Die Beiträge können vom
Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Unabhängig davon, ob sich der Chef finanziell beteiligt oder nicht, entscheidet nur er, welcher
Durchführungsweg gewählt wird. Auch zahlreiche
Tarifverträge setzen auf Betriebsrenten.