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Diese Einwilligung kann ich jederzeit in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen bei Swiss Life Lebensversicherung SE, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, E-Mail: [email protected] widerrufen.

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Kundenzufriedenheitsbefragung:

Ich bin einverstanden, dass mir Swiss Life einmalig per E-Mail die Einladung zu einer Kundenzufriedenheitsbefragung zusendet. Diese Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Per Brief an Swiss Life, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München. Per Fax an (089) 38109-4180, per E-Mail an [email protected].

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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Meldung eines Pflegefalls und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Unter einem Pflegefall verstehen wir die Anmeldung eines Anspruches aus der Pflegerentenversicherung. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein Pflegegrad ärztlich festgestellt wurde.

Sofern Sie im Rahmen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Pflegerenten-Zusatzversicherung („care“-Option oder „care“-Option plus) abgeschlossen haben, können Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit zusätzliche Leistungen - ergänzend zu den Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung - erhalten.

Wenn Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Pflegebedürftigkeit anmelden wollen, dann verwenden Sie bitte das Onlineformular „Berufsunfähigkeit melden“.