Versicherungsdeutsch hat seine eigenen Begriffe. Und egal, wie leicht verständlich man sein will, um bestimmte Fachbegriffe kommt man nicht herum. Hier hilft Ihnen unser Versicherungslexikon weiter. Es erklärt Ihnen alphabetisch alle wichtigen Sachbegriffe von „Ablauf“ bis „Zahlungsüberbrückung“.

Ablauf
Der Ablauf beschreibt das Ende eines Versicherungsvertrags zu dem die vertraglich vereinbarte Leistung ausgezahlt wird.

Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist die Leistung, die zum Ende des Vertrags ausgezahlt wird.

Abschlusskosten
Diese Kosten entstehen einmalig durch den Abschluss Ihres Vertrags.

Abtretung
Die Abtretung dient zur Absicherung eines Gläubigers (Zessionars). Dazu wird eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Zessionar geschlossen. Diese regelt, welche Rechte und Ansprüche der Zessionar hat. Die Abtretung muss immer durch den Versicherungsnehmer angezeigt werden, es sei denn, der Versicherungsnehmer überträgt das Recht zur Anzeige aus der Abtretungsvereinbarung an den Zessionar. Die Anzeige muss im Original vorgelegt werden.

Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten unsere allgemeinen Vertragsgrundlagen. Diesen können Sie z. B. entnehmen, wann wir grundsätzlich leisten.

Annahmefrist
Ein von uns erstellter Vorschlag zum Versicherungsantrag oder -vertrag gilt nur für eine bestimmte Dauer, die sogenannte Annahmefrist. Sollten Sie unseren Vorschlag nach Ablauf der Annahmefrist unterschreiben und an uns zurücksenden, gilt dies als Angebot Ihrerseits an uns, Ihr Angebot anzunehmen.

Ansparphase
Die Ansparphase beschreibt die Zeit zwischen dem
Versicherungsbeginn und der vereinbarten Leistungsphase (bei Rentenversicherungen) bzw. dem Ablauf (bei Kapitallebensversicherungen).

Antrag
Mit dem Antrag erklären Sie, eine Versicherung
abschließen zu wollen. Akzeptieren wir den Antrag, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Swiss Life Deutschland.

Antragsannahme
Mit der Antragsannahme bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihren Antrag annehmen.

Antragsteller
Der Antragsteller ist unser Vertragspartner und damit der Versicherungsnehmer.

Anzeigepflicht
Als Antragsteller/Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, uns bei Antragstellung alle (für das Vertragsverhältnis relevanten und Ihnen bekannten) Gefahrumstände mitzuteilen. Wird die Anzeigepflicht verletzt, kann Swiss Life vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn anfechten.

Aufsichtsbehörde
Die Aufsicht der deutschen Versicherungsgesellschaften und damit auch von Swiss Life Deutschland obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Ausschüttende Fonds
So werden Fonds genannt, die Erträge einmal pro Jahr ausschütten. Mit diesen Erträgen kaufen wir weitere Anteile desselben Fonds.

Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag wird einmal beim Kauf eines Aktienfonds berechnet und stellt im Prinzip eine prozentuale Gebühr für die Beratung und den Vertrieb eines Fonds dar.

Beitrag
Der Beitrag ist der von Ihnen zu bezahlende Betrag.

Beitragsfälligkeit
Zu diesem Termin sind die Beiträge für den
Versicherungsvertrag zu bezahlen.

Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung hilft, einen Zahlungsengpass zu überwinden. Für die Beitragsfreistellung ist jedoch erforderlich, dass sich in Ihrem Vertrag bereits eine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet hat. Wir erstellen für Sie gerne einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Beitragsverrechnung
Die Beitragsverrechnung ist ein Überschussverwendungssystem. Dabei werden die Überschussanteile, die einem Vertrag zugeteilt werden, mit dem Beitrag verrechnet. Der zu zahlende Beitrag reduziert sich dadurch.

