Der Schulalltag Ihres Kindes ist durch Vielfalt und Herausforderungen geprägt – Leistungsfähigkeit ist entscheidend. Das wird uns häufig erst bewusst, wenn das Leben unseres Kindes aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt wird.
Kinder und Jugendliche sind zunehmend von psychischen Belastungen betroffen. Dies zeigen auch die Ergebnisse der von Swiss Life und YouGov Deutschland durchgeführten repräsentativen Studie – ein Drittel der befragten Kinder von 10 bis 17 Jahren klagen über häufigen Stress. Ein Drittel hat in den vergangenen Monaten digitales Mobbing, 15 % psychisches und 13 % körperliches Mobbing erlebt.² Psychische Erkrankungen stellen unter den gesamten BU-Leistungsfällen mittlerweile mit 37 % die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar, gefolgt von Einschränkungen am Bewegungsapparat und Unfällen.³
Denken Sie heute schon an morgen und ermöglichen Sie Ihrem Kind ein selbstbestimmtes Leben. Denn: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler zahlt Ihrem Kind entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente, wenn es die Schulbildung oder die berufliche Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verfolgen kann.
Die Absicherung Ihres Kindes über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, da z. B. die Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder Nachhilfe die finanzielle Situation der Familie stark (negativ) beeinflussen können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab dem 10. Lebensjahr möglich und kann Ihnen und Ihrem Kind im Ernstfall ermöglichen, nach und nach mehr Selbstbestimmung zurückzuerlangen.
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Wir möchten Ihnen wertvolles Wissen an die Hand geben, das zum Wohlbefinden Ihres Kindes beitragen und Stress sowie Mobbing vorbeugen bzw. entgegenwirken kann.
Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind bedeutsam
In einem herausfordernden und komplexen Alltag ist das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein zentrales Element für eine physisch und psychisch gesunde Entwicklung des Kindes. Ein Großteil der Schüler nutzt dieses Vertrauensverhältnis und sucht den offenen Austausch – mehr als 89 % der Schüler vertrauen sich ihren Eltern im Falle von Mobbing und mehr als die Hälfte bei Stress an.²
Diese offene und vertrauensvolle Kommunikation bietet Ihnen als Eltern die Chance, Ihrem Kind zu helfen, den Druck herauszunehmen, wertvolle Tipps zu geben oder ggf. Lehrkräfte zurate zuziehen.
Präventionsarbeit an Schulen und Bildungseinrichtungen wichtig
Zudem trägt Präventionsarbeit an Schulen und Bildungseinrichtungen entscheidend dazu bei, Schulkindern Kompetenzen zum richtigen Umgang mit Stress und Mobbing zu vermitteln. Durch Kursangebote können Schüler so beispielsweise hilfreiche Werkzeuge zum richtigen Umgang mit Cybermobbing erlernen.
Nehmen Sie Kontakt zu Schulen oder Bildungseinrichtungen auf und erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten und Angeboten.
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Wir von Swiss Life lassen uns regelmäßig von namhaften, unabhängigen Rating-Agenturen und Analysehäusern untersuchen und erhalten exzellente Bewertungen. So können wir sicherstellen, dass wir unsere hohen Qualitätsstandards zu 100 % gerecht werden.
¹ Tarif 122, Swiss Life SBU 4U, Schüler/in ab 11. Klasse, 16 Jahre, 1.000 Euro monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr, kein risikorelevantes Hobby ausgewählt, monatliche Zahlweise. Überschusssystem: Beitragsverrechnung; Berufsunfähigkeitsrente um 1,10 % jährlich steigend. Die Höhe der künftigen Leistungen aus der Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Karenzzeit: 0 Monat(e). Dieser Vorschlag setzt normale Gesundheitsbedingungen voraus. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig; es genügt im Allgemeinen, die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten.
(Berechnungsstand: 07/2020)
² Swiss Life Deutschland und YouGov Deutschland, Online-Befragung von 512 Eltern und 512 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 - 17 Jahren, Juli 2021
³ Bestand der Swiss Life-Leistungsfälle, Stand: 12/2019
Die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und den mit der jeweiligen Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen.