2023 war ein ereignisreiches Jahr, doch auch 2024 bringt bereits zum Start einige Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Neuerungen aus den Bereichen Alltag, Finanzen, Arbeit und Soziales, Mobilität und Versicherungen zusammengefasst.
FINANZEN
Erleichterungen für Unternehmen
Mitte November hat die Bundesregierung das sogenannte Wachstumschancengesetz beschlossen, das wesentliche steuerliche Entlastungen für Unternehmen vorsieht. Es beinhaltet unter anderem deutlich höhere …
- Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand,
- Freibeträge für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Freibeträge für Betriebsveranstaltungen,
- Grenzen für Geschenke an Personen außerhalb des Unternehmens.
Zudem sind Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau vorgesehen.
Inflationsausgleichsprämie
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Zuwendung steuer- und lohnnebenkostenfrei, solange sie eine Höhe von 3.000 Euro nicht überschreitet.
Darüber hinaus greifen auch weiterhin die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes. Dieses vor einem guten Jahr beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet zahlreiche steuerliche Erleichterungen – unter anderem diese:
- Der Grundfreibetrag wurde um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben.
- Der Spitzensteuersatz greift erst ab 66.761 Euro.
- Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde nochmals angehoben und liegt nun bei 18.130 Euro (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise bei 36.260 Euro (bei Zusammenveranlagung).
- Der Kinderfreibetrag (inklusive eines zusätzlich gewährten Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) ist um weitere 360 Euro auf nun 9.312 Euro (bei Verheirateten) gestiegen.
VERSICHERUNGEN
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Im Oktober 2023 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Rentenversicherung. Die Werte haben sich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Januar 2024 wie folgt geändert:
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt künftig bei einem Einkommen von 5175 Euro im Monat beziehungsweise 62.100 Euro im Jahr. Diese Werte gelten in allen 16 Bundesländern einheitlich.
Für die allgemeine Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2024 bei einem Jahreseinkommen von 90.600 Euro (West) beziehungsweise 89.400 Euro (Ost). Für Beschäftigte, die in einer knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, liegt diese Grenze bei 111.600 Euro (West) beziehungsweise 110.400 Euro (Ost) im Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung entspricht derjenigen für die allgemeine Rentenversicherung und beträgt folglich ab sofort 90.600 Euro (West) beziehungsweise 89.400 Euro (Ost).
Weitere Themen aus dem Bereich "Versicherungen":
Mit den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Größe legt fest, ab wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtend in einer der gesetzlichen Krankenkassen sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert werden müssen. Nur wer diese Einkommensgrenze überschreitet, darf sich also privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 69.300 Euro.
Nachdem für 2024 ein mehrere Milliarden großes Defizit für die gesetzlichen Krankenkassen prognostiziert worden ist, hat das Bundesgesundheitsministerium den Zusatzbeitrag für dieses Jahr um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Statt 1,6 müssen nun 1,7 Prozent entrichtet werden.
ALLTAG
Energie und Heizung
Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubauten und neuen Wohnanlagen innerhalb von Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Längere Übergangsfristen gelten für Bestandsgebäude sowie für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.
Gleichzeitig sollen auch die sogenannten Balkonkraftwerke gestärkt werden: So wurde die Installation einer Solaranlage auf dem Balkon zur sogenannten privilegierten Maßnahme heraufgestuft. Von dieser Änderung profitieren künftig vor allem Mieterinnen und Mieter, die eine solche Anlage auf ihrem Balkon errichten wollen. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften können die damit verbundenen baulichen Maßnahmen nicht mehr ohne Weiteres blockieren.
Weitere Alltagsthemen:
Im Zuge der Corona-Pandemie war als Unterstützungsmaßnahme für das Gastrogewerbe die Mehrwertsteuer gesenkt worden. Für Speisen, die in gastronomischen Einrichtungen verzehrt wurden, zahlten Gäste nur 7 statt 19 Prozent. Diese vorübergehende Steuererleichterung wurde zum neuen Jahr zurückgenommen: Nun fallen bei Verzehr vor Ort wieder 19 Prozent an. Wer sein Essen mitnimmt oder sich liefern lässt, zahlt weiterhin die ermäßigte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent.
