Das Leben hält unterschiedliche Abschnitte für uns bereit. Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Versicherungsschutz so anzupassen, dass dieser auch immer zu Ihrem Leben passt.
Passen Sie ihre abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente oder Grundfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an — sogar bis zu Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr und ganz nach Ihrem Bedarf.
Mit diesem Onlineformular können Sie uns schnell, einfach und bequem über Ihre gewünschte
Beitragserhöhung zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung informieren — eine Beitragserhöhung, die in diesem Fall durch die Nachversicherungsgarantie möglich ist.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Nachversicherungsgarantie und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Mit einer Nachversicherungsgarantie (NVG) haben Sie das Recht, den Versicherungsumfang der bestehenden beitragspflichtigen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsrente ohne eine erneute medizinische Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung) zu erhöhen.
Eine ereignisabhängige Nachversicherung kann für Ereignisse in Anspruch genommen werden, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres eingetreten sind. Die Meldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines Ereignisses erfolgen.
Mögliche Ereignisse können zum Beispiel sein:
- Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, Meisterbrief, Studium)
- Gehaltssteigerungen bei Angestellten (z. B. bei Arbeitgeberwechsel, Gehaltserhöhung, Beförderung) oder Gewinnsteigerungen bei Selbstständigen/Freiberuflern
- Heirat/Scheidung/Geburt eines Kindes
Detaillierte Informationen zu möglichen Ereignissen für eine Nachversicherung und den maximalen Erhöhungsgrenzen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Ihrem Vertrag.
Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre kann eine einmalige Erhöhung der monatlichen Rente um maximal 500 Euro erfolgen (ereignisunabhängige Nachversicherung).
Bei Verträgen, die ab 2025 abgeschlossen wurden, kann die Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsrente bei einer Gehalts- oder Gewinnsteigerung von mind. 5 % einmal jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung bis maximal 4.000 Euro monatliche Rente erhöht werden.
Sofern Sie bei anderen Gesellschaften bereits Versicherungsschutz wegen Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Grundfähigkeit haben, werden diese Leistungen auf die höchstmögliche Versicherungsleistung angerechnet.
Betriebliche und private Vorversicherungen werden immer angerechnet, berufsständische Anwartschaften erst ab 36.001 Euro (Human- und Zahnmediziner ab 42.001 Euro) Jahresrente.
Bei einem Nettoeinkommen bis 50.000 Euro jährlich können maximal bis zu 80 % abgesichert werden. Liegt das Nettoeinkommen über 50.000 Euro, kann der übersteigende Teil zu 50 % abgesichert werden.