Nur ein begrenzter Personenkreis ist förderberechtigtDie Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Unmittelbar förderberechtigt sind darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
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Wer ist förderberechtigt?