Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren vorher ausgeübten Beruf länger als 6 Monate, zu 50 Prozent oder mehr, nicht mehr ausüben können.
  • Eine BU ist für alle sinnvoll, die aktuell oder künftig von ihrem Einkommen leben müssen: Angestellte, Selbstständige, Studierende, Azubis sowie Schülerinnen und Schüler. Statistisch gesehen wird jeder vierte Mensch berufsunfähig.
  • Der Anspruch einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ist zum 31.12.2000 entfallen und wurde durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Bei der Erwerbsminderungsrente wird nicht mehr auf den ausgeübten Beruf, sondern auf die reine Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit abgestellt. Außerdem ist sie zu gering, um das Einkommen zu ersetzen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für alle sinnvoll, die von ihrem Arbeitseinkommen leben müssen. Denn wer den eigenen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Da der Staat nur eine geringe finanzielle Absicherung bietet, ist der private Berufsunfähigkeitsschutz für ein selbstbestimmtes Leben unerlässlich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life sorgt für Ihre lückenlose Absicherung.

Was ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung)?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate, zu 50 Prozent oder mehr, ununterbrochen nicht ausüben können. Sie gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Denn bricht das Einkommen plötzlich weg, ist schnell die finanzielle Existenz bedroht.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – sichern Sie sich gegen dieses existenzielle Risiko ab. Sollten Sie berufsunfähig werden, zahlt Ihnen der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe aus – so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht bzw. bis zum Ende der Versicherungslaufzeit.Gesetzliche Leistungen können den Verlust des Einkommens nicht auffangen: Selbst der Höchstsatz der staatlichen Erwerbsminderungsrente ist so gering, dass er in der Regel nicht für den Lebensunterhalt reicht. Noch dazu haben Sie bei Berufsunfähigkeit nicht automatisch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Tipp

Wer die Versicherung in jungen Jahren abschließt, zahlt in der Regel günstigere Beiträge. 

Wann ist man berufsunfähig?

Welche Bedingungen für den Bezug einer BU-Rente gelten, ist jeweils im Vertrag mit dem Versicherer geregelt. Üblicherweise zahlt die BU-Versicherung, wenn die versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit sechs Monate oder länger nicht ausüben kann. Eine Ärztin oder ein Arzt muss bestätigen, dass ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegt.

In § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich folgende Definition der Berufsunfähigkeit:„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

 

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Arbeitsunfähig, berufsunfähig, erwerbsunfähig – was ist der Unterschied?

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf vorübergehend nicht nachgehen kann.

Was bedeutet das für das Einkommen?
Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, zahlt das arbeitgebende Unternehmen das reguläre Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Betroffene Krankengeld von der Krankenkasse – höchstens 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 72 Wochen lang.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer für mindestens 6 Monate durchgängig zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig ist.

Was bedeutet das für das Einkommen?
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, kann eine monatliche BU-Rente erhalten. Sofern der Anbieter auf die abstrakte Verweisung verzichtet, zahlt die Versicherung auch dann, wenn Betroffene theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert ist, wer aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen weder in seinem vorherigen noch in einem anderen Beruf arbeiten kann.

Was bedeutet das für das Einkommen?
Bei Erwerbsminderung erhalten Betroffene eine gesetzliche Rente. Für den Rentenanspruch sind allerdings viele Voraussetzungen zu erfüllen. In den meisten Fällen reicht das Geld nicht für den Lebensunterhalt.
Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn die berufsunfähige Person als teilweise oder voll erwerbsgemindert gilt.

Swiss Life BU-Versicherung: Tarifdetails

Mit der Swiss Life BU-Versicherung bestimmen Sie den Takt Ihres Lebens auch dann, wenn Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall berufsunfähig werden sollten. Dank der monatlichen Rente aus der Swiss Life BU-Versicherung können Sie Ihren Alltag mit gesundheitlichen Einschränkungen zumindest finanziell sorgenfrei gestalten.

Leistungsumfang der Swiss Life BU

Sie legen eine monatliche Rente nach Ihrem persönlichen Bedarf fest.

Wir verzichten im Leistungsfall auf den Verweis auf eine andere Tätigkeit.

Angebot eines vorläufigen Versicherungsschutzes, wenn z. B. die Risikoprüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Mit der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert.Ihr Vorteil: Egal in welchem Land die Berufsunfähigkeit eintritt – Sie sind versichert.

