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Wie hoch ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit?
Derzeit wird von den rentenversicherten Angestellten jeder Fünfte, von den Arbeitern jeder Dritte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig. Daher bewerten auch Verbraucherschützer eine Berufsunfähigkeits-versicherung für Erwerbstätige als wichtigen Risikoschutz.
Was sind die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit?
In einer Untersuchung haben wir die Ursachen einer Berufsunfähigkeit ermittelt. Danach war eine Schädigung des Bewegungsapparats mit 31 Prozent die häufigste Ursache. Es folgen psychische Erkrankungen mit 25 Prozent. Unfälle machten lediglich 15 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit aus – ein Beleg dafür, dass eine Unfallversicherung allein in den meisten Fällen keinen ausreichenden Schutz bietet.
 
 
Ursachen für BU
 
 
Welche staatlichen Leistungen gibt es im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?
Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur dann, wenn man weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Die eigene berufliche Qualifikation zählt hierbei nicht, ein Manager müsste beispielsweise auch als Pförtner arbeiten. Kann man zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten, gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente.

Einen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz gibt es lediglich für alle, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Alle jüngeren Erwerbstätigen müssen privat vorsorgen.

Die Erwerbsminderungsrente reicht dabei in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Ein 30-Jähriger mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich würde bei einer vollen Erwerbsminderung eine monatliche Rente von lediglich 802 Euro erhalten.

Gesetzliche Absicherung für einen 30-Jährigen laut BMF-Schätzformel
Brutto-
einkommen
monatlich
Netto-
einkommen
monatlich
(ca.)*
Halbe
Erwerbs-
minderungs-
rente**
Volle
Erwerbs-
minderungs-
rente**
1.500 1.190 ca. 262 ca. 524
2.000 1.550 ca. 329 ca. 657
2.500 1.850 ca. 401 ca. 802
3.000 2.100 ca. 462 ca. 923
 
Alle Angaben in Euro, Stand 01.08.2008.
* Angenommen: Lohnsteuerklasse 3, inklusive Solidaritätszuschlag, keine Kinderfreibeträge oder sonstige Einkünfte. Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 14,5 %, keine Kirchensteuer.
** Jeweils Brutto-Beträge vor Steuern.
Berufsanfänger gehen leer aus. Um Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente zu haben, muss man eine Wartezeit von fünf Jahren aufweisen und während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
 
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