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Wohn-Riester ist auch Riester
 
Grundlegende Prinzipien gelten für alle Riester-Modelle.
 
Egal, ob Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan oder die Förderung einer selbstgenutzten Immobilie: Grundlegende Prinzipien gelten für alle Riester-Varianten.
Wohn-Riester - die Eigenheimrente
 
 
 
Thema des Monats Die Riester-Rente Thema des Monats Die Riester-Rente
 
 
 
Nur ein begrenzter Personenkreis ist förderberechtigt
Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Unmittelbar förderberechtigt sind darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Mehr dazu: Wer ist förderberechtigt?
 
 
Förderung während der Ansparphase, dafür Besteuerung im Ruhestand
Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester-Vorsorgevertrag einzahlt, erhält in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Im Ruhestand unterliegen alle Produkte der nachgelagerten Besteuerung.

Mehr dazu: Förderung und Steuern: Die Rolle des Finanzamts jetzt und später.
 
 
Für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag erforderlich
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen: Der Versicherte zahlt einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro) abzüglich der ihm zustehenden Zulagen in einen förderfähigen Vertrag. Wer weniger zahlt, erhält Grund- und Kinderzulagen nur anteilig.

Mehr dazu: Förderung und Steuern: Die Rolle des Finanzamts jetzt und später.
 
 
Nur zertifizierte Produkte können genutzt werden
Die für die Förderung obligatorische BaFin-Zertifizierung bestätigt nur, dass ein Riester-Produkt die formalen Anforderungen der Bundesanstalt erfüllt. Diese Bescheinigung darf nicht mit einem Gütesiegel verwechselt werden: Sie besagt beispielsweise nicht, ob ein Versicherer wirtschaftlich arbeitet oder ob seine Produkte wirklich eine gute Rendite aufweisen.

Mehr dazu: Staatlich geförderte Zusatzversorgung: Die Riester-Rente im Überblick.
 
 

Weitere grundlegende Informationen:
Thema des Monats Die Riester-Rente.
 
 
Stand: 12/2009
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