Mit unserem Onlineformular können Sie uns schnell, einfach und bequem über Ihre Berufsunfähigkeit informieren.
Besonders schnell und unkompliziert geht die Meldung einer Berufsunfähigkeit mit einem Telefoninterview. Dazu rufen wir Sie gerne an. Bitte geben Sie für diesen Fall unbedingt eine aktuelle Telefonnummer an. Alle Informationen zu diesem Service erhalten Sie hier.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Meldung einer Berufsunfähigkeit und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie durch ärztlichen Nachweis infolge
Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfalls
- sechs Monate ununterbrochen außerstande waren oder
- voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein werden,
ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mehr als 50% auszuüben.
Das bedeutet, Sie können wesentliche Teile Ihrer zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nicht mehr bewältigen.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit oder führt grundsätzlich nicht zu einer Berufsunfähigkeit. Die BU-Versicherung greift bei Schwangerschaft nur dann, wenn ein ärztliches Beschäftigungsverbot zum Wohle der Mutter (nicht des ungeborenen Kindes) attestiert wurde. Sie endet mit der Geburt. Die Zeit des Mutterschutzes kann nicht für die Dauer der Berufsunfähigkeit berücksichtigt werden, da es sich um eine Regelung handelt, während der kraft Gesetz ein Verbot besteht, die Tätigkeit auszuüben.
Bei einer AU (Arbeitsunfähigkeit) liegt in der Regel eine vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung vor, bei der Sie Ihren Beruf für kurze Zeit nicht ausüben können. Dabei dient die Krankschreibung (Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit) der Wiedererlangung der bisherigen Arbeitskraft.
BU (Berufsunfähigkeit) hingegen bedeutet, dass Sie langfristig oder dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben.
Sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsoption in Ihrem Vertrag eingeschlossen haben, erbringen wir Leistungen nicht nur wegen Berufsunfähigkeit, sondern auch bei einer Arbeitsunfähigkeit. Dann genügt der Nachweis von Arbeitsunfähigkeit für die Auszahlung dieser Leistungen.
Bei einer BU-Anmeldung müssen wir prüfen, ob Sie Ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt zu mehr als 50% nicht mehr ausüben können. Dazu benötigen wir die folgenden Informationen:
- Angabe Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit / Beruf
- Angabe, ob diese in einem Angestelltenverhältnis oder Selbständig ausgeübt wurde
- Zeitpunkt, ab wann eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein soll
- Angabe zu der Erkrankung, aufgrund der eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist
Die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht umfasst die zusätzliche intensivere Prüfung des Gesundheitszustandes der versicherten Personen von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung (bezogen auf die Beantragung des Versicherungsschutzes, nicht des BU-Antrages).
Die Vertragswirksamkeit wird geprüft, um zum Schutz des Versichertenkollektivs sicherzustellen, dass alle Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss korrekt und vollständig waren.
Ob bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird von uns geprüft und entschieden. Natürlich halten wir uns dabei streng an die vereinbarten Versicherungsbedingungen, in denen die Berufsunfähigkeit eindeutig definiert ist. In der Regel müssen wir bei der Prüfung Auskünfte von Fachärzten einholen.
Bei uns gibt es keine Anmeldefristen. Sie können einen Anspruch auch später anmelden. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit komplizierter und schwieriger ist, je länger der Zeitraum zwischen Eintritt und der Anmeldung der Berufsunfähigkeit ist. Es ist daher immer ratsam, dass Sie sich so früh wie möglich bei uns melden.