Berufsgruppe
In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird das Risiko abgesichert, dass der bei Antrag angegebene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dieses Risiko ist je nach Beruf unterschiedlich hoch. Berufe mit vergleichbarem Berufsunfähigkeitsrisiko werden in sogenannten Berufsgruppen zusammengefasst.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Manchmal kommt es eben anders, als man denkt. Ob Azubi oder Manager – keiner ist gegen Unfall oder Krankheit gefeit. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, ist Ihre Existenz schnell bedroht. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Bei diesen kommt lediglich die sogenannte gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Betracht, die im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsrente den tatsächlichen Beruf des Versicherten unberücksichtigt lässt. Das Thema Berufsunfähigkeit betrifft mittlerweile jeden vierten Arbeitnehmer in Deutschland. Da ist es gut, wenn man den Marktführer bei Berufsunfähigkeitsversicherungen hinter sich stehen weiß.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Neben der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge hat die betriebliche Altersvorsorge in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Der Arbeitgeber unterstützt dabei seinen Arbeitnehmer und hilft ihm, für die Zukunft vorzusorgen.

Bewertungsreserven
Bewertungsreserven, auch „Stille Reserven“ genannt, sind zusätzliche Wertzuwächse. Diese sind abhängig von den Entwicklungen der Kapitalmärkte und werden Ihnen mit Vertragsende gutgeschrieben. Die genannten Werte sind daher nicht garantiert.

Bezugsberechtigter bAV (Direktversicherung)
Diese von Ihnen gewählte Person erhält im Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod) die Auszahlung der Leistung. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wer die Leistung erhalten soll. Bitte beachten Sie, dass das Bezugsrecht für betriebliche Altersversorgungen (Direktversicherung) nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gestaltet werden kann.

Bezugsberechtigter bAV (RDV)
Diese von Ihnen gewählte Person erhält im Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod) die Auszahlung der Leistung. Für Rückdeckungsversicherungen gilt, dass die Leistung bei Berufsunfähigkeit und Tod an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Bezugsberechtigter Privatvertrag
Diese von Ihnen gewählte Person erhält im Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod) die Auszahlung der Leistung. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wer die Leistung erhalten soll.

Bezugsrecht
Die bezugsberechtigte Person ist der Empfänger der
Leistung im Versicherungsfall (z. B. Ablauf der Versicherung oder Tod der versicherten Person). Unterschieden werden das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.

Deckungskapital (FRV)
Mit Ihren Sparbeiträgen kaufen wir für Sie Fondsanteile. Diese bilden das Fondsguthaben, das bei fondsgebundenen Versicherungen manchmal auch als „Deckungskapital“ bezeichnet wird.

Deckungskapital (klassisch)
Das Deckungskapital berechnet sich aus Ihren Sparbeiträgen zuzüglich der Verzinsung und stellt das Kapital zum Versicherungsfall (z. B. Ablauf oder Tod) dar.

Deckungskapital (Synchro)
Die verzinsten Sparbeiträge für den Garantieteil bilden das Deckungskapital.

Dynamik
Die Dynamik ist eine prozentuale Erhöhung Ihrer versicherten Beiträge und Leistungen mit dem Ziel, Ihre Versicherungsleistung/en an die Inflation bzw. Ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Sie können der Dynamik schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder über unser Onlineformular) widersprechen. Der Dynamik können Sie zweimal hintereinander widersprechen, ohne die Möglichkeit auf diese Anpassung zu verlieren. Beim dritten Widerspruch in Folge entfällt Ihre Möglichkeit zur dynamischen Anpassung.

Dynamikformen
Sie können Ihren Vertrag ganz oder teilweise dynamisieren. So können Sie zum Beispiel in Ihren Hauptvertrag eine dynamische Erhöhung einschließen, diese aber für Ihre Zusatzversicherung ausschließen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, für beides eine Dynamik abzuschließen.

Eintrittsalter
Das versicherungstechnische Alter entspricht den tatsächlichen Lebensjahren der Versicherten Person, wobei das bereits begonnene Lebensjahr hinzugezählt wird, wenn seit dem Geburtstag bis zum Versicherungsbeginn bzw. Erhöhungstermin mehr als sechs Monate verstrichen sind.

Endalter
Das Endalter ist das Alter der Versicherten Person zum vereinbarten Ablauftermin.

