Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Mit unserem Onlineformular können Sie uns schnell, einfach und bequem über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Selbstverständlich stehen Ihnen auch andere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

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An welchen Erkrankungen/ Verletzungen, die zur Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Tätigkeit führen, leiden Sie und seit wann?

Um Ihnen möglichst schnell die passenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf und die damit verbundenen Tätigkeiten beschreiben:

Hier können Sie Ihre AU-Bescheinigung oder Ihr Attest über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hochladen. Dabei ist mindestens eine Bescheinigung von einem Facharzt/ einer Fachärztin unter Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose erforderlich.

Hinweis: Die Gesamtgröße pro hochgeladener Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

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Diese Einwilligung kann ich jederzeit in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen bei Swiss Life Lebensversicherung SE, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, E-Mail: [email protected] widerrufen.

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Weitere Informationen zur Kundenbefragung und Ihrem Widerrufsrecht.

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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Arbeitsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf vorübergehend nicht nachgehen kann. Die Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein vom Arzt bzw. von der Ärztin ausgestelltes Dokument über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Bescheinigung wird auch Attest oder Krankschreibung (früher auch "Gelber Schein") genannt.

Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Betroffene Krankengeld von der Krankenkasse – höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 72 Wochen lang.

Sofern Sie die Zusatzoption „Arbeitsunfähigkeit“ (AU-Option) in Ihrem Vertrag eingeschlossen haben, können Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten. Voraussetzung dafür ist eine lückenlos ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten oder länger.

Mindestens eine der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss von einem Facharzt bzw. einer Fachärztin des jeweiligen Behandlungsgebietes ausgestellt sein.

Die AU-Option greift, sobald die versicherte Person mindestens vier
Monate und voraussichtlich sechs Monate oder länger durchgehend arbeitsunfähig
ist. Wenn Sie bereits 6 Monate arbeitsunfähig sind, erhalten Sie die Zahlungen
rückwirkend.

Die maximale Leistungsdauer beträgt 24 bzw. 36 Monate (je nach Versicherungsumfang). Spätestens nach Inanspruchnahme dieser maximalen Leistungsdauer ist die Leistung aus der Zusatzoption aufgebraucht. Eine erneute Anmeldung von AU ist dann für die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr möglich.

Bei längeren Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ist es sinnvoll, parallel eine Berufsunfähigkeit zu prüfen. Sobald wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit anerkennen können und sich der Leistungszeitraum mit der Arbeitsunfähigkeit deckt, werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht und die AU-Option steht für weitere Versicherungsfälle in der Zukunft wieder zur Verfügung.

Die Krankschreibung (AU-Bescheinigung oder Attest) können Sie uns direkt über das Online-Formular oder alternativ per Brief oder als Foto-Anhang in einer E-Mail einreichen.

Die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht umfasst die zusätzliche intensivere Prüfung des Gesundheitszustandes der Versicherten Personen von bis zu 10 Jahren vor Antragstellung (bezogen auf die Beantragung des Versicherungsschutzes, nicht des BU-Antrages).

Die Vertragswirksamkeit wird geprüft, um zum Schutz des Versichertenkollektivs sicherzustellen, dass alle Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss korrekt und vollständig waren.