Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Er erbringt die Beiträge aus eigenen Mitteln oder aus umgewandeltem Entgelt des Arbeitnehmers. Dieser wiederum ist die versicherte Person und Inhaber des
Bezugsrechts der Versicherung.
Bei einem Jobwechsel kann der Arbeitnehmer in der Regel die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Diese Mitnahmemöglichkeit wurde in letzter Zeit zusätzlich erweitert und heißt
Portabilität. Zusatzversicherungen (Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz) können vereinbart, eine Rentengarantiezeit festgeschrieben werden. Außerdem ist eine Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit möglich.
Die Direktversicherung eignet sich für alle Arbeitnehmer, die derzeit (Stand 2010) bis zu 2.640 Euro (vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr in eine betriebliche Altersvorsorge investieren und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen wollen. Wenn die Arbeitnehmer keine Versorgung in einer nach §40b EStG geförderten Versicherung haben, erhöht sich der steuerlich geförderte Beitrag um 1.800 Euro.
Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen wie alle Betriebsrenten der
nachgelagerten Versteuerung.