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Hinterbliebenenschutz
 
An die Familie denken
 
Egal, welche Lebens- oder Rentenversicherungsvariante Sie abgeschlossen haben: Wenn Sie in einer Partnerschaft leben oder Kinder haben, sollten Sie auf jeden Fall einen ausreichenden Hinterbliebenenschutz vereinbaren.
Vorsorge-Know-how: Hinterbliebenenschutz
 
 
Angehörige finanziell absichern
Eine Hinterbliebenenabsicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern muss als zusätzliche Leistung vereinbart werden. Ausnahme: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden automatisch auch Ehegatten und Kinder der verstorbenen Mitglieder unterstützt.
Bei allen darüber hinaus freiwillig abgeschlossenen Personenversicherungen kann in der Regel ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden: bei privaten Rentenversicherungen, bei Kapitallebensversicherungen, bei der betrieblichen Altersversorgung sowie bei den staatlich geförderten Modellen Riester-Rente und Rürup-Rente. Eine reine Risikolebensversicherung leistet bei Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer.
Wer sich einmal vor Augen geführt hat, wie gering die gesetzlichen Leistungen inzwischen geworden sind, muss kaum noch von der Notwendigkeit überzeugt werden, zusätzlich für seine Familie vorzusorgen. Besonders bei jüngeren Ehepaaren reicht die Hinterbliebenenrente nicht zum Leben aus. Wer nur kurz verheiratet war, hat übrigens gar keinen Anspruch.
Doch ein privater Hinterbliebenenschutz bietet weitere klare Vorteile:
  • Auch Partnerschaften ohne Trauschein, erwachsene Kinder oder andere nahe stehende Personen können bedacht werden.
  • Bei einigen Modellen kann je nach Bedarf eine Einmalzahlung, die sogenannte Todesfall-Leistung, oder eine monatliche Rente für die Hinterbliebenen vereinbart werden.
  • Firmenteilhaber können so ihr Unternehmen absichern, Bauherren ihre Hypothek.

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