Sie haben Anspruch auf eine vom Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersversorgung, wenn der aktuelle Tarifvertrag für Sie gilt. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten (AAA) ist und Sie beim Verband medizinischer Fachberufe e.V. oder bei der Gewerkschaft ver.di organisiert sind.
Sie haben auch dann einen Anspruch, wenn laut Ihrem Arbeitsvertrag Tarifabschlüsse automatisch für Sie gelten oder Ihr Arbeitgeber die Abschlüsse freiwillig umsetzt.
Ihr Arbeitgeber wird Ihnen auf jeden Fall sagen können, ob der Tarifvertrag für Sie gilt.