Wenn Sie dauerhaft in einen risikoärmeren Beruf wechseln, ein Studium abschließen oder eine Meisterprüfung ablegen, prüfen wir, ob Ihr Beitrag dadurch günstiger wird.

Sie können Ihren Versicherungsschutz flexibel und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (z. B. bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung). Ihr Vorteil: Ihr erhöhter Bedarf wird unkompliziert abgedeckt.

Sie können auf besondere Anlässe (z. B. Sabbatical, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Weiterbildung oder Elternzeit) flexibel reagieren. Wir senken Ihren Beitrag auf 5 Euro monatlich bis zu 36 Monate. Während dieser Zeit bleiben 70 Prozent der BU-Rente erhalten.

Die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages kann verlängert werden, wenn in der Deutschen Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken die Regelaltersgrenze erhöht wird. Die Verlängerung ist um die Dauer möglich, um die auch die Regelaltersgrenze erhöht wurde – maximal um fünf Jahre.

Sollten Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig sein und es wird der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht, greift die Günstigerprüfung. Hierbei wird geprüft, ob Sie als Teilzeitkraft Ihre Tätigkeit noch für drei Stunden täglich ausüben können bzw. könnten. Ist dies nicht der Fall, erbringen wir die vereinbarten BU-Leistungen.

Sie erhalten eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei Ihnen eine der definierten schweren Krankheiten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

Sie möchten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit auf Ihren eigenen Wunsch hin schneller wieder im Berufsleben stehen? Sie haben dafür auf eigene Kosten eine Dienstleistung zur beruflichen Rehabilitation in Anspruch genommen? In diesem Fall übernimmt Swiss Life auf Antrag Kosten von bis zu 2.000 Euro.

Sie können eine pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro beantragen, wenn Sie eine Umschulungsmaßnahme durch staatlich anerkannte Träger erfolgreich abgeschlossen haben und die Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten endet.

Optionale Leistungen der Swiss Life BU

Sie erhalten nach einer Arbeitsunfähigkeit von 4 Monaten, wenn bereits für weitere 2 Monate eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, die bei Berufsunfähigkeit vereinbarte Rente für bis zu 24 Monate. Wenn Sie bereits 6 Monate arbeitsunfähig sind, erhalten Sie die Zahlungen rückwirkend.

Sind Sie beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig, können Sie entsprechend der vertraglichen Bedingungen mit unserer «care»-Option eine lebenslange Rente erhalten (solange Pflegebedürftigkeit besteht).

Bei der «care»­-Option plus erhalten Sie eine Pflegerente ab Eintritt des Pflegefalls zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Bei Abschluss einer Dynamik wird Ihr Beitrag regelmäßig angepasst, um die Höhe Ihres Versicherungsschutzes gegen die Inflation zu schützen. Sie können der dynamischen Anpassung jährlich widersprechen und Ihr alter Beitrag bleibt wie gewohnt bestehen.

Sobald Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wird diese Rente jährlich entsprechend erhöht.

Sie können zusätzlich eine Krankentagegeldabsicherung in Höhe von bis zu 30 Euro pro Tag abschließen.

Sie können im Falle einer schweren Erkrankung wie z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalleistung in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten Monatsrente erhalten. Diese Option kann während der Vertragslaufzeit einmal pro Erkrankung in Anspruch genommen werden.

Ihre Vorteile bei Swiss Life

✔ Die BU-Versicherung mit Fairnessversprechen

✔ Keine unnötige Bürokratie beim Beantragen von Leistungen

✔ Tarif SBU (4U) von unabhängigen Versicherungsspezialisten als „hervorragend“ bewertet

✔ Finanzstarker Versicherer mit strengem Risikomanagement und soliden Bilanzen

✔ Individuelle Beratung persönlich, telefonisch, online, per E-Mail

Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung Junge Frau mit roten Kopfhörern
Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung Junge Frau mit roten Kopfhörern

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Sonderkonditionen

Befinden Sie sich im Studium, in der Ausbildung, in der Schule oder sind in speziellen Branchen tätig?

BU für spezielle Branchen

Die MR.BU, KR.BU und BU Flex sind ideal für alle, die in bestimmten Branchen arbeiten. Sie und ihre Angehörigen erhalten einen umfassenden Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen. 

BU für Studierende

Studierende profitieren bei Swiss Life von reduzierten Versicherungsbeiträgen und erhalten dennoch vollen Berufsunfähigkeitsschutz.


