Was ist der Unterschied zwischen eingeschränktem und uneingeschränktem unwiderruflichem Bezugsrecht?Sofern Sie als Arbeitnehmer die Beiträge zur Direktversicherung aus Entgeltumwandlung leisten, wird Ihnen an der Versicherung ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass Sie unwiderruflich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung erhalten, der Ihnen nicht mehr genommen werden kann.
Finanziert jedoch der Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung, so wird ihm daran gelegen sein, Ihnen die Leistungen aus der Versicherung erst zukommen zu lassen, wenn Sie eine gewisse Betriebstreue gezeigt haben. Hier wird meistens ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, das sich an die Unverfallbarkeitsfristen des Betriebsrentengesetzes anlehnt. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus und haben das 25. Lebensjahr vollendet, wobei die Versicherung und die Versorgungszusage ab dem 01.01.2001 mindestens fünf Jahre bestanden haben müssen, so haben Sie nun ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung erworben.
Lesen Sie dazu im
bAV-Lexikon das Stichwort
Bezugsrecht/Bezugsberechtigter.