Erhöhungsoption
Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Erstbeitrag
Das ist der Beitrag, der zu Beginn des Versicherungsvertrags zu bezahlen ist.

Exzedentenrente
Als Todesfallleistung zahlen wir grundsätzlich die Summe der eingezahlten Beiträge, gegebenenfalls erhöht um eine Überschussbeteiligung. Um dem Kollektivgedanken von Versicherungen gerecht zu werden, wird bei Rückkauf grundsätzlich keine höhere Kapitalleistung fällig als im Todesfall. Für den Fall, dass der Rückkaufswert die mögliche Todesfallleistung übersteigt, bilden wir aus dieser Differenz eine lebenslang zahlbare Rente, die ab dem vereinbarten Rentenbeginn geleistet wird.

Flexible Ablaufoption
Sie können sich für einen flexiblen Ablauf entscheiden. Das bedeutet, dass Sie sich bei Antragstellung nicht auf einen festen Ablauftermin festlegen, sondern einen Zeitraum (z. B. zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr) vereinbaren, innerhalb dessen Sie später die Leistung abrufen können. Damit können Sie jedes Jahr innerhalb dieses Zeitraums entscheiden, ob Sie die Ablaufleistung/Rente ausgezahlt bekommen möchten oder nicht.

Fonds
Sie stellen mit dem Kauf von Fondsanteilen dem Fonds Kapital zur Verfügung und erhalten dadurch ein Miteigentum am Fondsvermögen. Je nach Marktlage und Risiko können die Fondskurse schwanken.

Fondsanteil
Ein Fonds ist in Fondsanteile unterteilt. Mit Ihrem Beitrag erwerben Sie eine Anzahl von Fondsanteilen zum jeweiligen Kurswert.

Fondsguthaben
Mit Ihren Beiträgen kaufen wir für Sie Fondsanteile. Das Fondsguthaben ist die Summe der Fondsanteile, multipliziert mit dem Wert der Fonds.

Fondsvermögen
Das ist das gesamte Vermögen des Fonds.

Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie die Auszahlung ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer befreien. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung fällt die Kapitalertragsteuer erst bei der Auszahlung der Leistung an, falls diese einkommensteuerpflichtig ist. Erst zu diesem Zeitpunkt benötigen wir Ihren Freistellungsauftrag.

Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung kommt für Schäden auf, wenn der Schadensverursacher über keine Privathaftpflichtversicherung oder sonstigen finanziellen Mittel verfügt und eine Gerichtsentscheidung vorliegt, die Ihre Ansprüche bestätigt.

Gesamtguthaben
Das Gesamtguthaben ist der Wert, der Ihnen zum Ende des Vertrags zur Verfügung steht.

Geschlossene Fonds
Bei geschlossenen Fonds können Sie Ihre Fondsanteile erst nach Fälligkeit verkaufen.

Gesundheitsprüfung
Vor Vertragsabschluss findet grundsätzlich eine gesundheitliche Prüfung anhand der im Antrag gestellten Fragen statt. Diese ermöglicht uns die Kalkulation des Versicherungsschutzes.

Gruppenversicherung
Dabei sind mehrere Mitarbeiter eines Arbeitgebers im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu Sonderkonditionen versichert.

Hauptfälligkeit
Die Hauptfälligkeit ist der Jahresstichtag Ihres Vertrags.

Hinterbliebenenrente
Die Rente, die nach dem Tod der Versicherten Person an Hinterbliebene gezahlt wird.

Kapitalertragsteuer (Privatvertrag)
Bei steuerpflichtigen Verträgen werden auf den steuerpflichtigen Zinsertrag 25 % Kapitalertragsteuer und auf diesen Betrag 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben. Diese werden erst mit der Auszahlung eines steuerpflichtigen Vertrags fällig.

Kapitallebensversicherung
Bei dieser Versicherung sichern Sie sich sowohl für die Alters-vorsorge als auch für den Todesfall ab. Stirbt die Versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so zahlen wir die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen aus. Tritt dieser Fall nicht ein, so erbringen wir die vereinbarte Ablaufleistung zum Ende der Vertragslaufzeit.