 

BU für Azubis

Mit unserem Ausbildungstarif bieten wir Azubis von Anfang an vollumfänglichen Schutz, auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung.
 

BU für Schüler

Oft gibt es vom Staat keine Leistung, wenn die Schulausbildung z. B. aufgrund einer Krankheit nicht fortgeführt werden kann. Ein früher Einstieg lohnt sich: Der Beitrag ist besonders günstig und bleibt dauerhaft erhalten.

Warum reicht die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?

Die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Viele Menschen können davon nicht einmal die laufenden Kosten decken, geschweige denn ihren gewohnten Lebensstandard halten.

Die Rente in voller Höhe erhält allerdings nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Dabei zählt nicht, in welchem Beruf Sie zuletzt tätig waren: Können Sie z. B. nicht mehr als Handwerker arbeiten, aber noch einen Job im Callcenter ausüben, besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Rente. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer länger als sechs Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch. Lediglich vor dem 2. Januar 1961 Geborene bekommen in manchen Fällen noch eine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit.

Über die gesetzliche Rentenversicherung sind Berufstätige nicht auseichend abgesichert. Deshalb kommt der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine so wichtige Bedeutung zu.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Überblick über die Gründe, die für eine BU sprechen

 

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Durchschnittlich jede vierte beschäftigte Person wird berufsunfähig. Das belegen Zahlen der deutschen Rentenversicherung. Damit liegt das Risiko für Berufsunfähigkeit um einiges höher, als die meisten annehmen: Wie die Swiss Life Studie „Beruf und Risiko“ ergab, hält mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen die Absicherung der eigenen Arbeitskraft für überflüssig – eine gefährliche Fehleinschätzung.

Unfälle und schwere Erkrankungen wie Krebs , Schlaganfall oder Herzinfarkt liegen laut Erhebungen von Swiss Life nur auf dem dritten, vierten und fünften Platz der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Zu mehr als einem Drittel werden Menschen aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Depressionen berufsunfähig . Bei ca. einem Viertel aller Berufsunfähigen sind Erkrankungen des Bewegungsapparats die Ursache – etwa chronische Rückenschmerzen.

Ursachen für Berufsunfähigkeit nach Häufigkeit:

 
 
  • 39 % Psychische bzw. Nervenkrankheiten
  • 12 % Krebs
  • 32 % Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • 8 % Sonstiges
  • 9 % Herz-/Kreislauferkrankungen
Grafik Ursachen Berufsunfähigkeit
Grafik Ursachen Berufsunfähigkeit
Die aufgeführten Beispiele entstammen tatsächlichen Leistungsfällen¹.

Aufgrund von permanentem Stress im Beruf entwickelte eine Versicherungsnehmerin ein Burn-out-Syndrom. Da sich dieses in aller Regel schleichend entwickelt, werden die Symptome in der Regel zunächst ignoriert. Erst nach einem völligen Zusammenbruch (war nicht mehr in der Lage den Alltag zu bewältigen, konnte morgens das Bett nicht mehr verlassen, konnte sich nicht mehr artikulieren) wurde die Diagnose „Burn-out-Syndrom“ gestellt. Seitdem ist die Versicherungsnehmerin in psychologischer und psychiatrischer Behandlung und hat bereits mehrere Krankenhaus-Aufenthalte hinter sich. Die Symptomatik bessert sich nun langsam, allerdings ist die Versicherungsnehmerin bereits seit 2 Jahren nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.

Frau Bucher erhält von Swiss Life eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro und kann damit ihr Leben selbstbestimmt gestalten.

Der Versicherungsnehmer leidet seit Jahren an „Kreuzschmerzen“. Daher ist eine schwere körperliche Tätigkeit nicht mehr möglich. Aufgrund des mittlerweile chronifizierten Schmerzsyndroms entwickelte sich eine Depression. Der Versicherungsnehmer befindet sich seit längerem in Therapie und ist nicht in der Lage, sich allein den Anforderungen des alltäglichen Lebens zu stellen. Die Prognose ist ungewiss.

Herr Wilker erhält von Swiss Life eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro und kann sein Leben selbstbestimmt gestalten.

