Am 24.05.2023 wurde der Vorschlag der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) vorgelegt. Er sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der Kleinanleger/-innen und Verbraucher/-innen stärken, bessere und gerechtere Marktergebnisse fördern und letztlich die notwendigen Voraussetzungen für eine stärkere Beteiligung von Kleinanleger/-innen an den Kapitalmärkten schaffen soll. Geplant sind insbesondere Änderungen bzw. Neuregelungen in den Bereichen Offenlegung von Informationen, Marketingkommunikation, Anreize, Beratung und Eignungsbeurteilungen, Anforderungen an die Produktverwaltung und Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Im Vorfeld des vorgestellten Entwurfs wurde auch über ein mögliches EU-weites Provisionsverbot diskutiert. Dazu stellt Swiss Life Deutschland fest:

Wir haben den gesellschaftlichen Auftrag, Menschen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Für die private und betriebliche Altersversorgung brauchen die Bürgerinnen und Bürger qualifizierte Finanzberatung, individuelle und hochwertige Produkte und gleichzeitig Auswahl und Transparenz bei Tarifen. Nur so können sie langfristige, abgewogene und die für sie passenden Finanzentscheidungen treffen. Wir begrüßen daher einen regulatorischen Rahmen für Transparenz und Qualitätsanforderungen. Eine qualitativ hochwertige Beratung muss schließlich hohe Standards und Verbraucherinteressen verfolgen und gleichzeitig niederschwellig für alle Menschen unabhängig vom Einkommen erreichbar sein. Eine qualitativ hochwertige Beratung verdient aber natürlich auch eine gerechte Bezahlung. Das heute bestehende Angebot aus Provisions- und Honorarberatung bietet den Menschen Auswahl und wird von der Breite der Gesellschaft akzeptiert. Heute leisten rund 190.000 Beraterinnen und Berater in Deutschland einen wichtigen Beitrag für die Vorsorge und Absicherung der Menschen und damit zur Sicherung und Stabilisierung des Rentensystems. Mit Blick auf die gesellschaftliche und ökologische Transformation hat der Finanzberatungssektor auch ein großes Potential bei der Verbreitung nachhaltiger Geldanlagen und damit auch der Finanzierung notwendiger Transformationsprojekte. Ein Provisionsverbot stünde daher nicht nur im starken Widerspruch zum eigentlichen Ziel und Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern hinterließe Nachteile für die Alterssicherung und Nachhaltigkeit in Deutschland und Europa.

Es ist daher gut, dass der Entwurf kein generelles Provisionsverbot mehr vorsieht.
Dennoch gibt der Entwurf weiterhin Grund zur Skepsis: So plant die Europäische Kommission Provisionsregulierungen und weitere Einschränkungen in Teilbereichen. Eine Ermächtigung der Europäischen Kommission über delegierte Rechtsakte weiterhin Provisionen beim Vertrieb von Anlageprodukten wie Lebensversicherungen zu regulieren und eine automatisierte Revisionsklausel nach drei Jahren, dürfen nicht zu einem schrittweisen „Provisionsverbot durch die Hintertür“ geraten.

Wir sind zuversichtlich, dass man im Rahmen der weiteren Debatte und im Gesetzgebungsverfahren zum gleichen Entschluss kommt und setzen uns im Interesse unserer Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden sowie Vertriebs- und Geschäftspartner/-innen für einen sachlichen und zielorientierten Dialog ein. Der Politik stehen wir mit unserer Expertise dafür jederzeit zur Verfügung.

Portrait von Jörg Arnold

Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland:
„Wir sagen ‚Ja‘ zu Transparenz und Qualität, aber lehnen Maßnahmen ab, die qualifizierte und notwendige Finanzberatung behindern. Es ist gut, dass der vorgelegte Entwurf kein generelles Provisionsverbot mehr vorsieht. Ein solcher Eingriff in einen funktionierenden, von Sparerinnen und Sparern akzeptierten und benötigten Markt wäre schließlich ein schwerer Dämpfer für die Alterssicherung in Deutschland und Europa. Das, was wir in unserem täglichen Umgang mit Kundinnen und Kunden und aus der Gesellschaft sehen, ist, dass qualifizierte Beratung dringend nötig ist. Auch mit Blick auf die Finanzierung der nachhaltigen Transformation blieben sonst wichtige Potentiale ungenutzt.“

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