Mit unserem Onlineformular können Sie uns schnell, einfach und bequem über Ihre Erwerbsunfähigkeit informieren.

Ihre Daten:
Falls Sie schon ärztliche Befunde über Ihre Erkrankungen (z.B.: Klinikentlassungsberichte, Arztberichte, Rentenbescheide) einreichen wollen, können Sie diese gerne als Datei hochladen.
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Kundenzufriedenheitsbefragung:
einmalig per E-Mail die Einladung zu einer Kundenzufriedenheitsbefragung zusendet. Diese Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Per Brief an Swiss Life, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München. Per Fax an (089) 38109-4180, per E-Mail an [email protected].

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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Meldung einer Erwerbsunfähigkeit und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Leistungen wegen Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie eine Erwerbsminderungsversicherung abgeschlossen haben (keine Berufsunfähigkeit). 

Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit außerstande sind, mindestens sechs Monate unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden (volle EMI) bzw. sechs Stunden (teilweise EMI) täglich erwerbstätig zu sein.

In vielen Fällen liegt bereits ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vor. Bitte reichen Sie uns den Grundlagenbescheid und alle evtl. vorhandenen Rentenanpassungsbescheide zusammen mit dem Antrag ein. Das verkürzt die Prüfungsdauer deutlich.

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