Die Versicherungsnehmerin ertastete einen Knoten in der rechten Brust. Bei der folgenden Untersuchung beim behandelnden Gynäkologen wurde nicht nur ein 3 cm großer Knoten in der rechten Brust festgestellt, sondern auch ein 2 mm großer Knoten in der linken Brust. Nach der durchgeführten Strahlentherapie wurden die Tumoren durch eine brusterhaltende OP entfernt. Nach der anschließenden Chemotherapie kam die Kundin auf Reha. Die als Folge der Chemotherapie entstandenen Sensibilitätsstörungen der Füße und Hände haben sich bis heute nicht gebessert.

Frau Baur erhält von Swiss Life eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.250 Euro und kann ihr Leben selbstbestimmt gestalten.

Seit Jahren leidet der Versicherungsnehmer an einer beruflichen Überforderungssituation mit zunehmender Angst, Fehlentscheidungen zu treffen. In der Folge entwickelten sich zwanghafte Kontrollgedanken und
-rituale. Mittlerweile ist es dem Kunden nicht mehr möglich, allein Auto zu fahren oder sich unter Menschen zu begeben.

Herr Lehmann erhält von Swiss Life eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro und kann sein Leben selbstbestimmt gestalten.

Der Versicherungsnehmer suchte aufgrund von Atembeschwerden seinen Arzt auf. Bei weiterführenden Untersuchungen wurde ein bösartiger Tumor in der Lunge entdeckt. Daraufhin wurde ein Teil des betroffenen Lungenflügels entfernt und mit einer Chemotherapie begonnen. Durch die Nebenwirkungen der Chemotherapie kann eine schwere körperliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr verrichtet werden.

Herr Kohlman erhält von Swiss Life eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro und kann sein Leben selbstbestimmt gestalten.

¹ Tarif 120, Swiss Life SBU, Industriekaufmann/-frau, 20 Jahre, 1.000 Euro monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr, Angestellte/-r, kaufmännische Ausbildung, mindestens 75 % Bürotätigkeit, Vollzeit, unbefristet; monatliche Zahlweise, Nichtraucher/-in. Überschuss-System: Beitragsverrechnung; Berufsunfähigkeitsrente um 1,1 % jährlich steigend. Die Höhe der künftigen Leistungen aus der Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Karenzzeit: 0 Monate. Dieser Vorschlag setzt normale Gesundheitsbedingungen voraus. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig; es genügt im
Allgemeinen, die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten.  (Berechnungsstand: 10/2022)

Bei allen Leistungsfällen handelt es sich um echte Leistungsfälle. Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgte jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die personenbezogenen Daten wie Alter und Name abgeändert.

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die BU-Versicherung zahlt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen attestiert, dass Sie für mindestens 6 Monate durchgängig zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig sind. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen aus der privaten BU-Versicherung ist, dass Sie bei Vertragsabschluss vollständige sowie wahre Angaben gemacht und alle Vorerkrankungen, nach denen schriftlich gefragt wurde, offengelegt haben.

Hier erfahren Sie mehr zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipp

Der Swiss Life Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich mit optionalen Bausteinen wie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeld ergänzen. So sichern Sie sich für längere Krankschreibungen ohne attestierte Berufsunfähigkeit ab.

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Gut zu wissen
Keine unnötige Bürokratie bei der Beantragung von Leistungen

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Wenn der Leistungsfall eintritt, brauchen Sie unkomplizierte Hilfe, die individuell zu Ihnen passt. Bei der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können wir im Leistungsfall ein schnelles, unkompliziertes Telefoninterview mit Ihnen führen. Umfangreiche Fragebögen und lange Bearbeitungszeiten werden dadurch deutlich reduziert. Zusätzlich steht Ihnen eine feste Kontaktperson zur Verfügung wie z. B. Frau Unterburger sowie die Kolleginnen und Kollegen in unserer Leistungsabteilung. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Gesundheit!

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Gute Gründe für die Swiss Life Berufsunfähigkeits­versicherung

Finanzstark und solide

Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.

Ausgezeichneter Schutz

Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg zählt zu den anerkannten Versicherungs-Spezialisten in Deutschland. Swiss Life wurde für den Tarif SBU (4U) mit "hervorragend" bewertet.

Individuelle Beratung

Profitieren Sie von einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis bei der BU von Swiss Life. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail.

Häufige Fragen zur BU

Statistisch gesehen wird jede vierte Person im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das ermittelte die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) 2018 durch eine Analyse von Daten zur BU-Versicherung.

Betroffen sind alle Altersklassen: So kann z. B. ein Unfall dazu führen, dass junge Menschen berufsunfähig werden.

