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Überblick Wohn-Riester
 
Förderung, Besteuerung, förderschädliche Verwendung, Vor- und Nachteile.
 
Wohn-Riester - die Eigenheimrente
 
 
Zum 1. Januar 2008 ist das neue „Eigenheimrente-Gesetz“, besser bekannt als „Wohn-Riester“, in Kraft getreten. Mit Hilfe der Riester-Förderung soll es mehr Menschen möglich gemacht werden, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben.

Mehr dazu: Welche Immobilien werden gefördert?
Zwei Wege führen zum Wohn-Riester
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Riester-Förderung für eine Immobilie zu nutzen: Entweder entnimmt der Versicherte Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag, etwa aus einem Banksparplan, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Oder er wählt ein Produkt, das gezielt als Wohn-Riester-Lösung konzipiert worden ist, etwa einen riesterfähigen Bausparvertrag oder einen riesterfähigen Immobilienkredit.

Mehr dazu: Zwei Wege zur Eigenheimrente.
 
 
In der Ansparphase: Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug
Wie bei allen Riester-Varianten: Neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich steuert der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro bei, für seit 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.

Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro. Zahlen Sie einen Immobilienkredit ab, dürfen Sie die Tilgungsleistung als Sonderausgaben ansetzen, nicht jedoch die Zinsen.
 
 
Die Rolle des Wohnförderkontos
Das sogenannte Wohnförderkonto ist die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-Riester. Wird aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag angespartes Kapital entnommen, wird der Entnahmebetrag auf dem Wohnförderkonto eingestellt. Bei geförderten Immobilienkrediten werden die förderfähigen Tilgungsleistungen mitsamt Zulagen auf dem Wohnförderkonto erfasst. Das fiktive Guthaben auf diesem Konto wird jedes Jahr mit 2 % verzinst. In der Rentenbezugsphase wird auf die Verzinsung verzichtet. Nach Renteneintritt werden auf den im Konto verzeichneten Betrag (Auflösungsbetrag) Steuern fällig.

Mehr dazu: Steuerliche Aspekte.
 
 
In der Rentenphase: Besteuerung der Leistungen
Im Ruhestand müssen Sie den Betrag auf Ihrem Wohnförderkonto mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Das können Sie entweder sofort und auf einen Schlag erledigen. Dann setzt der Fiskus nur 70 % des Kontostandes als sonstige Einkünfte an. Oder Sie versteuern Jahr für Jahr – bis zu Ihrem 85. Geburtstag – einen Teil des Auflösungsbetrags.

Mehr dazu: Steuerliche Aspekte.
 
 
Wann Sie die Riester-Förderung zurückzahlen müssen
Auch bei der Eigenheimrente gilt das Riester-Prinzip: Wer sein angespartes Geld förderschädlich verwendet, muss sämtliche Zulagen sowie die Steuerersparnis zurückzahlen.

Neben dem vom Gesetzgeber bei allen Riester-Varianten als förderschädlich erachteten Aktionen – etwa die Übertragung des Guthabens auf einen Lebensgefährten – ist beim Wohn-Riester folgendes nicht erlaubt:
  • Verkauf der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte investiert wieder in ein Riester-Produkt oder in eine begünstigte Immobilie.)
  • Vermietung der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte muss aus beruflichen Gründen umziehen und vermietet zeitlich befristet.)

Wichtig zu wissen: Die Forderung nach förderunschädlichem Verhalten endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand, sondern erst 20 Jahre später! Auch Rentner dürfen eine riestergeförderte Immobilie nicht verkaufen oder vermieten.

Mehr dazu: Förderschädlich oder förderunschädlich? und Wohn-Riester: Vor- und Nachteile.
 
 
Vorteile…
Das wichtigste Argument: Nach dem Ende der Eigenheimzulage eröffnet der Wohn-Riester Personengruppen den Weg zum eigenen Häuschen, die sonst an der Finanzierung gescheitert wären. Gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag.

Mehr dazu: Wohn-Riester: Vor- und Nachteile.
 
 
… und Nachteile
Die drei am häufigsten genannten Kritikpunkte:
  • Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen klaren Lebensweg – immer am gleichen Ort ansässig, keine Scheidung, auch im Ruhestand genug Geld für die Versteuerung etc. Doch wer kann schon sagen, wie sein Leben in 30, 40 oder gar 50 Jahren aussehen wird? Nicht vergessen: Auch 20 Jahre nach Renteneintritt spielen diese Aspekte noch eine Rolle!
  • Wer eine Immobilie kauft, kann üblicherweise später – wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu groß geworden ist – in eine kleinere Wohnung umziehen und die Mieteinnahmen als zusätzliches Einkommen nutzen. Dieses Vorgehen sieht Wohn-Riester nicht vor.
  • Der Begriff Eigenheimrente täuscht: Der Wohn-Riester-Sparer bekommt im Alter kein zusätzliches Geld ausgezahlt. Ganz im Gegenteil: Er muss kurioserweise für ein Einkommen, das er gar nicht bekommt, Steuern zahlen. Das heißt, er kann zwar mietfrei wohnen, hat aber eine erhöhte Steuerlast.


Mehr dazu: Wohn-Riester: Vor- und Nachteile und Wirklich gut oder nur gut gemeint? Kritische Gedanken zum Wohn-Riester.
 
 
Stand: 12/2009
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