Karenzzeit
Die Karenzzeit beschreibt die bei einer Berufsunfähigkeits-versicherung vertraglich vereinbarte Wartezeit vom Eintritt des Versicherungsfalls bis zur erstmaligen Leistung.

Klausel
Eine Klausel ist eine Zusatzvereinbarung zu einem Vertrag. Ist z. B. ein gesundheitliches Risiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wird eine Ausschlussklausel vereinbart.

Kündigung
Eine Kündigung ist die vollständige oder teilweise vorzeitige Vertragsbeendigung.

Laufzeit
Die Versicherungslaufzeit (= Vertragslaufzeit) beschreibt den Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Versicherung.

Leistungen
Das sind die Zahlungen, die wir im Versicherungsfall erbringen.

Leistungsfall
Der Leistungsfall (= Versicherungsfall) ist das Ereignis, das eine Versicherungsleistung begründet, z. B. Ablauf der Versicherung, Tod der Versicherten Person bei einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mechanischer Bonus
Der mechanische Bonus ist ein Überschussverwendungssystem. Dabei werden die jährlich laufenden Risikoüberschussanteile für einjährige Bonusversicherungen verwendet, die im Leistungsfall eine zusätzliche Versicherungsleistung erbringen.

Mitversicherte Person
Das ist eine Person, die zusätzlich zur Versicherten Person im Versicherungsvertrag mitversichert sein kann, entweder als zweite Versicherte Person oder als Kalkulationsgrundlage für die Berechnung einer Hinterbliebenenrente.

Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Haben Sie beispielsweise Ihre Ausbildung abgeschlossen, geheiratet, Kinder bekommen oder eine Gehaltserhöhung erhalten? Dies sind nur einige Ereignisse, bei denen Sie Ihren Vertrag erhöhen können.

Neuwert
Entschädigung zum Neuwert heißt: Der Gegenstand wird mit dem Geldbetrag ersetzt, der dem Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Neuanschaffung entspricht. Dies bedeutet zum Beispiel: Ihre zwanzig Jahre alte, gebraucht gekaufte Couch wird zum ursprünglichen Neupreis im Möbelhaus ersetzt.

Natürlicher Bonus
Der natürliche Bonus ist ein Überschussverwendungssystem. Die verwendeten Überschussanteile werden als Einmaleinlage für eine zusätzliche Versicherungsleistung verwendet, die gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung erbracht wird. Die zusätzliche Versicherungsleistung ist ab dem Zeitpunkt der Zuteilung garantiert.

Offene Fonds
Bei diesen Fonds können Sie Ihre Anteile jederzeit verkaufen.

Pflegeversicherung und Vermögensaufbau
Da die gesetzliche Pflegeversicherung bei Weitem nicht mehr alles abdeckt, kann der Pflegefall zur finanziellen Bedrohung werden – und das leider auch für die Angehörigen. Der Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz leistet nicht nur sofort und zuverlässig, sondern hilft auch, Ihr Geld sinnvoll zu investieren, um das familiäre Vermögen zu schützen.

Police
Police ist ein anderes Wort für Versicherungsschein. Das Dokument, das den Inhalt Ihres Vertrags beschreibt.

Private Altersvorsorge
Um für Ihr Alter vorzusorgen, bietet sich eine private Altersvorsorge an.

Ratenzahlung
Der Beitrag wird nicht jährlich erhoben, sondern die Zahlung wird mit Ihnen monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich vereinbart.

Rechnungszins
Der Rechnungszins ist Ihre garantierte Verzinsung.

Reduktion
Bei einer Beitragsreduktion werden die zu zahlenden Beiträge und die vertraglichen Leistungen reduziert. Die Beitragshöhe kann nur so weit reduziert werden, dass die tariflich festgelegte Mindestversicherungssumme und der Mindestbeitrag nicht unterschritten werden. Wir erstellen für Sie gerne einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Rentenfaktor
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Rente abhängig von der Höhe des Fondsguthabens. Dabei wird pro 10.000 Euro Fondsguthaben die auszuzahlende Rentenhöhe mithilfe eines Rentenfaktors errechnet.