Unser Pfandsystem wurde erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen deshalb etwas tiefer in die Tasche greifen. Wer bisher Milchprodukte und milchhaltige Produkte in Kunststoffflaschen gekauft hat, musste für die Verpackung kein Pfand bezahlen. Das hat sich zum 1. Januar geändert. Ab sofort wird auch für diese Art von Getränken das Mehrwegpfand in Höhe von 25 Cent fällig. Das gilt für Milch und Trinkjoghurt ebenso wie für gekühlte Kaffeespezialitäten.
Eine weitere Änderung betrifft die Einwegflaschen: Sogenannte Tethered Caps werden ab Juli 2024 laut einer EU-Vorgabe Pflicht für alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern, etwa PET-Flaschen und Getränkekartons. Diese Deckel bleiben auch nach dem Öffnen mit der Flasche oder dem Karton verbunden. Das ist zwar nicht sehr praktisch beim Trinken, soll aber dazu beitragen, dass weniger Plastikmüll unachtsam weggeworfen wird und in der Natur landet. Viele Hersteller haben bereits reagiert und stellen ihre Getränkeverpackungen schon mit Tethered Caps her.
Wer neue Ausweisdokumente benötigt, musste diese bislang persönlich bei der ausstellenden Behörde abholen. Diesen Weg können sich Bürgerinnen und Bürger künftig sparen. Voraussichtlich im Herbst 2024 tritt eine Verordnung in Kraft, die es ermöglicht, dass Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt werden. Flächendeckend wird dieser Service aber wohl erst im Mai 2025 etabliert sein.
Die Abschaffung der Kinderreisepässe hingegen gilt bereits seit Januar: Künftig stellen die Bürgerämter für Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 24. Lebensjahr reguläre Reisepässe aus, die jedoch weniger kosten als bei Erwachsenen. Außerdem ist der Pass nun jeweils für sechs Jahre gültig statt nur für ein Jahr. Für Familien entfällt damit der Aufwand für die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum genannten Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Bitte beachte: In einigen Ländern muss der Pass eine Restgültigkeit von sechs Monaten haben. Informiere dich darüber am besten rechtzeitig vor Reisebeginn.
Eine gute Nachricht für alle Technikfans: Ende dieses Jahres ist Schluss mit dem Wust an unterschiedlichen Ladekabeln! Denn ab Dezember 2024 müssen laut Funkanlagengesetz alle in Deutschland verkauften Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbaren Spielekonsolen und Lautsprecher, Tastaturen, E‑Reader, Navigationsgeräte sowie Headsets über einen USB‑C-Anschluss verfügen. Dank einheitlicher Ladekabel wird nicht nur die Handhabung der Geräte für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, die Vorgabe reduziert gleichzeitig die Menge an Elektroschrott und ist damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Voraussichtlich ab 2026 soll dieser Ladekabelstandard auch für Notebooks eingeführt werden.
ARBEIT UND SOZIALES
Mindestlohn und Minijobber
Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn erneut angehoben, und zwar um 41 Cent auf nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn ist allen Beschäftigten zu zahlen. Er gilt also nicht nur für alle versicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch für Personen mit sogenannten Minijobs. Damit hat sich auch deren Einkommensgrenze erhöht: Sie dürfen künftig bis zu 538 Euro statt bisher 520 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen, ihre Jahresverdienstgrenze ist demnach auf 6.456 Euro gestiegen.
Weitere Themen aus dem Bereich "Arbeit und Soziales":
Von einer Erhöhung profitieren auch die Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes. Alleinstehende erhalten ab dem 1. Januar 61 Euro mehr (563 Euro), Menschen in Bedarfsgemeinschaften (Paare) pro Person 55 Euro mehr (506 Euro). Für Kinder und Jugendliche ist der Betrag je nach Alter um zwischen 39 und 51 Euro pro Monat gestiegen.
