Wer sich einmal vor Augen geführt hat, wie gering die
gesetzlichen Leistungen inzwischen geworden sind, muss kaum noch von der Notwendigkeit überzeugt werden, zusätzlich für seine Familie vorzusorgen. Besonders bei jüngeren Ehepaaren reicht die Hinterbliebenenrente nicht zum Leben aus. Wer nur kurz verheiratet war, hat übrigens gar keinen Anspruch.