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Zweite Schicht: Zusatzversorgung
 
Betriebliche Vorsorge und Riester-Rente
 
Versicherungsformen & Zielgruppen
Zur Zusatzversorgung gehören die Riester-Rente sowie die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit den fünf Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse.
Vorsorge-Know-how: Zusatzversorgung
 
 
Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber abgewickelt; der Mitarbeiter muss die Variante wählen, die sein Chef anbietet.
Die Riester-Rente ist für einen größeren Personenkreis geeignet: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte sowie einige andere Personengruppen und ihre Ehepartner können die Förderung in Anspruch nehmen.
Kurz gesagt: Mit wenigen Ausnahmen steht die zweite Schicht nur Arbeitnehmern offen.
Förderung & Steuern
Der Gesetzgeber fördert die Zusatzversorgung, indem er in der Erwerbsphase die Beiträge steuerfrei stellt (§3 Nr. 63 EStG) oder einen Sonderausgabenabzug (§10a EStG) ermöglicht.

Bei der Riester-Rente erhalten Versicherte direkte Zulagen: 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Jahr. Für jedes ab Jahrgang 2008 geborene Kind fließen sogar 300 Euro jährlich auf das Riester-Konto.

In der Leistungsphase wirkt die nachgelagerte Besteuerung, d.h. der Rentner muss die Zahlungen, die er aus seiner betrieblichen Altersversorgung oder von seiner Riester-Rente erhält, versteuern (§22 Nr. 5 EStG).
 
 
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