Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur dann, wenn man weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Die eigene berufliche Qualifikation zählt hierbei nicht, ein Manager müsste beispielsweise auch als Pförtner arbeiten. Kann man zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten, gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente.
Einen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz gibt es lediglich für alle, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Alle jüngeren Erwerbstätigen müssen privat vorsorgen.
Die Erwerbsminderungsrente reicht dabei in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Ein 30-Jähriger mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich würde bei einer vollen Erwerbsminderung eine monatliche Rente von lediglich 802 Euro erhalten.
Gesetzliche Absicherung für einen 30-Jährigen laut BMF-Schätzformel