Sondertilgungen sind bis zu einer Höhe von 10 Prozent der anfänglichen Darlehenssumme möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Dies gilt sowohl für Festdarlehen als auch Annuitätendarlehen, sofern die anfängliche, laufende Tilgung nicht 3 Prozent pro Jahr übersteigt.*
Wahlweise zahlen Sie die komplette Darlehenssumme zum Quartalsende gegen einen geringen Zinsaufschlag zurück, wenn Sie eine beliehene Immobilie verkaufen oder sich Ihre individuelle Vermögens- und Finanzplanung ändert (nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren).
*Ausnahme: Lediglich bei Schnelltilgungsdarlehen gibt es kein zusätzliches Sondertilgungsrecht.