Für Unterrichtsmaterial wie Füller, Malstifte, Bastelutensilien und Hefte erhalten schulpflichtige Kinder und junge Erwachsene mehr Geld als bisher aus dem sogenannten Bildungspaket. Für das erste Schulhalbjahr können Eltern dann 130 Euro statt zuvor 116 Euro für persönlichen Schulbedarf beantragen, für das zweite Schulhalbjahr hat sich der Betrag von 58 auf 65 Euro erhöht.
Bislang liegt die Einkommensgrenze für das sogenannte Elterngeld bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Das wird sich zum 1. April 2024 ändern: Dann liegt die Grenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, bereits bei 200.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Ein Jahr später soll es zu einer erneuten Senkung auf 175.000 Euro kommen.
Das neue Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) hat zum 1. Januar deutliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige mit sich gebracht:
- Das Pflegegeld wurde um 5 Prozent erhöht.
- Ebenfalls um 5 Prozent erhöht wurden die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen.
- Pflegende Angehörige haben künftig jedes Jahr Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage statt wie bisher nur einmalig. Das heißt, sie können pro Jahr zehn Arbeitstage für die Pflege ihrer Angehörigen aufwenden, ohne dafür auf Einkommen verzichten zu müssen.
- Die Zuschläge, die die Pflegeversicherung für die stationäre Pflege zahlt, erhöhten sich ebenfalls und betragen künftig je nach Dauer zwischen 15 und 75 Prozent.
Über mehr Geld dürfen sich außerdem all diejenigen freuen, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. Je nach Beginn des Rentenbezugs beträgt die Erhöhung zwischen 4,5 und 7,5 Prozent. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.
MOBILITÄT
Kein Umweltbonus mehr für E‑Autos
Aufgrund eines Milliardenlochs im Bundeshaushalt hat die Ampel-Koalition einen abrupten Förderstopp für E-Autos beschlossen. So konnten nur noch bis Ablauf des 17. Dezember 2023 Anträge auf den Umweltbonus gestellt werden. Zugesagte Förderungen würden jedoch noch ausgezahlt und pünktlich eingereichte Anträge noch bearbeitet sowie bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen bewilligt.
Weitere Themen rund das Thema "Mobilität":
Während zunächst eine Erhöhung des CO₂-Preises für Sprit, Heizöl und Gas von 30 auf 40 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid geplant war, ist dieser nun auf 45 Euro angestiegen. Beschlossen wurde dies im Zuge der Haushaltskrise der Bundesregierung, um über die Mehreinnahmen unter anderem Projekte für Klimaschutz zu finanzieren. Damit ist der CO₂-Preis für Benzin um rund 4,3 Cent und für Diesel um rund 4,7 Cent pro Liter angestiegen.
Wer seinen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 gemacht hat – also noch den alten „Lappen“ hat –, muss diesen irgendwann gegen den neuen im Scheckkartenformat umtauschen.
Bereits am 19. Januar 2024 läuft die Frist für all diejenigen ab, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Wer 1971 oder später geboren ist, sollte im Laufe des Jahres den neuen Führerschein beantragen, denn die Frist für diese Gruppe endet am 19. Januar 2025.
Das beliebte Deutschlandticket stand im Herbst zur Diskussion – einige fürchteten gar das Aus für das vergünstigte Reisen mit der Deutschen Bahn. Inzwischen ist klar: Das Ticket wird zunächst verlängert. Auch der Preis von 49 Euro soll bis Ende April 2024 stabil bleiben. Eine Erhöhung nach Ablauf dieser Frist wird jedoch von Expertinnen und Experten als sehr wahrscheinlich angesehen.
Auch in Zukunft finanziell selbstbestimmt leben
Egal, was Sie persönlich in 2024 erwartet: Wir stehen Ihnen bei den wirklich großen Herausforderungen jederzeit zur Seite – von der Arbeitskraftabsicherung bis hin zur Altersvorsorge. So unterstützen wir Sie dabei, auch in Zukunft selbstbestimmt zu leben.