Rentengarantiezeit
Mit dem Ablauf der Versicherung erhalten Sie die Rentenzahlung ein Leben lang. Im Todesfall während der Rentengarantiezeit erhalten Ihre Hinterbliebenen die Rentenzahlung für die Dauer der restlichen Rentengarantiezeit.

Rentenleistung
Die Versicherungsleistung wird in Form von Renten erbracht, also regelmäßigen, beispielsweise monatlichen, Zahlungen.

Risikobeitrag
Der Risikobeitrag ist derjenige Teil des Beitrags, der für die Übernahme des Risikos benötigt wird.

Risikolebensversicherung
Mit dieser Versicherung sichern Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes ab.

Risikozuschlag
Liegt ein besonderes Risiko vor, das keine Normalannahme des Versicherungsvertrags zulässt, z. B. gesundheitliche Probleme oder ein risikoreiches Hobby, wird ein Risikozuschlag erhoben.

Rücknahmepreis
Dies ist der Preis, für den Fondsanteile zurückgenommen werden und zugleich der Preis, zu dem wir mit Ihrem Beitrag Fondsanteile erwerben. Denn wir verzichten auf die Erhebung eines Ausgabeaufschlags.

Rückversicherung
Eine Rückversicherung sichert die von uns übernommenen Risiken finanziell ab.

Schlussüberschussanteile
Diese zusätzlichen Überschüsse werden Ihnen zum Vertragsende ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie auf die Schlussüberschussanteile während der Vertragslaufzeit keinen Anspruch haben und diese sich daher verändern können.

Shift
Sie können Ihre Fondsauswahl ändern. Mit einem Shift wird der Wert der bestehenden Fondsanteile in einen anderen Fonds investiert.

Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte
Der Staat belohnt Ihre Initiative bei der Altersvorsorge. Lassen Sie sich diese Unterstützung auf keinen Fall entgehen. Das ist bares Geld, das Ihnen der Staat in Form von Zuschüssen und Steuervorteilen schenkt. Hier gilt: Je früher man damit anfängt, desto lukrativer wird es. Und auch für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen bietet die Rürup-Rente die Möglichkeit, staatliche Leistungen zur Rente zu beziehen.

Sterbetafel
Sterbetafeln resultieren aus statistischen Betrachtungen der Lebenserwartung. Auf dieser Basis werden die Versicherungs-beiträge kalkuliert.

Steuerpflichtiger Zinsertrag
Dieser stellt die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Verzinsung dar.

Switch
Sie können Ihre Fondsauswahl ändern. Mit einem Switch zahlen Sie zukünftig Beiträge in einen anderen Fonds ein.

Tarifbeitrag
Das ist der Beitrag, der für die versicherten Leistungen kalkuliert ist. Beim Überschussverwendungssystem Beitragsverrechnung werden die Überschussanteile mit dem Tarifbeitrag verrechnet.

Tarifbestimmungen
Das sind die dem Versicherungstarif zugrunde gelegten Bestimmungen.

Teil-/Bonusrückkauf
Mit einem Teil- bzw. Bonusrückkauf wird ein Teil des Rückkaufswerts aus dem Garantie- bzw. dem Überschussteil entnommen. Der Vertrag wird für Sie mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt. Eine Rückzahlung des entnommenen Betrags ist nicht möglich. Bei einer Risikoversicherung ist eine Teilauszahlung grundsätzlich nicht möglich. Setzen Sie sich dazu am besten mit Ihrem Berater in Verbindung.

Tierhalterhaftpflichtversicherung
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern für Hunde gesetzlich vorgeschrieben und ersetzt Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Diese ist auch für Pferde erhältlich, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Todesfallleistung
Diese Leistung zahlen wir grundsätzlich aus, wenn die Versicherte Person verstirbt.

Überschussanteile
Überschussanteile bilden sich aus den von uns erzielten Gewinnen. Diese werden Ihnen laufend gutgeschrieben. Bereits erhaltene Überschussanteile bleiben Ihnen erhalten. Für die Zukunft prognostizierte Überschussanteile können sich noch verändern.

