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Direktversicherung
 
Wichtige Begriffe der betrieblichen Altersversorgung (bAV-Lexikon).
 
Bei der Direktversicherung, einem der fünf bAV-Durchführungswege, handelt es sich um eine besondere Art der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie zugunsten seines Mitarbeiters ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
 
Der Beitrag kann vom Arbeitgeber getragen oder vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch eine Teilung zwischen Chef und Mitarbeiter ist möglich.
 
 
Direktversicherung
 
 
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Er erbringt die Beiträge aus eigenen Mitteln oder aus umgewandeltem Entgelt des Arbeitnehmers. Dieser wiederum ist die versicherte Person und Inhaber des Bezugsrechts der Versicherung.

Bei einem Jobwechsel kann der Arbeitnehmer in der Regel die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Diese Mitnahmemöglichkeit wurde in letzter Zeit zusätzlich erweitert und heißt Portabilität. Zusatzversicherungen (Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz) können vereinbart, eine Rentengarantiezeit festgeschrieben werden. Außerdem ist eine Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit möglich.

Die Direktversicherung eignet sich für alle Arbeitnehmer, die derzeit (Stand 2010) bis zu 2.640 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr in eine betriebliche Altersvorsorge investieren und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen wollen. Wenn die Arbeitnehmer keine Versorgung in einer nach §40b EStG geförderten Versicherung haben, erhöht sich der steuerlich geförderte Beitrag um 1.800 Euro.

Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen wie alle Betriebsrenten der nachgelagerten Versteuerung.
 
 
 
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