Deinen Traumberuf ergreifen, auf Weltreise gehen, deine große Liebe heiraten oder eine Familie gründen. Das Leben besteht aus vielen Phasen mit verschiedenen Bedürfnissen. Du hast bestimmt viele persönliche Wünsche und Träume für dein Leben. Diese Pläne zu verfolgen, ist für viele eine Herzensangelegenheit und höchste Priorität. Ernstere Themen werden häufig ausgeblendet oder vernachlässigt.

Doch was, wenn es zum Ernstfall kommt und du berufsunfähig wirst? Im Ernstfall kannst du kaum auf staatliche Unterstützung hoffen, wodurch finanzielle Engpässe entstehen und deine ersehnten Pläne in ferne Zukunft rücken können. Deshalb ist es wichtig, dass du deine eigene Arbeitskraft absicherst.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life passt sich flexibel an dein Leben und deine Bedürfnisse an - überzeuge dich selbst:

Ausbildung

Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung 4U (BU 4U) für Azubis und Studierende

Studierende und Azubis erhalten bei Swiss Life von Anfang an vollumfänglichen Schutz, auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung, passend zum oftmals auch noch reduzierten Budget.

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Weiterbildung

Besserstufungsmöglichkeit

Bei dauerhaftem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf oder bei Ablegen eines Studienabschlusses bzw. einer Meisterprüfung prüfen wir auf Wunsch, ob dein Beitrag dadurch günstiger wird. Bei einem Wechsel in einen risikoreicheren Beruf steigt dein Beitrag nicht. 

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Kurzarbeit, Sabbatical, …

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Wenn es finanziell mal eng wird, kannst du deinen Beitrag bei bestimmten Ereignissen bis zu 36 Monate lang auf 5 Euro monatlich reduzieren – z. B. während Kurzarbeit, Elternzeit, Sabbatical oder Vollzeitweiterbildung. Während dieser Zeit bleiben dennoch 70 % deiner BU-Rente im Leistungsfall erhalten.

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Gehaltserhöhung, Hochzeit, ...

Nachversicherungsgarantie

Wenn sich dein Absicherungsbedarf erhöht, z. B. bei Hochzeit, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung, kann dein Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen flexibel erhöht werden – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Wenn es gesundheitlich mal nicht so läuft – unsere Akuthilfe und AU-Option sind für dich da 

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Katharina ist von Beruf Bürokauffrau. Mit 46 Jahren bekam sie die Diagnose bösartige Tumore in Brust, Leber und Lymphdrüsen. Der Primärtumor ist nicht feststellbar, was eine Behandlung sehr schwierig macht. Sie bekommt bereits ihre dritte Chemotherapie. Swiss Life leistet schnell und unkompliziert für zwölf Monate die vereinbarte Akuthilfe-Rente und ermöglicht Katharina so, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.*

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Jonas erlitt einen schweren Bandscheibenvorfall. Aufgrund der Schmerzen und der Bewegungseinschränkung ließ er sich krankschreiben. Mittlerweile ist er bereits seit vier Monaten arbeitsunfähig und wird gemäß der schriftlichen Prognose seiner Ärztin auch in den nächsten acht Wochen seine Arbeit nicht wieder aufnehmen können.
Swiss Life leistet eine Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Rente) in Höhe der bei Berufsunfähigkeit vereinbarten monatlichen Rente für die Dauer der sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit und ermöglicht Jonas so ein selbstbestimmtes Leben.*

Hast du Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung von Swiss Life?

Schreib uns dein Anliegen.

Mit der Swiss Life BU (4U) perfekt eingestimmt auf selbstbestimmt

Je früher du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, desto günstiger sind zumeist deine Beiträge. Im Laufe deines Lebens passt sich die Swiss Life BU (4U) flexibel an deine Bedürfnisse an. Außerdem bietet dir unsere Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Vorteile: 

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Im Leistungsfall verzichten wir auf den abstrakten Verweis auf einen anderen Studiengang bzw. eine andere Tätigkeit.

Dynamische Anpassung

Jährliche Anpassung der Absicherung innerhalb der vereinbarten Dynamik möglich – bis 6 Jahre vor Betragszahlungsende.

Weltweiter Versicherungsschutz

Weltweit und rund um die Uhr abgesichert – auch im Urlaub und in der Freizeit.

Jetzt reinklicken und weitere Informationen zu unserer Swiss Life BU (4U) erhalten 

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Mit unseren Branchenlösungen profitierst Du durch die besondere Zielgruppenorientierung! 

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Besondere Vorteile, maßgeschneiderte Vorsorgelösungen und weitere Highlights bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung unserer Branchenlösungen an. Du möchtest wissen, ob du davon profitieren kannst? Zugang zu unseren Branchenlösungen hast du durch die Anbindung zu einer der angeschlossenen MetallRente, KlinikRente und ChemieRente Branchen. Dabei ist allein die Zugehörigkeit zu einer der Branchen entscheidend, egal ob als Angestellte, Selbstständige, Auszubildende oder Studierende. 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life für ein selbstbestimmtes Leben

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Erfahrung und Vertrauen

Swiss Life bietet bereits seit 1894 Berufsunfähigkeitstarife am deutschen Markt an und ist damit einer der ältesten BU-Anbieter.

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Leistungsanerkennungsquote

Nur wenige Anbieter können mit einer, über Jahrzehnte hinweg, so hohen Leistungs- anerkennungsquote überzeugen – durchschnittlich über 80% in den letzten 20 Jahren.

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Beiträge

Bei uns können Kundinnen und Kunden auf Beitragsstabilität vertrauen: noch nie hat sich in der Vergangenheit der zu zahlende Nettobeitrag erhöht.

Ausgezeichneter BU-Schutz

Unsere Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung wird regelmäßig von namhaften, unabhängigen Rating-Agenturen und Analysehäusern untersucht und mit exzellenten Bewertungen ausgezeichnet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

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Zehn Tipps für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wir verraten dir zehn Tipps, wie du dich richtig gegen die Berufsunfähigkeit absicherst und welche Alternativen es zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. 

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeit kann alle treffen, denn die Ursachen dafür sind vielfältig: von Depressionen oder Burn-out über Unfälle bis hin zu Krebs oder Schlaganfall. Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in solchen Situationen helfen kann, erklären wir dir hier.

Junger Mann im blauen Hemd und verschränkten Armen blickt in die Kamera

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* Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgte jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden.