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Das Drei-Schichten-Modell
 
Pflicht und Kür bei der Altersvorsorge
 
Das klassische Drei-Säulen-Modell mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gehört der Vergangenheit an - jetzt ist das Drei-Schichten-Modell das Maß aller Dinge.
Vorsorge-Know-how: Drei-Schichten-Modell
 
 
Neue Gesetze, neue Chancen!
Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Klingt langweilig – ist es aber nicht! Hinter dieser trockenen Aussage verbergen sich neue Chancen für alle Arbeitnehmer und Selbstständige, sich die Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen. Vorausgesetzt, sie informieren sich über das sogenannte Drei-Schichten-Modell und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten.
Schlüssel zum Verständnis
Das Drei-Schichten-Modell, eine von der Rürup-Kommission entwickelte Idee, wurde vom Gesetzgeber als zentraler Leitgedanke in die jüngste Rentenreform übernommen. Es bildet den Schlüssel zum Verständnis aller Neuregelungen, die durch das Alterseinkünftegesetz seit dem 1. Januar 2005 in Kraft sind.

Im Drei-Schichten-Modell werden Förderung und Besteuerung der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte veranschaulicht. Außerdem ist auf einen Blick zu sehen, dass die gesetzliche Rente nur noch die Basisversorgung darstellt, jedoch nicht mehr die stärkste Säule der Konstruktion bildet.

Wer sich heute über seine Altersvorsorge Gedanken macht, sollte sich deshalb zunächst kurz mit dem Drei-Schichten-Modell beschäftigen. Es lohnt sich.
 
 
Vergleich Drei-Säulen- und Drei-Schichten-Modell Kapitalanlageprodukte Zusatzversorgung Basisversorgung
 
 
Das Drei-Schichten-Modell teilt die Vorsorgevarianten in verschiedene Bereiche auf, die in unterschiedlichen Maßen steuerlich gefördert werden sollen:
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Erste Schicht: Basisversorgung
Zur Basisversorgung zählen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die berufsständische Versorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die sogenannte Rürup-Rente.
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Zweite Schicht: Zusatzversorgung
Zur Zusatzversorgung gehören die sogenannte Riester-Rente sowie die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit den fünf Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse.
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Dritte Schicht: Kapitalanlageprodukte
Hierzu werden alle Produkte gerechnet, die der Altersvorsorge oder einem anderweitigen Vermögensaufbau dienen können. Prominentes Beispiel: die Lebensversicherung.
Die Qual der Wahl?
Der Staat unterstützt also seine Bürger beim Aufbau eines Polsters für den Ruhestand durch verschiedene Maßnahmen. Welcher Weg für Sie der richtige ist, müssen Sie selbst entscheiden – zusammen mit Ihrem Steuerberater und einem Versorgungsspezialisten.
 
 
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