Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vergütung
Im Rahmen des beschriebenen Vergütungssystems wird Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung getragen, indem diese aus den qualitativen Zielen des Unternehmensframework abgeleitet werden. Die Nachhaltigkeitsziele werden bei der Ermittlung des Unternehmensfaktors berücksichtigt und beeinflussen hierdurch die Höhe der variablen Vergütung der Mitarbeitenden. Der qualitative Kriterienkatalog enthält das Nachhaltigkeitsziel des Unternehmens und gewährleistet somit eine systematische Integration nachhaltiger Geschäftspraktiken in die Vergütungsstruktur.
Die Vergütung an unsere Geschäftspartner für deren Beratungs- und Vermittlungsleistungen ist unabhängig von Nachhaltigkeitsrisiken.
Erklärung der Änderungen nach Art. 12 Abs. 1 der SFDR
Zum 25.08.2026 wurde der obenstehende Text geändert. Grund hierfür war eine Veränderung des Vergütungssystems.