Wer mit Rürup seine Altersvorsorge aufbaut, profitiert von hohen Steuerbegünstigungen in der Ansparphase: Jährlich können Beiträge bis zu einem maximalen Betrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings wird nicht sofort der komplette Betrag steuerlich berücksichtigt. 2010 können 70 % der Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt dann schrittweise jedes Jahr um 2 % bis zum Jahr 2025 auf 100 % an. Im Gegenzug sind die Leistungen aus der Rürup-Rente grundsätzlich voll steuerpflichtig – allerdings gibt es auch hier einen Übergangszeitraum, in dem nur ein Teil der Rente besteuert wird. An einen Mindestbeitrag ist die Förderung nicht geknüpft.
„Rürup ist eine flexible Form der Altersvorsorge, da sie Sonderzahlungen erlaubt. Deshalb eignet sich der Abschluss der Basisrente gerade für Selbstständige und Freiberufler – vor allem auch dann, wenn sie sich in wenigen Jahren aus dem Geschäftsleben zurückziehen möchten“, erklärt Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung Produktkonzeption bei Swiss Life. „Je nach Geschäftslage kann der Selbstständige mal mehr und mal weniger viel Geld steuerbegünstigt in seine Rürup-Rente einzahlen. Im Extremfall sogar durch eine Einmalzahlung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn. Die Rürup-Rente lohnt sich also keinesfalls nur bei einer langen Vertragslaufzeit.“ Der Beginn der Auszahlungsphase kann schließlich mit Vollendung des 60. Lebensjahrs individuell vereinbart werden, wobei die Leistungen monatlich und lebenslang erfolgen.
Weitere Informationen zur Rürup-Rente hat Swiss Life unter www.swisslife.de/vorsorge zusammengestellt. Der Lebensversicherer erklärt die Vorteile der privaten Rentenversicherung, klärt über die Möglichkeit einer Zusatzversicherung auf und grenzt die Rürup-Rente von der Riester-Rente ab.
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