Warum lohnt sich eine Zuzahlung in Ihre Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente bietet erhebliche Steuervorteile, die oft nicht vollständig ausgeschöpft werden. Zusätzliche Beiträge können sowohl Ihre spätere Rente erhöhen als auch Ihre aktuelle Steuerlast spürbar reduzieren – egal, ob Sie angestellt, selbstständig oder freiberuflich tätig sind.
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Profitieren Sie von einer hohen Steuerersparnis
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Investieren Sie es in den Aufbau Ihrer staatlichen Altersvorsorge
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Genießen Sie Insolvenz- und Pfändungsschutz in der Ansparphase
Für jeden Euro Zuzahlung können Sie – je nach persönlichem Steuersatz – bis zu ca. 49 % Rückerstattung erhalten.
Nutzen Sie Ihre Steuervorteile in vollem Umfang,indem Sie mit der staatlich geförderten Basisrentefür Ihre Rente sparen. Ein beträchtlicher Teildieser Beträge fließt Ihnen als wertvolle Steuerersparnis zurück. Dadurch erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Spielraum für andere wichtige Anschaffungen oder zur Aufstockung Ihrer privaten Altersvorsorge.
2026 liegt das förderfähige Abzugsvolumen (d. h. der absetzbare Höchstbetrag) bei 30.826 Euro. Bei Zusammenveranlagung beträgt es 61.652 Euro. Steigt zukünftig der Höchstbetrag, erhöht sich automatisch auch das Abzugsvolumen für die Swiss Life Basisrenten.
Hier kommt die Grafik zum Rechenbeispiel rein.
Ihr Weg zur Zuzahlung
Ob und in welcher Höhe zusätzliche Beiträge für Sie vorteilhaft sind, klären Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
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Häufige Fragen zur Rürup-Rente
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei Abstufungen der Altersversorgung (Basisversorgung, Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte), die steuerlich auf unterschiedliche Weise behandelt werden. Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und aufgeschobene Rentenversicherungen, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Rürup-Rente von Swiss Life.
Die Basisrente bietet attraktive steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Für das Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen bis zu 61.652 Euro zu 100 Prozent steuermindernd als Sonderausgaben absetzen. Diese Beträge gelten für die Gesamtsumme aus Basisrente-Beiträgen sowie Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen. Durch eine zusätzliche Einzahlung bis zum Jahresende können Sie somit nicht nur Ihre Altersvorsorge weiter stärken, sondern gleichzeitig Ihre Steuerlast für das laufende Jahr reduzieren.
Ja, denn auch wenn in Deutschland keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (z.B. bei einem Wohnsitz im Ausland), werden die Leistungen der Basisversorgung der deutschen Einkommensteuer unterworfen. In diesem Fall besteht eine so genannte beschränkte Einkommensteuerpflicht, da der Ursprung der Einkünfte in Deutschland liegt.
Rentenleistungen aus der Basisversorgung werden gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG grundsätzlich nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte versteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 0,5 % und erreicht ab 2058 100 %. Der bei Rentenbeginn festgelegte steuerfreie Anteil bleibt lebenslang bestehen.
Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung einbehalten, sondern ist vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuerveranlagung zu zahlen. Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Sie erhalten jährlich automatisch Ihre Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Gerne erstellen wir Ihnen eine Zweitschrift. Diese können Sie hier anfordern.
Um die Zahlung für das laufende Steuerjahr geltend zu machen, muss die Zuzahlung rechtzeitig bei Swiss Life eingegangen sein.
2026 liegt das förderfähige Abzugsvolumen (= absetzbarer Höchstbetrag) bei 30.826 Euro. Bei Zusammenveranlagung beträgt es 61.652 Euro.
¹ Empfänger der Überweisung:
Swiss Life Lebensversicherungs SE
IBAN: DE24 7005 0000 0000 0365 45
BIC: BALDEMMXXX
Kunden-Nr.: Zuzahlung zu Vers.-Nr./ Name
² Beachten Sie den Mindestbetrag für eine Zuzahlung gemäß Ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingung.
Unter den Produktinformationen finden Sie Ihre relevanten Bedingungen.