Der Gesetzgeber fördert die Zusatzversorgung, indem er in der Erwerbsphase die Beiträge steuerfrei stellt (§3 Nr. 63 EStG) oder einen Sonderausgabenabzug (§10a EStG) ermöglicht.
Bei der Riester-Rente erhalten Versicherte direkte Zulagen: 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Jahr. Für jedes ab Jahrgang 2008 geborene Kind fließen sogar 300 Euro jährlich auf das Riester-Konto.
In der Leistungsphase wirkt die nachgelagerte Besteuerung, d.h. der Rentner muss die Zahlungen, die er aus seiner betrieblichen Altersversorgung oder von seiner Riester-Rente erhält, versteuern (§22 Nr. 5 EStG).