Links to www.swisslife.com Über die Swiss Life Gruppe Aktionäre und Analysten
 

 
Die 10 häufigsten Fragen…
 
…rund um die Entgeltumwandlung.
 
Vorsorge-Know-how
 
 
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung, wenn ich kündige?
Das kommt auf verschiedene Faktoren an. Zum Beispiel darauf, wer die Anwartschaft auf eine Betriebsrente finanziert hat – der Mitarbeiter selbst oder der Arbeitgeber? War es der Arbeitgeber, hängt es wiederum davon ab, wie lange in die Betriebsrente eingezahlt wurde. Außerdem spielt es eine Rolle, welcher bAV-Durchführungsweg gewählt wurde.
Um nicht zu sehr abzuschweifen, möchten wir uns an dieser Stelle auf ein Beispiel beschränken:
Die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung
Die erworbenen Ansprüche sind sofort unverfallbar, d.h. der Arbeitnehmer kann sie beim Jobwechsel mitnehmen, auch wenn er nur kurze Zeit in die Betriebsrente eingezahlt hat. Stichwort Portabilität: Ein Übertragungsabkommen regelt die Mitnahme von Versorgungsanwartschaften, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Sofern die Versicherungsunternehmen diesem beigetreten sind, ist die Mitnahme und Fortführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel deutlich vereinfacht.

Wenn Sie unverfallbare Ansprüche aus der Versicherung haben, wird der Arbeitgeber die Versicherung zu Ihren Gunsten freigeben. Sie können die Versicherung privat weiterführen, dann allerdings ohne die Steuervorteile, oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon die Stichworte Entgeltumwandlung, Direktversicherung, Unverfallbarkeit und Portabilität.
 
 
Ist mein neuer Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen bestehenden Vertrag zu übernehmen?
Ein neues Übertragungsabkommen regelt die Übernahme von Versicherungen. Danach kann nur der Wert der Versicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der Arbeitgeber kann jedoch einen anderen Durchführungsweg und Versicherer vorgeben.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon die Stichworte Portabilität und bAV-Durchführungswege.
 
 
Was passiert, wenn ich mich selbstständig mache?
Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder ihn mit eigenen Mitteln privat weiterführen.
 
 
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Auch dann können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder mit eigenen Mitteln privat weiterführen.
 
 
Wenn ich den Vertrag übernehme, muss ich dann weiter bezahlen?
Nein, Sie können den Vertrag auch beitragsfrei stellen lassen.
 
 
Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich in Mutterschutz gehe?
Wenn Sie bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhalten, also zum Beispiel aufgrund Mutterschutz/Elternzeit, haben Sie das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Anderenfalls kann die Versicherung für diesen Zeitraum beitragsfrei gestellt werden.
 
 
An wen wird die Leistung bei Ablauf des Vertrags ausbezahlt?
Die Versicherungsleistung wird an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Das sind Sie als versicherte Person.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon das Stichwort Versicherungsnehmer/versicherte Person.
 
 
Was passiert im Todesfall mit der Direktversicherung?
Ihre Hinterbliebenen, also Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre unterhaltspflichtigen Kinder, erhalten eine Todesfall-Leistung aus der Direktversicherung. Ein Sterbegeld wird an die empfangsberechtigte Person ausbezahlt, sofern keine unterhaltspflichtigen Personen vorhanden sind.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon das Stichwort Hinterbliebene.
 
 
Was ist der Unterschied zwischen eingeschränktem und uneingeschränktem unwiderruflichem Bezugsrecht?
Sofern Sie als Arbeitnehmer die Beiträge zur Direktversicherung aus Entgeltumwandlung leisten, wird Ihnen an der Versicherung ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass Sie unwiderruflich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung erhalten, der Ihnen nicht mehr genommen werden kann.

Finanziert jedoch der Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung, so wird ihm daran gelegen sein, Ihnen die Leistungen aus der Versicherung erst zukommen zu lassen, wenn Sie eine gewisse Betriebstreue gezeigt haben. Hier wird meistens ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, das sich an die Unverfallbarkeitsfristen des Betriebsrentengesetzes anlehnt. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus und haben das 25. Lebensjahr vollendet, wobei die Versicherung und die Versorgungszusage ab dem 01.01.2001 mindestens fünf Jahre bestanden haben müssen, so haben Sie nun ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung erworben.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon das Stichwort Bezugsrecht/Bezugsberechtigter.
 
 
Hat eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung auch Nachteile?
Natürlich – keine Vorsorgelösung ist für jeden Einzelfall geeignet. Einige Beispiele:

Der größte Nachteil ist, dass der förderfähige Beitrag begrenzt ist und somit unter Umständen für eine ausreichende Altersversorgung nicht ausreicht, besonders dann nicht, wenn der Einstieg zu spät erfolgt. Die Leistungen aus einer Betriebsrente unterliegen der Versteuerung; außerdem müssen Rentner auch auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon die Stichworte Höchstgrenzen und Nachgelagerte Versteuerung.
 
 
Was passiert, wenn mein (früherer) Arbeitgeber pleite geht oder die Geschäftstätigkeit einstellt?
Ihre Direktversicherung ist auch bei einer Insolvenz geschützt: Ihre Ansprüche aus dem Bezugsrecht richten sich nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen das Versicherungsunternehmen.

Lesen Sie dazu im bAV-Lexikon die Stichworte Direktversicherung und Insolvenzschutz.
 
 
Seite speichern bei