Selbst in jungen Jahren ist heute die Diagnose von chronischen Krankheiten kein Einzelfall mehr. Ist dann der Verlust der Arbeitsfähigkeit noch nicht abgesichert, wird es häufig schwierig. Dabei muss es gar nicht immer eine BU sein. Ein Überblick.

Die Arbeitskraft ist ein wertvolles Gut. Für diejenigen, die ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll ausüben können, können die Folgen existenziell sein.

Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Spätestens nach 78 Wochen sind die Betroffenen jedoch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zurückgeworfen. Die liegt oft deutlich unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts und wird auch nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Versicherte in keinem Beruf länger als drei Stunden arbeiten kann. Eine Marketingleiterin, die noch als Pförtnerin arbeiten kann, geht also leer aus.

Um die Arbeitskraft abzusichern, ist es also dringend nötig, zusätzlich privat vorzusorgen, das gilt vor allem für Alleinverdiener und für Selbstständige, die nicht gesetzlich versichert sind. Je früher man sich um eine private Versicherung kümmert, desto besser. „Berufsanfänger müssen oft deutlich weniger zahlen als Ältere und bekommen aufgrund ihrer meist besseren Gesundheit leichter einen Versicherungsschutz“, sagt Anja Brennecke. Die Expertin für Einkommenssicherung bei Swiss Life Deutschland empfiehlt folgende Produkte zur Absicherung:

Option 1: Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)

Kann der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben, zahlt die BU-Police eine monatliche Rente. Dies gilt, wenn er mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren hat oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten kann. Die Höhe der Rente richtet sich nach der vertraglich festgelegten Summe, die passend zum Einkommen abgeschlossen wird.

Wer eine BU-Police abschließen will, muss zunächst Auskunft über seine gesundheitliche Vorgeschichte geben. „Eine Blasenentzündung oder Heuschnupfen, ein gebrochener Zeigefinger oder eine Schulterzerrung sind in der Regel kein Problem“, sagt Brennecke. Sie führen nicht automatisch zu Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen. Makler stellen für Interessenten mittels eines Online-Tools bei mehreren Versicherern eine sogenannte Risikovoranfrage und erhalten in Echtzeit ein Votum zur Versicherbarkeit. So können schnell die günstigsten Bedingungen herausgefiltert werden.

Für viele körperlich arbeitende Menschen ist die BU-Versicherung allerdings sehr teuer. Ein Maurer, der eine Police über 1500 Euro Rente abschließen möchte, zahlt laut dem Analysehaus Franke & Bornberg zwischen 228 und 469 Euro pro Monat. Eine Bürokauffrau muss für denselben Versicherungsschutz nur ein Drittel des Beitrags berappen. Mit Erkrankungen wie Diabetes Typ 1 oder Epilepsie ist es zudem schwer, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. 

Option 2: Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung)

In vielen Fällen eignet sich zur Absicherung auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt wie die gesetzliche Versicherung dann eine Rente, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit für wenigstens drei Stunden auszuüben. Die EU-Police deckt auch psychische Erkrankungen ab – die mittlerweile häufigste Ursache dafür, dass jemand nicht mehr arbeiten kann (siehe Grafik). Für Brennecke ist sie eine bedenkenswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung: „In zwei Drittel der Fälle, in denen die BU leisten würde, springt auch die EU-Police ein.“

Option 3: Grundfähigkeitsversicherung (GF-Versicherung)

Die GF-Police zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte mindestens eine von mehreren festgelegten Sinnesfunktionen oder grundlegenden motorischen Fähigkeiten verliert. Je nach Anbieter werden meist zehn bis 19 Fähigkeiten abgesichert, z. B. Sehen, Sprechen oder Treppensteigen – unabhängig davon, ob der Geschädigte weiterhin eine berufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei psychischen Erkrankungen wird zumindest ein Minimalschutz gewährt. Zuweilen greift die Police sogar beim Verlust des Führerscheins.

Option 4: Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Police sichert die finanziellen Folgen bei bestimmten schweren Erkrankungen ab, unter anderem Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt – und bietet im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Die Dread-Disease-Police eignet sich laut Brennecke gut als Ergänzung zu anderen Absicherungsprodukten: „So lässt sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen, der dem der BU kaum nachsteht – und für die meisten Kunden gut bezahlbar ist.“ 

 

 

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