Nicht nur Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert - auch Studierende, Bezieher von Entgeltersatzleistungen, Pflegende, Mütter und Väter (in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes) sowie bestimmte Selbstständige. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf seiner
Website die Besonderheiten bei diesen Personengruppen vor und erläutert darüber hinaus die Begriffe
Versicherungspflicht,
Befreiung von der Versicherungspflicht und
Versicherungsfreiheit.