Überschussguthaben
Die angesammelten Beträge aus der Überschussbeteiligung ergeben das Überschussguthaben.

Unwiderrufliches Bezugsrecht
Dieses räumt dem Bezugsberechtigten einen unwiderruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistung ein. Eine Änderung des Bezugsrechts ist ohne die Zustimmung des unwiderruflich Begünstigten nicht möglich.

Verpfändung
Rechte und Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag können zur Absicherung einer Forderung des Pfandgläubigers verpfändet werden. Mit der Verpfändung hat der Pfandgläubiger bei Pfandreife (Fälligkeit der Forderung) ganz oder teilweise Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Versicherte Person
Für die versicherte Person ist die Versicherung abgeschlossen worden. Der Versicherungsfall tritt bei Tod oder Erleben der Versicherten Person ein.

Versicherungsfall
Der Versicherungsfall (= Leistungsfall) ist das Ereignis, das eine Versicherungsleistung begründet, z.B. Ablauf der Versicherung, Tod der Versicherten Person bei einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler vermittelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und betreut Sie in allen Fragen zum Versicherungsvertrag.

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Träger von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag. Diese Person kann über die Versicherung verfügen und rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben.

Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den Sie Beiträge bezahlen. So beträgt diese bei einer jährlichen Zahlung ein Jahr, bei einer monatlichen Zahlung einen Monat.

Versicherungsschein
Der Versicherungsschein, auch Police genannt, beinhaltet neben den Versicherungsbedingungen und weiteren Angebotsunterlagen Ihre Vertragsgrundlagen.

Versicherungssumme
Das ist die vereinbarte Summe, die im Leistungsfall/Versicherungsfall ausbezahlt wird.

Vertragslaufzeit
Die Versicherungslaufzeit (= Vertragslaufzeit) beschreibt den Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Versicherung.

Vorauszahlung
Mit einer Vorauszahlung wird Ihnen ein Darlehen auf Ihren Versicherungsvertrag gewährt. Der Rückkaufswert dient dabei der Absicherung des Darlehens. Der Vertrag wird für Sie weitergeführt, ohne dass sich eine Änderung in der Vertragsentwicklung (Überschüsse etc.) ergibt. Setzen Sie sich zum Thema Vorauszahlung am besten mit Ihrem Berater in Verbindung.

Werte
Werte geben Ihnen Auskunft über die Höhe Ihrer Versicherung bei unterschiedlichen Szenarien. So gibt Ihnen z. B. die Ablaufleistung Auskunft darüber, welche Werte Sie voraussichtlich aufgrund der aktuellen Überschussdeklaration zum Ende der Versicherung erwarten können. Je nach Versicherung sind darin unterschiedliche Werte enthalten. Die geläufigsten Werte sind die Höhe der Todesfallleistung, die Höhe des Rückkaufswerts, die Höhe der Ablaufleistung oder die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme.

Widerruf
Sie haben die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Es genügt, Ihren Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police abzusenden. Der Vertrag wird rückwirkend zum Versicherungsbeginn aufgehoben.

Widerrufliches Bezugsrecht
Das widerrufliche Bezugsrecht räumt dem Bezugsberechtigten einen Anspruch auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall ein. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls geändert werden.

Willenserklärung
Die Willenserklärung ist Ihr schriftlicher Antrag auf Abschluss, Änderung oder Auflösung des Versicherungsvertrags.

Zahlungsschwierigkeiten
Gerne unterbreiten wir Ihnen Lösungsvorschläge, wenn Sie einen Versicherungsbeitrag nicht mehr bezahlen können. Bitte setzen Sie sich mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Zahlungsüberbrückung
Wenn Sie einen Zahlungsengpass haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Überbrückung zur Verfügung. Wir erstellen für Sie gerne einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Berater in Verbindung.

Zeitrente
Das ist eine Rentenzahlung, die nicht ein Leben lang, sondern nur für eine bestimmte Zeit vertraglich vereinbart ist.

Zeitwert
Das ist der aktuelle Wert Ihrer Versicherung.

Zusatzversicherung
In einem Versicherungsvertrag können zusätzliche Risiken abgesichert werden, z. B. in Form einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.