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Versorgungsausgleich
 
Ansprüche und Anwartschaften klar geregelt.
 
Thema des Monats: Scheidung und Altersvorsorge
 
 
Versorgungsausgleich: Das Wichtigste im Überblick
  • Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung zwingend, unabhängig vom Güterstand, durchgeführt.
  • Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung jedes Anrecht auf (Alters-)Renten bzw. -kapital der Ehegatten ausgleichen, die während der Ehe entstanden sind.
  • Ein Versorgungsausgleich findet auch unter Rentnern statt.

 
 
Versorgungsausgleich und Rentenversicherungen
Prinzipiell unterliegen alle Rentenversicherungen dem Versorgungsausgleich. Ausnahme: Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht fallen in den Zugewinnausgleich, wenn das Kapitalwahlrecht vor dem Scheidungsantrag ausgeübt worden ist.

Umgekehrt gilt: Kapitalbildende Lebensversicherungen werden normalerweise im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Kapitalversicherungen mit Rentenwahlrecht fallen jedoch dann in den Versorgungsausgleich, wenn das Rentenwahlrecht vor der Scheidung ausgeübt worden ist.
 
 
 
Versorgungsausgleich bei Auflösung einer Ehe
 
Auch Anrechte der betrieblichen Altersversorgung fallen unter den Versorgungsausgleich.

Besonderheiten bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
Nur laufende Renten fallen unter den Versorgungsausgleich, vorausgesetzt, der Leistungsfall ist während der Ehezeit eingetreten.
 
 
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