Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen: Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen ist sehr häufig die Ehefrau des Firmeninhabers angestellt – manchmal auch umgekehrt. Nicht selten sind Kinder, deren Ehegatten oder sonstige Familienangehörige wie Bruder oder Schwester beschäftigt.
Aber sind diese mitarbeitenden Familienangehörigen aus Sicht der Sozialversicherung überhaupt Mitarbeiter? Wenn sie keine oder nur geringe Anteile am Unternehmen halten, geht man in der Praxis von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus und meldet sie zur Sozialversicherung an. Doch dies erweist sich häufig im Nachhinein als schwerwiegender Fehler mit Folgen.
Dieser Themenschwerpunkt zeigt, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, wie unliebsame Überraschungen vermieden werden können.
Das Swiss Life Thema des Monats August ist der erste Teil des Zweiteilers Mitarbeitende Familienangehörige. Der zweite Teil beschäftigt sich ausführlich mit möglichen Konsequenzen für all jene, die Beiträge leisten, ohne versicherungspflichtig zu sein.