Bei Riester wie auch Rürup werden von den Anbietern als mögliche Personenkreise unter anderem „Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige“ genannt. Sicher, all diesen Gruppen stehen beide Schichten offen. Doch dies bedeutet nicht, dass beide Produkte in gleichem Maße empfehlenswert sind.
Personen mit niedrigem Einkommen, die förderberechtigt sind, sollten auf jeden Fall Riester den Vorzug geben. Für alle Jüngeren, die erst nach 2040 in Rente gehen, ist Riester eine lohnende Investition, da die Beiträge bereits heute voll absetzbar sind.
Freiberufler und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Riester-Förderung. Sie stellen damit die größte Zielgruppe von Rürup dar – vor allem dann, wenn sie nicht mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind.
Die Rürup-Rente ist für Arbeitnehmer meist weniger interessant. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: So kann sie zum Beispiel bei kinderlosen Spitzenverdienern eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) darstellen, damit die Steuervorteile optimal ausgeschöpft werden. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist also empfehlenswert.