Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Art der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie zugunsten seines Mitarbeiters ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
Der Beitrag kann vom Arbeitgeber getragen oder vom Arbeitnehmer im Rahmen der
Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch eine Teilung zwischen Chef und Mitarbeiter ist möglich.
Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und damit deren Anlagebeschränkungen. So werden die Ansprüche der Beschäftigten gesichert.
Ausführliche Informationen zur Direktversicherung finden Sie in unserem
Themenschwerpunkt Direktversicherung.