Offenlegung für die fondsgebundene Rentenversicherung „Investo Green“.
a) Zusammenfassung
Swiss Life Investo ist eine aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung. Bei Swiss Life Investo handelt es sich um ein Multioptionsprodukt (MOP), dass dem Kunden eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlageoptionen anbietet.
Abhängig von der oder den gewählten Anlageoptionen kann Investo auch die Tarifausprägung „Green“ annehmen. Derzeit stehen den Kunden von Swiss Life 207 Fonds zur Verfügung. Davon 134 Fonds, die nach Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) von den Produktgebern so klassifiziert sind, dass sie ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben oder nachhaltige Investitionen zum Ziel haben.
Fonds nach Art. 8 oder Art. 9 SFDR sind solche, die einen nachhaltigen Ansatz verfolgen und bei ihrer Anlagetätigkeit entweder ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen (Art. 8 SFDR) oder eine nachhaltige Investition anstreben und hierbei keine anderen nachhaltigen Ziele erheblich beeinträchtigen (Art. 9 SFDR) sowie Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung beachten.
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Sofern Kundinnen oder Kunden ausschließlich Anlageoptionen (Fonds, ETF) gemäß SFDR Art. 8 oder Art. 9 auswählen, nimmt Investo die Tarifausprägung „Green“ an. Swiss Life Investo Green berücksichtigt dabei keine bestimmten ökologischen und/oder sozialen Merkmale und/oder Nachhaltigkeitsziele. Vielmehr hängen die von Investo Green geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele von der kundenseitigen individuellen Fondsauswahl ab.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Auswahl der geeigneten Investments, von denen nachfolgend einige beispielhaft genannt werden.
Dabei wenden die Fonds vielfach Ausschlusskriterien an, mit denen sie zum Beispiel Unternehmen herausfiltern, die in kontroversen Branchen tätig sind, wie umstrittenen Waffen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Atomkraft und genetisch veränderten Organismen.
Teilweise verfügen die Fonds zudem über erweiterte Umweltmerkmale, indem zum Beispiel für Unternehmen, die in bestimmten Bereichen tätig sind, wie Kraftwerkskohle, Ölsande, Öl und Gas zusätzlich Schwellenwerte implementiert werden.
Darüber hinaus werden zum Teil nur solche Unternehmen ausgewählt, die basierend auf bestimmten Kriterien über ein besseres Nachhaltigkeitsprofil verfügen als andere vergleichbare Unternehmen eines Sektors (Best-in-Class)
Bei sogenannten Impact-Investments (Art. 9 SFDR) werden Investitionen so getätigt, dass diese zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Zieles messbar beitragen.
Die von den einzelnen Fonds angewendeten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien finden nur auf die dem jeweiligen Fonds zugrundeliegenden Investitionen Anwendung.
Swiss Life Investo Green bietet Kundinnen und Kunden neben der Auswahl von Einzelfonds die Möglichkeit der Auswahl eines zu ihrer Risikobereitschaft passenden nachhaltigen Fondsportfolios. Insgesamt bieten wir derzeit sechs unterschiedliche nachhaltige Fondsportfolios an.
Hat das gewählte Fondsportfolio den Namenszusatz Green, beinhaltet es ausschließlich Fonds, die Anlagestrategien wie die oben genannten verfolgen und angeben, diese nach Art. 8 SFDR oder Art. 9 SFDR offenzulegen.
Weitere Informationen zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen der einzelnen Fonds und der in den Fondsportfolios enthaltenen Fonds finden Sie in den ESG-Factsheets/RTS-Dokumenten auf unserer Website: www.swisslife.de/fondsinformationen
b) Kein nachhaltiges Investment
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Abhängig von der oder den gewählten Anlageoptionen oder Fondsportfolios werden durch Investo Green ökologische und/oder soziale Merkmale gefördert.
