtes Anlageportfolio auswählen können.
Swiss Life Privado Police – Infrastruktur-Investment in Versicherungsform
Das Versicherungsprodukt eröffnet Privatanleger/-innen den Zugang zu nicht börsennotierten Infrastrukturprojekten und verbindet die Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit den Vorteilen von ELTIFs (European Long-Term Investment Fund).
Der Einmalbetrag als Chance für Ihre Ruhestandsplanung
Die Planung für den Ruhestand berücksichtigt im Idealfall mehr als nur eine mögliche Rentenlücke – sie nimmt Ihre gesamte finanzielle Situation im Alter in den Blick. Ein größerer Einmalbetrag ist dafür eine gute Gelegenheit, sei es für den Aufbau von zusätzlichem Einkommen oder für die finanzielle Absicherung im Pflegefall. Die passende Lösung hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Lassen Sie sich beraten, um herauszufinden, wie Sie Ihr Kapital am besten für Ihren Ruhestand einsetzen und Ihr Leben weiterhin finanziell selbstbestimmt gestalten können.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Finden Sie gemeinsam mit uns heraus, welche Swiss Life-Lösung zu Ihrer persönlichen Ruhestandsplanung und Ihren individuellen Vorsorgezielen passt.
Häufig gestellte Fragen zur Ruhestandsplanung
Zur Ruhestandsplanung gehören unter anderem die Einschätzung Ihrer voraussichtlichen gesetzlichen Rente und einer möglichen Rentenlücke. Auf dieser Basis können Sie gezielt Vermögen aufbauen und für ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand vorsorgen. Entscheiden Sie sich für eine lebenslange Verrentung, erhalten Sie regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende. Auch der Schutz Ihres Vermögens vor möglichen finanziellen Belastungen im Pflegefall sollte berücksichtigt werden. Dazu gehört außerdem die Frage, wie Sie vorhandenes Kapital – etwa aus einer Erbschaft, einer Abfindung oder einem Immobilienverkauf – sinnvoll für Ihren Ruhestand einsetzen können.
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen Ihrer gesetzlichen Rente und dem Betrag, den Sie brauchen, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Oft wird als Zielgröße ein Ruhestandseinkommen von rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens angenommen. Die Lücke entsteht durch das sinkende gesetzliche Rentenniveau, eine steigende Lebenserwartung und wachsende Lebenshaltungskosten.
Das hängt von der gewählten Lösung ab, mit der Sie eine mögliche Vorsorgelücke schließen bzw. verringern möchten. Denn Mindestbeiträge und mögliche Zahlungsformen unterscheiden sich je nach Produkt. Bei einer kapitalmarktorientierten Einmalanlage beeinflussen insbesondere die Höhe des Anlagebetrags, der Anlagehorizont und die Wertentwicklung das mögliche Ergebnis. Bei einer Pflegeversicherung stehen dagegen der gewünschte Versicherungsschutz und die vereinbarte Leistung im Mittelpunkt. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Lösung und Höhe des Einmalbeitrags für Ihre Situation zu finden.
Ob und wie eine Einmalzahlung im Ruhestand besteuert wird, hängt von der Vertragsart und Ihrer persönlichen Situation ab. Bei einer Auszahlung als Rente wird in der Regel nur der Ertragsanteil besteuert. Bei einer Kapitalauszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen – mindestens zwölf Jahre Vertragslaufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Vertragsabschlüssen zwischen 2005 und 2011 beziehungsweise des 62. Lebensjahres bei Vertragsabschlüssen ab 2012 – die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerfrei sein. ³
Mit einer zusätzlichen privaten Pflegeabsicherung erhalten Sie im Pflegefall – abhängig vom gewählten Produkt, der Vertragsgestaltung und dem festgestellten Pflegegrad – eine monatliche Pflegerente, über die Sie frei verfügen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Welche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit erbracht werden, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Die steuerlichen Angaben und Berechnungen in den dargestellten Beispielen sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Auszahlung ab und kann sich durch zukünftige gesetzliche Änderungen ändern. Gegebenenfalls anfallende Kosten (z. B. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) sowie individuelle steuerliche Abzüge (wie Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer) sind in diesem stark vereinfachten Beispiel nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.