Die wichtigste Neuerung: Jetzt werden bei Scheidungen alle Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt, in dem sie entstanden sind. Dieses Prinzip heißt interne Teilung.
Früher wurden Anrechte – unabhängig davon, woher sie stammten – überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben (Stichwort: Barwertverordnung). Eine externe Teilung, also eine Begründung eines Anrechts bei einem anderen Versorgungsträger, soll es nur noch in Ausnahmefällen geben.