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Häufige Fragen (FAQ)
 
Was Sie über den Wohn-Riester wissen sollten.
 
Wohn-Riester - die Eigenheimrente
 
 
Ich bin bereits seit Jahren Riester-Sparer. Künftig möchte ich die Riester-Förderung nutzen, um eine Eigentumswohnung zu erwerben. Muss ich dafür einen neuen Vertrag abschließen?
Nein, Sie können Geld aus Ihrem bestehenden Vertrag entnehmen. Mehr dazu: Zwei Wege zur Eigenheimrente.
 
 
Aus welchen Riester-Produkten darf ich Geld entnehmen?
Aus Rentenversicherungen, Banksparplänen und Fondssparplänen. Die Verträge laufen übrigens auch nach einer kompletten Kapitalentnahme weiter und können daher jederzeit wieder bespart werden.
 
 
Es war doch auch schon vor 2008 die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus Riester-Verträgen vorgesehen. Was ist durch das Eigenheimrente-Gesetz anders geworden?
Ein wesentlicher Aspekt: Nach der alten Regelung hätte bereits zwei Jahre nach der Entnahme mit der Rückzahlung des Kapitals begonnen werden müssen, damit das Konto bei Renteneintritt wieder ausgeglichen ist. Diese Vorgabe fehlt nun. Außerdem darf nun der Sparbeitrag zu 100 % entnommen werden.
 
 
Darf ich auch Kapital für eine Renovierung oder einen Umbau entnehmen?
Nein, nur Bau oder Kauf wird gefördert. Mehr dazu: Welche Immobilien werden gefördert?
 
 
Kann ich Wohn-Riester auch für ein laufendes Immobilien-Darlehen nutzen?
Ja, wenn Sie Ihre Immobilie nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut haben.
 
 
Was ist bei der Versteuerung des Wohnförderkontos besser: die laufende oder die einmalige Besteuerung?
Das hängt von der individuellen Situation ab: Für Ruheständler mit hohem Steuersatz, die darüber hinaus genug Geld zur Verfügung haben, lohnt sich eher der Sofortzahler-Rabatt. Wer als Rentner nur wenig Steuern zahlen muss, fährt mit der anteiligen Besteuerung besser. Mehr dazu: Steuerliche Aspekte
 
 
Was passiert, wenn ich im Alter umziehen muss, weil meine Immobilie für meinen Ehepartner und mich nicht mehr geeignet ist?
Das kommt darauf an: Wer sich in ein Seniorenstift einkaufen will, kann beispielsweise die Riester-Förderung dafür verwenden. Wer aber „nur“ näher zu seinen Kindern ziehen will, damit das Leben im Alter leichter wird, dem wird förderschädliches Verhalten unterstellt. Mehr dazu: Förderschädlich oder förderunschädlich?
 
 
Darf ich mir auch eine Immobilie im Ausland kaufen?
Das ist derzeit rechtlich ausgeschlossen. Allerdings ist hier bald eine Änderung zu erwarten: Im September 2008 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Regelung kritisiert, da sie gegen das Recht der Freizügigkeit in Europa verstößt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, nachzubessern. Daher ist zu erwarten, dass bald auch Immobilien in anderen Ländern gefördert werden.
 
 
Richtet sich Wohn-Riester eher an Gutverdiener oder eher an Geringverdiener?
Hier gehen die Meinungen der Fachleute auseinander.

Eine häufig vertretene Position:
Wohn-Riester ist lediglich für Geringverdiener empfehlenswert, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten bzw. für sehr kinderreiche Familien, die auf dem Wohnungsmarkt auch keine geeignete Immobilie zur Miete finden. Für alle anderen ist es besser, den Immobilienerwerb separat zu finanzieren und mit der Riester-Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen.

Die Gegenposition:
Wohn-Riester erhöht die Einnahmen im Ruhestand nicht, sondern – aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung – verringert sie sogar. Nur wer neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmen zu erwarten hat, sollte daher eine Immobilie auf diesem Weg finanzieren. Außerdem profitieren gerade Besserverdiener von den steuerlichen Vorteilen, der auf 2 % festgeschriebenen Verzinsung des Wohnförderkontos sowie die Möglichkeit, bei einer Einmalversteuerung des Wohnförderkontos 30 % Rabatt zu bekommen.

Jeder muss die Argumente für sich genau abwägen und sich eingehend beraten lassen, z. B. auch vom Steuerberater.
 
 
Stand: 12/2009
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