Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus seinem Beruf ausscheiden. Einen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz gibt es dabei nur für ältere Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Aber selbst dieser staatliche Schutz reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Jüngere Arbeitnehmer haben überhaupt keinen staatlichen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit mehr. Je nach Gesundheitszustand haben sie allenfalls Anspruch auf eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente. Die berufliche Qualifikation zählt hierbei nicht: Ein leitender Angestellter müsste im Ernstfall auch eine Stelle als Pförtner annehmen.
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