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Wann habe ich als Arzthelfer/in oder medizinische/r Fachangestellte/r Anspruch auf Zuschüsse von meinem Arbeitgeber?
Sie haben Anspruch auf eine vom Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersversorgung, wenn der aktuelle Tarifvertrag für Sie gilt. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten (AAA) ist und Sie beim Verband medizinischer Fachberufe e.V. oder bei der Gewerkschaft ver.di organisiert sind.

Sie haben auch dann einen Anspruch, wenn laut Ihrem Arbeitsvertrag Tarifabschlüsse automatisch für Sie gelten oder Ihr Arbeitgeber die Abschlüsse freiwillig umsetzt.

Ihr Arbeitgeber wird Ihnen auf jeden Fall sagen können, ob der Tarifvertrag für Sie gilt.
Wie hoch ist der Zuschuss, den mein Arbeitgeber zahlt?
Zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt Ihr Arbeitgeber monatlich 20 Euro für Ihre betriebliche Altersversorgung. Dies gilt auch für Auszubildende nach ihrer Probezeit. Arbeiten Sie weniger als 18 Stunden pro Woche, erhalten Sie einen Zuschuss von 10 Euro.

Verzichten Sie auf die vermögenswirksamen Leistungen, erhalten Sie monatlich 56 Euro für Ihre betriebliche Altersversorgung. Auszubildende nach der Probzeit haben Anspruch auf 38 Euro monatlich. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden wöchentlich beträgt der Zuschuss 28 Euro.
Wie viel Geld kann ich selber für eine Betriebsrente sparen?
Sie dürfen jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von Ihrem Bruttogehalt für die betriebliche Altersversorgung sparen (2010: 2.640 Euro). Für Ihren Sparanteil müssen Sie keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Ihr Sparanteil muss dabei aktuell mindestens 186,38 Euro im Jahr betragen.

Ihr Arbeitgeber bezuschusst Ihren Sparanteil mit 20 Prozent der Summe und mindestens 10 Euro monatlich.
 
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