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Riester oder Rürup?
 
Zwei Konzepte im Vergleich
 
Auf den ersten Blick gibt es zahlreiche Parallelen: Beide Schichten der Altersvorsorge sind staatlich gefördert, setzen auf lebenslange Rente statt auf Kapitalauszahlung und sind vor Hartz IV geschützt. Ist die Rürup-Rente also eine Konkurrenz für Riester?
Vorsorge-Know-how: Riester oder Rürup
 
 
 
Thema des Monats
 
Riester-Rente (11/2009)
Rürup-Rente (02/2010)
 
 
Personenkreise und Zielgruppen
Bei Riester wie auch Rürup werden von den Anbietern als mögliche Personenkreise unter anderem „Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige“ genannt. Sicher, all diesen Gruppen stehen beide Schichten offen. Doch dies bedeutet nicht, dass beide Produkte in gleichem Maße empfehlenswert sind.

Personen mit niedrigem Einkommen, die förderberechtigt sind, sollten auf jeden Fall Riester den Vorzug geben. Für alle Jüngeren, die erst nach 2040 in Rente gehen, ist Riester eine lohnende Investition, da die Beiträge bereits heute voll absetzbar sind.

Freiberufler und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Riester-Förderung. Sie stellen damit die größte Zielgruppe von Rürup dar – vor allem dann, wenn sie nicht mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind.

Die Rürup-Rente ist für Arbeitnehmer meist weniger interessant. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: So kann sie zum Beispiel bei kinderlosen Spitzenverdienern eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) darstellen, damit die Steuervorteile optimal ausgeschöpft werden. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist also empfehlenswert.
Eltern wählen Riester
Die Riester-Förderung sieht eine Grundzulage für den Vertragsinhaber und für jedes Kind eine Kinderzulage vor; sie sind bis zum Jahr 2008 auf 154 Euro bzw. 185 Euro gestiegen. Rürup dagegen hat keine kinderbezogene Komponente. Grundsätzlich ist Rürup für alle Steuerzahler interessant. Eine Gemeinsamkeit jedoch: In der Grundausstattung von Riester wie auch Rürup ist weder eine Witwen- noch eine Waisenversorgung vorgesehen; diese Leistungen werden in der Regel als Zusatzversicherungen vereinbart.
Weitere Unterschiede
  • Der Gang zum Standesamt ist entscheidend. Während bei Riester auch Lebensgefährten abgesichert werden können (im Leistungsfall jedoch förderschädlich), zählen bei Rürup nur Verbindungen mit Trauschein.
  • Kapital oder Rente? Riester sieht seit 2005 auch eine Teilkapitalisierungsmöglichkeit von 30 Prozent sowie eine Kapitalauszahlung von Kleinbetragsrenten vor, Rürup ausschließlich die Kapitalauszahlung von Kleinstbetragsrenten.
  • Verwertungssicherheit: Riester bietet mehr Flexibilität durch (wenn auch zum Teil förderschädliche) Vererbbarkeit, Übertragbarkeit, Kapitalisierbarkeit. Rürup bleibt auch in Zukunft nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar. In der Ansparphase sind übrigens beide Vorsorgewege vor Hartz IV geschützt.

Fazit für Förderberechtigte: „Rürup folgt Riester“
  • Die Riester-Rente hat eine Kapitaloption.
  • Die Riester-Rente kann bei Bedarf auch förderschädlich verwertet werden und ist somit insgesamt flexibler.
  • Die Riester-Rente hat durch das Zulageverfahren eine steuerliche Mindestförderung; das ist gerade für niedrige Einkommen von Bedeutung.
  • Die Riester-Rente hat mit § 10a EStG einen eigenen Sonderausgabenabzug, der nicht in steuerlicher Konkurrenz zu den Beiträgen für andere Vorsorgeformen steht.

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