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Gesetzliche Rentenversicherung
 
Leistungen und Voraussetzungen
 
Die gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich als Pflichtversicherung angelegt. Im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) werden alle Personengruppen, die versicherungspflichtig sind, konkret benannt. Dazu gehören zum Beispiel alle abhängig Beschäftigten, aber auch bestimmte Selbstständige und andere.
 
 
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente Hinterbliebenenrente Witwen- und Witwerrente Waisenrente Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
 
Wer ist versichert?
Nicht nur Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert - auch Studierende, Bezieher von Entgeltersatzleistungen, Pflegende, Mütter und Väter (in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes) sowie bestimmte Selbstständige. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf seiner Website die Besonderheiten bei diesen Personengruppen vor und erläutert darüber hinaus die Begriffe Versicherungspflicht, Befreiung von der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.
 
 
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