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Betriebliche Versorgung
 
Chance für alle Arbeitnehmer
 
Was alle Arbeitnehmer wissen sollten: Die betriebliche Altersvorsorge wird von vielen als freiwillige Leistung des Arbeitgebers betrachtet. Ihnen ist nicht bekannt, dass bereits seit Januar 2002 eine entscheidende Gesetzesänderung in Kraft ist.
 
Seither hat jeder Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil seines Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Damit haben es alle Arbeitnehmer selbst in der Hand, ob sie im Alter eine Betriebsrente erhalten oder nicht. Zudem können sie Steuern und Sozialabgaben sparen.
Die Beiträge können vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Unabhängig davon, ob sich der Chef finanziell beteiligt oder nicht, entscheidet nur er, welcher Durchführungsweg gewählt wird. Auch zahlreiche Tarifverträge setzen auf Betriebsrenten.
 
 
Die Durchführungswege der betrieblichen Versorgung Die Durchführungswege der betrieblichen Versorgung
 
 
Betriebsrenten liegt im Trend: Arbeitnehmer setzen zunehmend auf die Entgeltumwandlung, nachdem sie sich über diese Vorsorgevariante genau informiert haben.
Die betriebliche Altersversorgung ist jedoch vielfältiger, als die meisten denken. Auch die Organisation der Altersteilzeit, die Vorsorge für Führungskräfte oder die Verwaltung von Zeitwertkonten zählen zu den Einsatzmöglichkeiten.
Betriebliche Altersversorgung und Drei-Schichten-Modell
Das neue Drei-Schichten-Modell rechnet die betriebliche Altersversorgung der zweiten Schicht (Zusatzversorgung) zu. Weitere Informationen zu diesem Konzept finden Sie in der Rubrik Grundlagenwissen.
 
 
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