Sofern die Kundin oder der Kunde ausschließlich Anlageoptionen (Fonds, ETF) entsprechend Art. 8 oder Art. 9 der SFDR auswählt, nimmt Investo die Tarifausprägung „Green“ an. Swiss Life Investo Green berücksichtigt dabei keine bestimmten ökologischen und/oder sozialen Merkmale und/oder Nachhaltigkeitsziele. Vielmehr hängen die von Investo Green geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele von der kundenseitigen individuellen Fondsauswahl ab.
d) Anlagestrategie
Im Rahmen von Investo Green verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
Sofern die Kundin oder der Kunde Fonds nach Art. 8 und/oder Artikel 9 ausgewählt hat und während der gesamten Versicherungsdauer darin investiert bleibt, fördern diese ökologische und/oder soziale Merkmale.
Die zur Erfüllung der von Investo Green geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale verwendete Anlagestrategie wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften der kundenseitig ausgewählten nachhaltigen Fonds festgelegt. Swiss Life kann daher keine fest definierten Nachhaltigkeitseigenschaften zusichern, sondern stützt sich auf die Offenlegung der zur Verfügung gestellten Anlageoptionen.
Dies betrifft auch die jeweilige Politik der Fonds zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die von den ausgewählten Fonds investiert wird.
e) Aufteilung der Investitionen
Bei Swiss Life Investo Green handelt es sich um ein Multioptionsprodukt (MOP), das eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlageoptionen anbietet. Investo Green investiert nicht direkt in Einzeltitel sondern ausschließlich in Publikumsfonds. Die Kundin oder der Kunde kann den Sparbeitrag dabei auf bis zu 50 individuell auswählbare Einzelfonds aufteilen.
Während der Rentenbezugsphase kann das Vertragsguthaben zwecks Sicherung der vertraglichen Garantien zeitweise in das Sicherungsvermögen der Swiss Life Lebensversicherung SE investiert sein.
Die konkrete Aufteilung der Investitionen wird von den KVGen der Fonds bestimmt, die der Kunde im Rahmen seiner Anlageentscheidung ausgewählt hat. Eine zusammenfassende Darstellung der Aufteilung der Investitionen aller kundenseitig ausgewählten Fonds ist deshalb nicht möglich.
Informationen zur Aufteilung der Investitionen der einzelnen Fonds finden Sie in den ESG-Factsheets/RTS-Dokumenten auf unserer Website: www.swisslife.de/fondsinformationen
f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Im Rahmen von Investo Green verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
Die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale der Investitionen unterliegt den KVGen der Fonds, die der Kunde ausgewählt hat.
Im Rahmen unserer Überwachung der zur Verfügung stehenden Fonds stellen wir sicher, dass bei Vertragsabschluss nur solche Fonds zur Auswahl stehen, die gemäß SFDR von der KVG nach Art. 8 SFDR oder Art. 9 SFDR deklariert sind.
Informationen zur Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.
g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale
Im Rahmen von Investo Green verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
Die Messung in welchem Umfang die sozialen und/oder ökologischen Merkmale erfüllt werden, obliegt der jeweiligen KVG.
Informationen zu den Methoden der ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.
h) Datenquellen und -verarbeitung
Im Rahmen von Investo Green verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
Informationen zu den Datenquellen und -verarbeitung bei den kundenseitig ausgewählten Einzelfonds, mit denen ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben werden, werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.
i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Hinsichtlich etwaiger Beschränkungen der Methoden und Daten wird auf die von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten verwiesen.
j) Sorgfaltspflicht
Wir überprüfen laufend die im Rahmen von Swiss Life Investo „Green“ für Neuabschlüsse angebotenen Fonds, ob diese von den KVGen nach Artikel 8 oder nach Artikel 9 SFRD deklariert sind.
k) Mitwirkungspolitik
Swiss Life tätigt während der Ansparphase des Produkts keine direkten Investments und kann somit keine eigene Mitwirkungspolitik ausüben.
Zur Mitwirkungspolitik der Einzelfonds, mit denen ökologischen oder soziale Merkmale beworben werden, werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.
l) Bestimmter Referenzwert, soweit ein Index für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde
Für Investo („Green“) wurde kein Referenzwert oder Index bestimmt.
Erklärung der Änderungen nach Art. 12 Abs. 1 der TVO
Zum 22.12.2022 wurde der seit dem 10.03.2021 hier eingestellte Text durch den vorliegenden Text ersetzt. Mit der Neufassung werden die ab dem 01.01.2023 anzuwendenden Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1288 zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über Finanzprodukte auf Internetseiten umgesetzt.