Berufsunfähigkeit ist ein existenzielles Risiko. Fällt das Einkommen weg, lässt sich der gewohnte Lebensstandard ohne private Absicherung nicht aufrechterhalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke durch eine monatliche Rente.Wer kann den Berufsunfähigkeitsschutz abschließen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder Mensch abschließen, der aktuell oder künftig von seinem Einkommen leben muss. Sie ist für Angestellte ebenso wichtig wie für Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler).

Auch Schülerinnen und SchülerStudierende und Auszubildende sollten sich mit einer BU für den Fall der Fälle absichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen einen vertraglich vereinbarten Rentenbetrag, wenn Sie infolge von Krankheit, einem Unfall oder ähnlichen Umständen nicht mehr imstande sind, Ihren Beruf auszuüben oder einer vergleichbaren Tätigkeit nachzugehen.

Die Kosten der BU-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie hoch soll die monatliche Rente sein, die bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird?
  • Wie alt ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss?
  • Raucht der oder die Versicherte?
  • Wie lange soll die Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen?
  • Besteht in der jeweiligen Berufsgruppe ein erhöhtes Risiko für Berufsunfähigkeit?
  • Wie viel Geld kann oder möchte die versicherte Person für die Beiträge zur BU aufwenden?

Wichtig: Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht automatisch die günstigste – sondern die, mit der Sie im Ernstfall Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Bei der Höhe der BU-Rente sollten Sie sich an Ihrem aktuellen Nettoeinkommen orientieren. Die Versicherung sollte über das gesamte Arbeitsleben hinweg den Lebensunterhalt sichern – also so lange, bis Sie von der gesetzlichen Rente und Ihrer privaten Altersvorsorge leben können.

Nutzen Sie den Swiss Life BU-Rechner, um Ihren voraussichtlichen Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln. Bei einem Beratungstermin vor Ort, per Telefon oder per Videochat erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot – natürlich kostenlos und unverbindlich.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Darum sollten sich schon Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger für den Ernstfall absichern. Der Vorteil, wenn Sie die BU-Versicherung früh abschließen: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge.

Die BU-Versicherung greift,

  • wenn Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf diagnostiziert.
  • wenn Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Nach positiver Prüfung durch die Versicherung erhalten Sie die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die BU-Rente erhalten Betroffene, bis die Berufsunfähigkeit endet, höchstens aber bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.

Berufsunfähig ist, wer dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen und einen ärztlich diagnostizierten Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent hat.

Arbeitsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann und vom Arzt krankgeschrieben ist.

Den Unterschied macht also nicht die Schwere der Erkrankung, sondern die Dauer der gesundheitlichen Einschränkungen bzw. die Aussicht auf Besserung. Einige Versicherer bieten die Arbeitsunfähigkeitsleistungen als Zusatzbaustein zur BU-Versicherung an. 

Bei Vertragsabschluss müssen Sie Fragen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand beantworten. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig: Beantworten Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß! Ansonsten besteht im Ernstfall kein Anspruch auf Leistungen.

Achten Sie nicht nur auf einen günstigen Beitrag zur BU. Wichtig ist vor allem der Leistungsumfang – denn eine Versicherung, die im Ernstfall nicht oder zu wenig zahlt, schadet eher, als dass sie nützt. 

Die wichtigsten Tipps auf einen Blick:

  1. Früh abschließen für günstige Beiträge
  2. Berufsunfähigkeitsrente hoch genug ansetzen
  3. BU mit Beitragsdynamik (Inflationsausgleich) abschließen
  4. Laufzeit über das ganze Arbeitsleben wählen
  5. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
  6. Tarif mit Nachversicherungsgarantie wählen
  7. Vertrag ohne abstrakte Verweisung abschließen

Der BU-Anbieter sollte finanzstark sein und eine hohe Leistungsquote aufweisen. Die Leistungsquote beschreibt, wie viele von 100 Anträgen auf Zahlung einer BU-Rente der Versicherer bewilligt.

Wie hoch Sie Ihre monatliche BU-Rente wählen, hängt von Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf ab. Als Faustregel gilt: Orientieren Sie sich an Ihrem aktuellen Nettogehalt. So können Sie, falls Sie berufsunfähig werden, laufende Kosten weiterhin decken und Ihren gewohnten Lebensstandard halten.

