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Förderung durch Tarifverträge
 
Mit sanfter Gewalt zur Betriebsrente
 
Vorsorge-Know-how: Förderung durch Tarifverträge
 
 
In immer mehr Branchen wird die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung in Tarifverträgen geregelt. Die Arbeitnehmer können so Teile ihres tarifvertraglichen Lohns oder Gehalts in eine Betriebsrente investieren.
Der Tarifvertrag entscheidet
In vielen Tarifverträgen ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass sich die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligen müssen. Das macht die betriebliche Vorsorge für viele Arbeitnehmer noch attraktiver.
Wird die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung in einem verbindlichen Tarifvertrag allerdings nicht genannt, haben die Beschäftigten der jeweiligen Branche keinen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung aus laufendem Lohn oder Gehalt. In diesem Fall greift der sogenannte Tarifvorrang, dem das Recht auf Entgeltumwandlung untergeordnet ist.
Diese Einschränkung bezieht sich jedoch nur auf Umwandlungen aus dem laufenden Entgelt. Sonderzahlungen sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen in jedem Fall in eine Betriebsrente investiert werden. Damit steht die betriebliche Altersversorgung in der Praxis weit mehr Arbeitnehmern offen als häufig vermutet.
Branchen und Verträge
Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Branche bereits ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung besteht, hier ein Tipp zum Weiterlesen: Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen online eine Auflistung aller seit 2001 geschlossenen relevanten Tarifverträge zur Verfügung.
 
 
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