Lassen Sie sich Ihre private Altersvorsorge vom Staat sponsern: Mit den drei fondsgebundenen Rürup-Renten von Swiss Life sparen Sie Steuern und profitieren jedes Jahr ein Stück mehr von staatlicher Förderung. Zusätzlich nutzen Sie die attraktiven Renditechancen der Kapitalmärkte.
Rürup-Rente: Das Wichtigste in Kürze
- Die Rürup-Rentenprodukte von Swiss Life heißen Basisrenten. Sie können zwischen Swiss Life Maximo und Swiss Life Investo wählen.
- Alle Produkte eignen sich besonders für junge Sparende, renditeorienterte Anlegerinnen und Anleger sowie Besserverdienende. Für Selbstständige und Freiberufler/-innen ist die Rürup-/Basisrente zurzeit die einzige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.
- Zusätzlich nutzen Sie die attraktiven Renditechancen der Kapitalmärkte.
Sie legen Ihren Fokus auf Rendite?
Dann ist Swiss Life Investo Ihr Produkt! Profitieren Sie von optimale Renditechancen durch renditeorientierte fondsgebundene Anlage in der Anspar- und Rentenphase. Dank zwei Tarifvarianten eignet sich dieses Produkt für Anlegerinnen und Anleger mit und ohne Fachwissen.
Ihnen sind umfangreiche Garantien wichtig?
Swiss Life Maximo bietet Ihnen intelligente Gewinnsicherungen in Kombination mit Renditechancen. Dank automatischer Gewinnsicherungsmechanismen ist Ihr Vorsorgeprodukt gegen starke Kursverluste geschützt.
Häufige Fragen zur Rürup-Rente
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei Abstufungen der Altersversorgung (Basisversorgung, Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte), die steuerlich auf unterschiedliche Weise behandelt werden. Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und aufgeschobene Rentenversicherungen, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Rürup-Rente von Swiss Life.
Die Basisrente bietet attraktive steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Für das Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen bis zu 61.652 Euro zu 100 Prozent steuermindernd als Sonderausgaben absetzen. Diese Beträge gelten für die Gesamtsumme aus Basisrente-Beiträgen sowie Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen. Durch eine zusätzliche Einzahlung bis zum Jahresende können Sie somit nicht nur Ihre Altersvorsorge weiter stärken, sondern gleichzeitig Ihre Steuerlast für das laufende Jahr reduzieren.
Ja, denn auch wenn in Deutschland keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (z.B. bei einem Wohnsitz im Ausland), werden die Leistungen der Basisversorgung der deutschen Einkommensteuer unterworfen. In diesem Fall besteht eine so genannte beschränkte Einkommensteuerpflicht, da der Ursprung der Einkünfte in Deutschland liegt.
Rentenleistungen aus der Basisversorgung werden gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG grundsätzlich nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte versteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 0,5 % und erreicht ab 2058 100 %. Der bei Rentenbeginn festgelegte steuerfreie Anteil bleibt lebenslang bestehen.
Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung einbehalten, sondern ist vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuerveranlagung zu zahlen. Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Sie erhalten jährlich automatisch Ihre Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Gerne erstellen wir Ihnen eine Zweitschrift. Diese können Sie hier anfordern.