Denken Sie daran, dass die Kaufkraft des Geldes durch die Inflation mit der Zeit abnimmt. Das bedeutet: In Zukunft werden Sie sich mit Ihrem aktuellen Nettogehalt bzw. Ihrer BU-Rente weniger leisten können als jetzt. Ein Tarif mit Beitragsdynamik gleicht diesen Effekt aus, indem die versicherte Leistung regelmäßig um einen festgelegten Betrag ansteigt.

Eine Nachversicherungsgarantie ist ebenfalls empfehlenswert. Damit können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Rente nachträglich erhöhen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn Sie eine Gehaltserhöhung bekommen und Ihr Lebensstandard dadurch steigt, Sie heiraten oder Familienzuwachs bekommen.

Die Laufzeit der BU sollte das gesamte Berufsleben umfassen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Die BU sollte das Einkommen bis zum Alter von 65 bzw. 67 Jahren absichern. Anschließend sollten Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Lebensunterhalt decken können.

Gut zu wissen: Steigt das gesetzliche Rentenalter, kann die Laufzeit der Swiss Life BU entsprechend erhöht werden – maximal um 5 Jahre.

Das Eintrittsalter der BU unterscheidet sich je nach Anbieter. Die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung können Personen zwischen 14 und 55 Jahren abschließen. Beim Swiss Life Berufsunfähigkeitsschutz für Schülerinnen und Schüler liegt das Eintrittsalter bei 10 Jahren. Je früher Sie die BU abschließen, desto günstiger ist sie in der Regel.

Ja, Ihre BU-Beiträge können Sie von der Steuer absetzen. Nutzen Sie hierfür den Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung und tragen Sie Ihre Aufwendungen für die BU unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein. Beachten Sie, dass für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge gelten.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema BU und Steuern

Ja, die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch, wenn Sie bereits eine andere Rente beziehen. Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente oder andere Rentenansprüche angerechnet.

Achtung: Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (Hartz 4) gelten andere Regelungen.

Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten. Das heißt, sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Wer später geboren ist, hat seit der Rentenreform im Jahr 2001, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann (unabhängig vom eigenen Beruf), erhält unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in voller Höhe nur etwa ein Drittel des Bruttogehalts beträgt.

Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur die Hälfte der Rente. Bei mehr als sechs Stunden besteht kein Anspruch.

Die BU-Rente erhalten Sie so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht, höchstens aber bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, prüfen manche BU-Versicherer, ob Sie aufgrund Ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen könnten – unabhängig davon, ob entsprechende Stellen überhaupt verfügbar sind. Dieser Vorgang wird als „abstrakte Verweisung“ bezeichnet. Für Betroffene heißt das im Klartext: Wenn eine vergleichbare Tätigkeit theoretisch denkbar ist, erhalten sie keine BU-Rente!

Schließen Sie deshalb einen Tarif mit dem Merkmal „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ ab.

Gut zu wissen: Swiss Life verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Wir zahlen Ihnen Ihre vereinbarte BU-Rente aus, sobald unsere Leistungsfallprüfung bestätigt hat, dass Sie Ihre vorherige Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können.

Eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sollten sie darum keinesfalls voreilig kündigen! Beachten Sie, dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine BU abschließen möchten. Das führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Die Altersgrenze liegt bei den meisten Anbietern bei 50 bis 55 Jahren – sind Sie älter, können Sie nicht wieder einsteigen. Eine Alternative kann es sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen bzw. die Beiträge zu reduzieren.

Treten Sie mit uns in Kontakt, bevor Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. In den meisten Fällen lässt sich eine individuelle Lösung finden, bei der die so wichtige Absicherung Ihrer Arbeitskraft erhalten bleibt.

In unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden Sie Details zur Kündigung der Swiss Life BU und zu den Alternativen, mit denen sich die Absicherung an Ihre Lebenssituation anpassen lässt.

Sie können in den ersten fünf Jahren oder bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation oder Gehaltsanpassung) Ihre vereinbarte Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Beim Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder bei Erreichen eines von uns anerkannten Bachelor- oder Masterabschlusses während der Versicherungsdauer kann Swiss Life die Einstufung anpassen – der Beitrag kann dadurch sinken. Bei einem Wechsel in einen risikoreicheren Beruf steigt er nicht, zudem muss dieser nicht angezeigt werden.

Der Versicherungsschutz der Swiss Life BU gilt weltweit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch, wenn der Anspruch im Ausland besteht – z. B., wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben.

Weitere Informationen - Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Fairnessversprechen

Die einzige Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Fairnessversprechen.

AVB

Hier finden Sie die  allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Swiss Life BU vor.

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