Swiss Life baut die Versicherbarkeit in der Grundfähigkeitslösung Swiss Life Vitalschutz weiter aus. Zudem hat Swiss Life die Zeichnungsgrenze mit Risikoprüfung über vers.diagnose für die Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht.

Der Bedarf an Versicherungsschutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung nimmt kontinuierlich zu. Als einer der führenden Anbieter für Biometrie-Vorsorgelösungen entwickelt Swiss Life darum sein Produkt- und Serviceportfolio kontinuierlich weiter. „Wir legen nicht nur Wert auf ein exzellentes Produktangebot, sondern haben den Anspruch, unseren Geschäftspartnern und Kunden ein ausgezeichnetes Serviceerlebnis zu bieten“, sagt Amar Banerjee, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life. Ab sofort gelten darum neue Verbesserungen auf dem Gebiet der Arbeitskraftabsicherung.

Swiss Life Vitalschutz: Ausweitung auf bis zu zwei Ausschlussklauseln

Swiss Life verbessert in der Grundfähigkeitspolice Swiss Life Vitalschutz die Annahmerichtlinien. So ist es ab sofort möglich, Versicherungsschutz auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln anzubieten. Zuvor war eine Versicherbarkeit nur mit einer einzigen Ausschlussklausel möglich. „Wir haben bemerkt, dass während der Risikoprüfung für eine Grundfähigkeitsabsicherung häufig mindestens eine Ausschlussklausel festgestellt wird. Dies ist jedoch nicht so gravierend, dass es gleich zu einer kompletten Ablehnung des Antrags kommen sollte. Darum haben wir hier sehr rasch die Bedingungen optimiert, sodass nun auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln der Abschluss des Swiss Life Vitalschutz möglich ist“, sagt Banerjee. „Selbstverständlich können Vorgänge, die von uns vormals aufgrund von medizinischen Gründen abgelehnt wurden, erneut eingereicht werden. Sollte der Vorgang nicht älter als sechs Monate sein, genügt eine Bestätigung des Kunden, dass der Gesundheitszustand unverändert ist“, ergänzt Banerjee. Der Swiss Life Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab und garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. In drei Varianten können insgesamt bis zu 22 Leistungsauslöser abgesichert werden.

Ausweitung der Zeichnungsgrenzen bei vers.diagnose auf 30.000 Euro

Swiss Life setzt bereits seit dem Jahr 2012 auf vers.diagnose bei der Risikoprüfung. Das Tool bietet eine verbindliche Risikoanalyse, die Makler unmittelbar im Kundengespräch online durchführen können. Um die Geschäftspartner noch schneller und flexibler in ihrer Kundenberatung unterstützen zu können, hat Swiss Life nun die Zeichnungsgrenze in vers.diagnose für die Jahresrente für alle Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht. Zuvor war die Zeichnungsgrenze auf 24.000 EUR Jahresrente begrenzt.

Ausbau der Stellung als führender Biometrie-Anbieter

Das Biometrie-Geschäft von Swiss Life nimmt auch in der Gesamtstrategie Swiss Life 2021 eine wichtige Rolle ein, mit dem Ziel, die Position als führender Anbieter von Biometrie-Lösungen im deutschen Markt weiter auszubauen. Hierfür setzt Swiss Life auf einen regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern und führt Verbesserungen auf Basis dieses kundenorientierten Feedbacks direkt durch. „Dies geschieht parallel zu den langfristig angelegten Produktupdates bzw. Produkteinführungen und trägt dazu bei, mehr Menschen im Fall von Berufsunfähigkeiten, Erkrankungen und Erwerbsminderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, sagt Banerjee.

Weitere Informationen erhalten Geschäftspartner im Swiss Life WebOffice unter www.swisslife-weboffice.de oder im Schulungsbereich des Swiss Life Online Campus, dort haben sie die Möglichkeit, an fachlichen und vertrieblichen Webinaren teilzunehmen.

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